Barrierefreiheit · BaFG und BFSG
Barrierefreiheit ist seit 28. Juni 2025 Pflicht. Wir machen Ihre Kunden fit.
Online-Shops, Buchungen und Terminvereinbarungen für Verbraucher müssen in Österreich und Deutschland barrierefrei sein. Wir prüfen die Websites Ihrer Kunden, beheben die Mängel und bauen neue Seiten von Anfang an barrierearm, white-label und unter Ihrem Namen. Ihr Kunde sieht nur Ihre Agentur.
Vier Zahlen, die Ihre Kunden kennen sollten
So prüfen wir
Punkt für Punkt nach WCAG.
Mit der Tastatur durch die Seite, Kontrast nachgeschärft, Bilder beschrieben. Punkt für Punkt nach WCAG.
Unser Angebot für Agenturen
Was wir für Agenturen tun white-label, zum Fixpreis.
Sie beraten Ihren Kunden, wir liefern die Technik dahinter. Prüfbericht, Umsetzung und neue Websites kommen in Ihrem Branding. Wir treten nicht von uns aus an Ihre Kunden heran – direkten Kontakt gibt es nur, wenn Sie ihn wünschen.
Prüfung
Prüfung mit Bericht
Wir prüfen die bestehende Website Ihres Kunden gegen die WCAG auf Stufe AA: Tastatur, Screenreader, Kontraste, Formulare, Buchungs- und Kaufweg. Sie bekommen einen verständlichen Bericht mit Fundstellen, Priorität und Aufwand, den Sie Ihrem Kunden unter Ihrem Namen vorlegen.
Umsetzung
Bestehende Seiten umsetzen
Wir beheben die Mängel direkt auf WordPress mit Bricks oder auf Statamic, ohne Relaunch, wo es geht. Dazu liefern wir die gesetzlich geforderte Information über die Konformität und dokumentieren, was erledigt ist.
Neubau
Neue Seiten barrierearm ab Werk
Neue Websites bauen wir von Anfang an so, dass Struktur, Kontraste, Tastaturbedienung und Formulare stimmen. Barrierefreiheit kostet im Neubau wenig, im Nachhinein ist sie ein eigenes Projekt.
Option: vorhandener Entwurf
Ob ein Kunde betroffen ist, hängt von Angebot und Größe ab. Der Check im Artikel „Wer ist betroffen?“ gibt in sechs Fragen eine erste Einschätzung.
Diese Seite ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur Situation Ihres Kunden hilft eine Rechtsberatung oder die zuständige Behörde.
Wissen zur Barrierefreiheit
87 Mio.
European Accessibility Act: die EU-Richtlinie 2019/882
Der European Accessibility Act (RL 2019/882) verpflichtet alle EU-Staaten seit 28. Juni 2025 zu einheitlichen Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. BaFG und BFSG setzen ihn um.
10 Werktage
Leitfaden für Agenturen: Kunden beraten, white-label prüfen
Agenturen haften nicht nach BaFG oder BFSG, ihre Kunden schon. Wer das Thema früh anspricht, sauber vertraglich regelt und die Umsetzung white-label einkauft, verkauft Sicherheit statt Stunden.
1.4.2024
Barrierefreie Website in Liechtenstein: BGlG und EAA
Stand 30. Oktober 2026 ist der European Accessibility Act in Liechtenstein nicht umgesetzt. Öffentliche Stellen müssen ihre Websites nach dem BGlG barrierefrei machen, für Private gilt das Diskriminierungsverbot.
5 Schritte
Prüfung und Audit: Ablauf, Dauer, Bericht
Eine Prüfung nach WCAG-EM legt Umfang und Stichprobe fest, bewertet jedes Kriterium mit Werkzeug, Tastatur und Screenreader und liefert einen Bericht mit Prioritäten. Automatik allein findet nur einen Teil.
1,8 Mio.
Barrierefreie Website in der Schweiz: BehiG und EAA
Für private Schweizer Websites gibt es bisher nur das Diskriminierungsverbot des BehiG. Wer aber Verbraucher in der EU bedient, fällt unter den European Accessibility Act und damit unter BaFG oder BFSG.
1,9 Mio.
