Bildmaterial mit KI: Freisteller, erweiterte Motive, Bildwelten, Video-Loops
seit 2.8.2026gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung, darunter die Offenlegung von Deepfakes [2]
KI hilft, wo vorhandenes Material nicht reicht: Freisteller, breitere Motive, ruhige Bildwelten, kurze Loops. Echte Menschen, Räume und Produkte bleiben Sache der Fotografie. Und was täuschen könnte, wird gekennzeichnet.
Wofür wir KI bei Bildern einsetzen
Die kurze Antwort: für das, was am vorhandenen Material fehlt. Ihr Kunde hat ein gutes Produktfoto, aber auf unruhigem Hintergrund. Das Hero-Bild ist hochkant, die Website braucht Querformat. Das Shooting liegt drei Jahre zurück, und für die neue Unterseite gibt es kein Motiv. Hier ergänzen wir mit KI, und zwar so, dass niemand getäuscht wird.
Vier Dinge machen wir regelmäßig: Freisteller, also Produkte oder Personen sauber vom Hintergrund lösen. Erweiterte Motive, bei denen ein vorhandenes Foto an den Rändern weitergeführt wird, damit es ins Format passt. Bildwelten für Flächen, Hintergründe und Stimmungen, die keine echten Orte oder Menschen zeigen. Und Video-Loops: wenige Sekunden ruhige Bewegung aus einem vorhandenen Foto, etwa Wasser, Wolken oder Licht. Den Aufwand dafür kalkulieren wir auf Wunsch je Projekt.
Was wir nicht machen: Menschen erfinden, die als Team, Kundschaft oder Gäste auftreten. Hotelzimmer, Praxisräume oder Produkte zeigen, die es so nicht gibt. Diese Grenze ist eine Frage der Glaubwürdigkeit Ihres Kunden, und seit August 2026 an manchen Stellen auch eine rechtliche.
KI oder Fotografie: was wofür passt
| Kriterium | KI-Bearbeitung | Fotografie |
|---|---|---|
| Produkt freistellen, Hintergrund beruhigen | ja, schnell und sauber | nur nötig, wenn das Foto unbrauchbar ist |
| Motiv ins Querformat erweitern | ja, wenn nur Himmel, Wand oder Landschaft ergänzt wird | ja, wenn wichtige Bildteile fehlen |
| Stimmungsbild, Textur, Hintergrund | Ja | möglich, meist teurer |
| Kurzer Loop für den Hero | ja, aus vorhandenem Foto | als echtes Video, wenn Handlung gezeigt werden soll |
| Team, Gäste, Kundschaft | Nein | Ja |
| Räume, Zimmer, Produkte, die verkauft werden | nur Retusche, keine erfundenen Details | Ja |
| Referenzen und Vorher-nachher | Nein | Ja |
Faustregel: Was der Besucher als Beweis liest, muss echt sein. Was nur Stimmung trägt, darf entstehen.
Kennzeichnung nach der KI-Verordnung
Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzregeln aus Art. 50 der europäischen KI-Verordnung [2]. Für Bilder auf Websites sind zwei Absätze wichtig. Dieser Abschnitt ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Anbieter von KI-Systemen müssen dafür sorgen, dass erzeugte Bilder, Videos, Audios und Texte maschinenlesbar markiert und als künstlich erkennbar sind (Art. 50 Abs. 2) [1]. Das betrifft die Hersteller der Werkzeuge, nicht die Website. Ausgenommen sind KI-Funktionen, die nur bei der üblichen Bearbeitung helfen oder die Eingabe nicht wesentlich verändern [1]. Für bestimmte Anbieter, deren Systeme schon vor dem Stichtag auf dem Markt waren, nennt die Kommission eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 [2].
Wer ein KI-System beruflich verwendet und damit einen Deepfake erzeugt, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert ist (Art. 50 Abs. 4) [1]. Ein Deepfake ist dabei ein KI-Bild, -Video oder -Audio, das existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirken würde [3]. Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken reicht ein angemessener Hinweis, der das Werk nicht stört [1]. Der Hinweis muss spätestens beim ersten Kontakt klar erkennbar und barrierefrei sein [1].
Nach den Leitlinien der Kommission vom Juli 2026 zählen auch fotorealistische Menschen als Deepfake, wenn es sie gar nicht gibt; mehr dazu in KI auf der Website. Für die Praxis heißt das: Ein freigestelltes Produkt vor neutralem Grund oder eine erkennbar künstliche Bildwelt dürfte meist kein Deepfake sein. Ein echtes Hotel mit erfundener Seeterrasse, ein echter Ort mit Menschen, die nie dort waren, oder ein Foto der Geschäftsführung in einer Situation, die es nicht gab, kann einer sein. Wir halten deshalb in der Regel für jedes Projekt fest, welche Bilder mit KI erzeugt oder verändert wurden, und schlagen einen Hinweis vor, wo er nötig oder sinnvoll ist, etwa in der Bildunterschrift oder im Bildnachweis.
