KI auf der Website: Was die Transparenzpflichten des AI Act verlangen
seit 2.8.2026gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung, ohne Verschiebung durch den Digital-Omnibus [1]
Seit 2. August 2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, echt wirkende KI-Bilder brauchen einen Hinweis, KI-Texte zu öffentlichen Themen auch. Was Agenturen umsetzen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung [1]. Für Websites sind drei Fälle wichtig: Ein Chatbot muss sagen, dass er eine KI ist. Bilder, Videos und Töne, die echt wirken, aber mit KI erzeugt oder verändert wurden, müssen gekennzeichnet werden. Und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis, wenn sie niemand redaktionell geprüft hat [1][5]. Der Digital-Omnibus vom Juli 2026 hat daran nichts verschoben; nur die Hersteller von KI-Werkzeugen haben für die technische Markierung eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 [2].
Dieser Artikel ist eine Orientierung für Agenturen, keine Rechtsberatung.
Die Eckdaten
Anbieter oder Betreiber: wer was tun muss
Die KI-Verordnung verteilt die Pflichten auf zwei Rollen [1]. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen anbietet oder in Betrieb nimmt, also etwa der Hersteller eines Bildgenerators oder eines Chat-Werkzeugs. Betreiber ist, wer ein KI-System beruflich verwendet, also in der Regel Ihr Kunde, der auf seiner Website KI-Bilder zeigt oder einen Chatbot einsetzt [1]. Wer KI nur privat nutzt, ist von den Betreiberpflichten ausgenommen [5].
Für Agenturen gibt es eine Falle: Wird ein Chatbot eigens für einen Kunden zusammengebaut und unter dessen Namen in Betrieb genommen, kann der Kunde selbst zum Anbieter werden [1]. Dann liegt auch die Pflicht bei ihm, den Chatbot als KI erkennbar zu machen. Bei fertigen Werkzeugen von der Stange sollte man zumindest prüfen, dass die eigene Einstellung den Hinweis des Herstellers nicht ausblendet.
Chatbots und KI-Assistenten
Ein System, das direkt mit Menschen kommuniziert, muss spätestens bei der ersten Interaktion klar machen, dass es eine KI ist [1]. Das gilt für Chatbots, Sprachassistenten, Avatare und KI-Agenten, die etwa Buchungen abwickeln; ein Agent soll laut den Leitlinien der Kommission auch sagen, in wessen Auftrag er handelt [3][5]. Die Pflicht entfällt nur, wenn es für eine aufmerksame Person offensichtlich ist, und diese Ausnahme ist eng auszulegen [5].
Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Nicht genug sind laut der österreichischen KI-Servicestelle aber Hinweise nur in den AGB, in Metadaten oder ein allgemeines „Diese Website nutzt KI“ [5]. Der Hinweis muss klar, verständlich und barrierefrei sein, also auch von Screenreadern vorgelesen werden [1][5]. In der Praxis setzen wir ihn direkt ins Chatfenster, über dem ersten Eingabefeld, etwa: „Sie schreiben mit einem KI-Assistenten. Antworten können Fehler enthalten.“
Bilder, Videos und Töne
Ein Deepfake ist ein KI-erzeugter oder KI-veränderter Bild-, Video- oder Audioinhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirken würde [1]. Wer so etwas beruflich veröffentlicht, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich ist [1].
Wichtig für die Website-Praxis: Nach den Leitlinien der Kommission gilt auch eine fotorealistische Darstellung von Menschen als Deepfake, wenn es diese Menschen gar nicht gibt [3][5]. Das KI-Bild „lächelnde Familie beim Frühstück“ auf der Hotelseite braucht also einen Hinweis. Kleine Bearbeitungen wie Farbkorrektur oder Rauschentfernung machen dagegen noch keinen Deepfake [5]. Bei erkennbar künstlerischen oder fiktionalen Werken reicht ein Hinweis, der das Werk nicht stört; für Inhalte, die vor allem informieren oder verkaufen sollen, gilt diese Erleichterung in der Regel nicht [1][5].
Der Hinweis muss spätestens beim ersten Sehen erkennbar sein, direkt am Bild oder im Bild, nicht nur in den Metadaten [5]. Die Kommission stellt dafür freiwillig nutzbare EU-Symbole bereit [6]; wer sie verwendet, gibt ihnen einen Alternativtext, damit auch Screenreader den Hinweis vorlesen [5]. Bei reinen Audioinhalten genügt ein gesprochener Hinweis zu Beginn [5]. Wie wir KI-Bilder sonst einsetzen, steht in Bildmaterial mit KI.
Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
KI-Texte müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren [1]. Gemeint sind etwa Politik, Verwaltung, Gesundheit, Umwelt, Sicherheit oder Verbraucherschutz; reine Unterhaltung fällt nicht darunter [5]. Für die Website einer Gemeinde mit Meldungen und Bekanntmachungen ist das relevant, für die Leistungsseite einer Tischlerei in der Regel nicht.