Arztpraxen und Terminbuchung: Wann das Gesetz greift
Mit Online-Terminbuchung wird die Praxis-Website zur Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Einzelordinationen sind meist als Kleinstunternehmen ausgenommen, größere Strukturen oft nicht.
seit 28.6.2025
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) einfach erklärt
Seit 28. Juni 2025 müssen Websites und Shops, über die Verbraucher Verträge schließen, in Österreich barrierefrei sein. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten.
§ 14 Abs. 3
Barrierefreiheit dauerhaft halten: Warum die Pflicht nach dem Livegang weitergeht
Barrierefreiheit ist kein Zustand, den man einmal erreicht. Jede neue Seite, jedes Bild und jedes Update kann neue Barrieren bringen, und das Gesetz verlangt, dass die Anforderungen dauerhaft erfüllt bleiben.
83,9 %
Barrierefreiheit gehört in die Gestaltung, nicht in die Nachbesserung
Viele Barrieren entstehen im Entwurf, nicht im Code: zu wenig Kontrast, zu kleine Klickflächen, unsichtbarer Fokus. Was WCAG 2.2 für Gestalter bedeutet und welche zehn Punkte schon im Figma-Entwurf stimmen sollten.
16.000 €
Barrierefreiheitserklärung: Pflichtinhalte und Muster
Wer unter BaFG oder BFSG fällt, muss öffentlich erklären, wie die Website die Anforderungen erfüllt, inklusive der Lücken. Fehlt die Information, droht in Österreich eine Strafe bis 16.000 €.
100.000 €
BFSG: Was das deutsche Gesetz von Websites verlangt
Das BFSG verpflichtet seit 28. Juni 2025 Anbieter von Verbraucher-Dienstleistungen im Netz, Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Bußgelder reichen bis 100.000 €, kontrolliert wird zentral aus Magdeburg.
95,9 %
Checkliste barrierefreie Website: 25 Punkte zum Abhaken
25 Punkte in fünf Gruppen decken die Fehler ab, die auf fast allen Startseiten vorkommen. Haken Sie ab, drucken Sie die Liste und nehmen Sie sie in jedes Projekt mit.
seit 2.9.2026
EN 301 549: Die Norm hinter BaFG und BFSG
Die EN 301 549 übersetzt Barrierefreiheit in prüfbare Anforderungen; für Websites übernimmt sie die WCAG. Rechtlich zitiert ist noch V3.2.1 mit WCAG 2.1 AA, die neue V4.1.1 mit WCAG 2.2 wartet auf das Amtsblatt.
51 %
Formulare und Cookie-Banner barrierefrei gestalten
Formulare scheitern an fehlenden Labels, unklaren Fehlermeldungen und Dialogen, die den Fokus fangen. WCAG 2.2 verlangt Beschriftung, Fehlertext, keine Doppeleingabe und Login ohne Rätsel.
bis 27.6.2030
Fristen und Übergangsfristen: Was wann gilt
Für Websites und Shops gibt es keine Schonfrist: Sie müssen seit 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Die Übergangsfristen bis 2030 und 2040 betreffen nur Altverträge, Altprodukte und Terminals.
seit 23.9.2020
Gemeinden und öffentliche Stellen: WZG, BITV und BaFG
Für öffentliche Stellen gilt nicht das BaFG, sondern WZG und Landesrecht (AT) bzw. BGG und BITV 2.0 (DE), schon seit 2019/2020. Das BaFG kommt nur dazu, wo eine Stelle Verbraucherdienste im Netz verkauft.
56,1
Die zwölf häufigsten Barrierefreiheits-Fehler
Sechs Fehlertypen erklären 96 % aller automatisch messbaren Verstöße. Wer Kontrast, Alt-Texte, Labels, Links, Buttons und Sprachangabe sauber hat, löst den Großteil der Beanstandungen.
24,7 %
Hotels und Tourismus: Buchung ist E-Commerce
Ein Hotel mit Online-Buchung, Gutscheinshop oder Online-Check-in erbringt eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr und fällt unter das BaFG. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen.
2 Mio. €
Kleinstunternehmen-Ausnahme: Wer wirklich befreit ist
Befreit ist nur, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme hat, und auch nur bei Dienstleistungen. Produkte eines Kleinstunternehmens müssen barrierefrei sein.