Die Eckdaten zur Kennzeichnung
KI-Bild-Check vor der Veröffentlichung
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Wem das KI-Bild gehört
Diese Frage ist weniger klar, als viele annehmen. Das österreichische Urheberrecht schützt „eigentümliche geistige Schöpfungen“ [4], das deutsche „persönliche geistige Schöpfungen“ [5]. Nach herrschender Auffassung setzen beide einen Menschen voraus, der gestaltet. Ein Bild, das ein Werkzeug auf eine kurze Anweisung hin vollständig selbst erzeugt, ist deshalb möglicherweise gar nicht urheberrechtlich geschützt, und dann kann es auch niemand exklusiv besitzen. Wird dagegen ein Foto Ihres Kunden bearbeitet, bleibt das Foto geschützt, und es gelten weiter die bisherigen Rechte daran; die Bearbeitung muss von der Lizenz gedeckt sein. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Praktisch heißt das: Als Markenzeichen, das sich ein Mitbewerber nicht einfach nehmen darf, eignen sich echte Fotos besser als generierte Bildwelten. Für Hintergründe, Texturen und Stimmungen ist das egal. Dazu kommen die Bedingungen des jeweiligen Werkzeugs, die regeln, wofür Ergebnisse verwendet werden dürfen. Wir setzen nur Werkzeuge ein, deren Bedingungen eine kommerzielle Nutzung erlauben. Die Lizenzen für unsere Basis-Werkzeuge sind in der Wartung enthalten, ohne Wartung bis zum Launch; auf Wunsch bauen wir auch Lizenzen Ihres Kunden oder Ihrer Agentur ein. Die Statamic-Pro-Lizenz läuft auf Ihren Kunden und wird separat verrechnet.
Und noch eine Grenze: Echte Personen bearbeiten wir nur so weit, wie es eine gute Retusche täte. Gesichter austauschen, Menschen in andere Situationen setzen oder Personen hinzufügen gehört nicht dazu.
Deployers of an AI system that generates or manipulates image, audio or video content constituting a deep fake, shall disclose that the content has been artificially generated or manipulated.
ÜbersetzungBetreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
Fragen zu Bildmaterial mit KI
Müssen KI-Bilder auf der Website gekennzeichnet werden?
Nicht jedes, aber jedes, das als Deepfake gelten kann. Seit 2. August 2026 verlangt Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung von Betreibern, also von dem, der das KI-Werkzeug beruflich einsetzt, offenzulegen, wenn Bilder künstlich erzeugt oder verändert sind und echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln, sodass sie fälschlich echt wirken. Ein Freisteller vor neutralem Grund dürfte das meist nicht sein, eine erfundene Terrasse am echten Hotel kann es sein. Nach den Leitlinien der Kommission gelten auch fotorealistische Menschen als Deepfake, selbst wenn es sie nicht gibt. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wem gehören Bilder, die mit KI erzeugt wurden?
Das ist offen. Das Urheberrecht in Österreich und Deutschland schützt geistige Schöpfungen, nach herrschender Auffassung nur von Menschen; ein Bild, das ein Werkzeug weitgehend selbst erzeugt, ist deshalb möglicherweise gar nicht geschützt. Für bearbeitete Fotos Ihres Kunden gelten dagegen weiter die bisherigen Rechte; die Bearbeitung muss von der Lizenz gedeckt sein. Wir setzen nur Werkzeuge ein, deren Bedingungen die kommerzielle Nutzung erlauben. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ersetzt KI einen Fotografen?
Nein. Menschen, Räume und Produkte, die Ihr Kunde verkauft, sollten echt fotografiert sein, weil Besucher sie als Beweis lesen. KI ergänzt, wo vorhandenes Material nicht passt: Freisteller, breitere Formate, Hintergründe, Stimmungen und kurze Loops aus vorhandenen Fotos.
Was kostet Bildmaterial mit KI?
Das kalkulieren wir auf Wunsch je Projekt, weil der Aufwand stark schwankt: Ein Freisteller ist schnell gemacht, eine Bildwelt für zwölf Seiten nicht. Sie bekommen den Preis vor dem Start, in der Regel als eigene Position neben dem Fixpreis für die Website.
Dürfen Fotos von Mitarbeitenden mit KI bearbeitet werden?
So weit, wie es eine gute Retusche täte: Licht, Hintergrund, Format. Gesichter austauschen, Personen in andere Situationen setzen oder Menschen hinzufügen machen wir nicht. Das schützt die Glaubwürdigkeit Ihres Kunden und vermeidet Bilder, die als Deepfake zu kennzeichnen wären.
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Quellen
- EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act), insbesondere Art. 50 · abgerufen am 28.10.2026
- Europäische Kommission, AI Act Service Desk: Timeline for the Implementation of the EU AI Act · abgerufen am 28.10.2026
- Europäische Kommission, AI Act Service Desk: Article 3 Definitions, Nr. 60 „deep fake“ · abgerufen am 28.10.2026
- RIS, Urheberrechtsgesetz (AT) § 1, geltende Fassung · abgerufen am 28.10.2026
- gesetze-im-internet, Urheberrechtsgesetz (DE) § 2 Geschützte Werke · abgerufen am 28.10.2026
Recherchiert mit KI-Unterstützung, mit Quellen belegt und inhaltlich geprüft von Mike Joerihsen am .
Diese Inhalte sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an eine Rechtsberatung oder die zuständige Behörde.