Auch dann entfällt die Pflicht, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Ein Mensch hat den Text inhaltlich geprüft, Fakten und Quellen eingeschlossen, und eine benannte Person oder Organisation trägt die redaktionelle Verantwortung [1][5]. Eine Rechtschreibprüfung reicht nicht [5]. Die Kommission empfiehlt, die verantwortliche Stelle mit Kontaktdaten leicht auffindbar zu nennen [5]; auf den meisten Websites erfüllt das bereits das Impressum.
Was auf einer typischen Website zu tun ist
| Kriterium | Was zu tun ist |
|---|---|
| Chatbot oder KI-Assistent im Kundenservice | Hinweis „Sie schreiben mit einer KI“ beim ersten Kontakt, im Chatfenster, barrierefrei [1][5] |
| KI-Foto mit realistisch wirkenden Menschen, auch erfundenen | sichtbar am oder im Bild kennzeichnen, mit Alternativtext [3][5] |
| Echter Ort mit KI ergänzt, etwa eine erfundene Terrasse | kennzeichnen, weil es echt wirkt [1] |
| Freisteller, Farbkorrektur, Retusche | in der Regel keine Kennzeichnung [5] |
| Erkennbar künstliche Illustration | meist kein Deepfake; der Hersteller markiert maschinenlesbar [1][5] |
| Meldung einer Gemeinde, mit KI geschrieben, ungeprüft | als KI-Text kennzeichnen [1] |
| Dieselbe Meldung, redaktionell geprüft, mit verantwortlicher Stelle | kein Hinweis nötig [1][5] |
| Produkt- und Leistungstexte mit KI | in der Regel nicht erfasst [5] |
Eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Zahlen in eckigen Klammern verweisen auf die Quellenliste.
So gehen wir in Projekten vor
KI-Einsatz erfassen · zu Projektbeginn
Wo kommt KI vor: Chatbot, Bilder, Videos, Texte, Übersetzungen? Das halten wir in einer kurzen Liste fest.
Chatbot-Hinweis einbauen · beim Bau
Sichtbar im Chatfenster, für Screenreader lesbar, und bei Werkzeugen von Drittanbietern geprüft, dass der Hinweis nicht ausgeblendet ist.
Bilder kennzeichnen · vor dem Livegang
Für jedes KI-Bild die Deepfake-Frage beantworten und, wo nötig, einen Hinweis am Bild setzen, auf Wunsch mit EU-Symbol.
Redaktionsregel festlegen · mit Ihrem Kunden
Wer prüft KI-Texte inhaltlich und trägt die Verantwortung? Bei Gemeinden und Verbänden schreiben wir das in die Redaktionsanleitung.
Rechtliche Prüfung anstoßen · bei Zweifeln
In Grenzfällen empfehlen wir, die Einschätzung von der Rechtsberatung Ihres Kunden bestätigen zu lassen.
Fragen zur KI-Kennzeichnung
Muss ein Chatbot auf der Website sagen, dass er eine KI ist?
Ja, seit 2. August 2026, spätestens bei der ersten Nachricht und klar erkennbar, außer es ist für jeden offensichtlich. Ein Satz in den AGB oder ein allgemeines „Diese Website nutzt KI“ reicht laut KI-Servicestelle der RTR nicht. Am sichersten ist ein Hinweis direkt im Chatfenster, der auch für Screenreader lesbar ist. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Müssen Texte, die mit KI geschrieben wurden, gekennzeichnet werden?
Nur Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, etwa Meldungen einer Gemeinde zu Gesundheit oder Umwelt. Und auch die nicht, wenn ein Mensch sie inhaltlich geprüft hat und eine benannte Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt. Werbe- und Produkttexte fallen in der Regel nicht darunter. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was droht, wenn KI-Inhalte nicht gekennzeichnet sind?
Die KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag. Wie streng die nationalen Behörden prüfen, muss sich erst zeigen. Ein Hinweis kostet wenig, darum bauen wir ihn gleich mit ein.
Für Agenturen
Wir prüfen white-label, wo auf der Website Ihres Kunden KI im Einsatz ist, und bauen die nötigen Hinweise ein: im Chatfenster, an den Bildern, in der Redaktionsanleitung.
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Quellen
- EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act), Art. 3, 50 und 99 · abgerufen am 29.10.2026
- EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI) vom 8.7.2026 · abgerufen am 29.10.2026
- Europäische Kommission, Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50, C(2026) 5054 (20.7.2026) · abgerufen am 29.10.2026
- Europäische Kommission, Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (10.6.2026) · abgerufen am 29.10.2026
- RTR, KI-Servicestelle: AI Act – Transparenzpflichten · abgerufen am 29.10.2026
- Europäische Kommission, EU-Symbole zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte · abgerufen am 29.10.2026
Recherchiert mit KI-Unterstützung, mit Quellen belegt und inhaltlich geprüft von Mike Joerihsen am .
Diese Inhalte sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an eine Rechtsberatung oder die zuständige Behörde.