4,5:1
Kontrast, Farben, Schrift: Die Regeln mit Prüfer
Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, große Schrift und Bedienelemente 3:1. Der Prüfer rechnet live; Markenfarben sind kein Freibrief, nur Logos sind ausgenommen.
bis 31.12.2026
Kosten und Förderungen für Barrierefreiheit (AT/DE)
Der Preis hängt von Umfang, Bestand und Inhalten ab, nicht vom Gesetz. Förderungen sind rar: KMU.DIGITAL ist ausgeschöpft, in Deutschland bleibt vor allem die BAFA-Beratungsförderung bis Ende 2026.
8 Wochen
Marktüberwachung: Wer prüft und wie eine Beschwerde läuft
Verbraucher können Barrieren direkt bei der Behörde melden. In Österreich antwortet das Sozialministeriumservice binnen acht Wochen; Unternehmen haben vor einem Bescheid mindestens zehn Werktage zur Stellungnahme.
1 von 3
Onlineshops: Checkout, Konto und Zahlung barrierefrei
Ein Verbraucher-Shop ist der Kernfall des Gesetzes: Produktseite, Warenkorb, Konto und Zahlung müssen per Tastatur und Screenreader funktionieren. Tests zeigen, dass das bei zwei von drei Shops nicht der Fall ist.
1 Mio. $
Overlay-Tools: Warum ein Plugin das Gesetz nicht erfüllt
Ein nachträglich eingeblendetes Overlay macht eine Website nicht gesetzeskonform. Die deutschen Überwachungsstellen sagen das ausdrücklich, und Barrieren im Code bleiben bestehen.
vor dem28.6.2025
Barrierefreie PDF-Dokumente: Pflicht, Standard, Vorgehen
Preislisten, AGB und Broschüren als PDF gehören zur Dienstleistung und müssen barrierefrei sein, wenn sie nach dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden. Oft ist eine HTML-Seite der einfachere Weg.
9,0 Fehler
Statamic barrierefrei: Saubere Ausgabe ohne Plugin-Zoo
Bei Statamic entsteht das HTML vollständig im Projekt, ohne Theme-Markt und ohne Builder-Ausgabe. Barrierefreiheit wird zur Frage der eigenen Sorgfalt, nicht der Plugins, und lässt sich im Build prüfen.
80.000 €
Strafen bei Verstößen gegen BaFG und BFSG
In Österreich drohen Verwaltungsstrafen bis 80.000 €, in Deutschland Bußgelder bis 100.000 €. Dazu kommen Nachbesserungsauflagen, ein mögliches Verkaufsverbot und in Deutschland Abmahnungen durch Mitbewerber.
4
WCAG in zehn Minuten: Prinzipien, Stufen, Kriterien
WCAG 2.2 ordnet Barrierefreiheit in vier Prinzipien und 13 Richtlinien mit prüfbaren Kriterien auf drei Stufen. Gesetzlich relevant ist Stufe AA; sie steckt über die EN 301 549 in BaFG und BFSG.
< 10 Personen
Wer ist betroffen? Der Check für Websites und Shops
Betroffen ist, wer Verbrauchern online etwas verkauft oder buchen lässt: Shops, Buchung, Terminvereinbarung, Zahlung. Reine Informations- und B2B-Seiten nicht, Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen.
52,8 Fehler
WordPress barrierefrei: Theme, Builder und Redaktion
WordPress kann barrierefrei sein, aber nicht automatisch: Core zielt auf WCAG 2.2 AA, Theme, Builder, Plugins und Redaktion entscheiden über das Ergebnis. Schlanke Architektur ist der Schlüssel.
Häufige Fragen
Was Agenturen zur Barrierefreiheit fragen.
Gilt das Barrierefreiheitsgesetz auch für B2B-Websites?
Nein. BaFG und BFSG schützen Verbraucherinnen und Verbraucher, also Menschen, die zu privaten Zwecken kaufen. Ein Shop, der nachweislich nur an Unternehmen verkauft, fällt nicht darunter. Sobald auch Privatpersonen bestellen können, gilt das Gesetz. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem, weil auch Einkäuferinnen und Einkäufer mit Einschränkungen arbeiten. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Sind die Websites barrierefrei nach BaFG und BFSG?
Neue Websites bauen wir von Anfang an barrierearm. Bestehende Auftritte prüfen wir, beheben die Mängel und liefern einen Prüfbericht für Ihren Kunden, ab 800 €. Ob ein Kunde unter das Gesetz fällt, hängt von seinem Angebot ab, eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Brauche ich als privates Unternehmen eine Barrierefreiheitserklärung?
Nicht unter diesem Namen, aber der Sache nach ja. Die „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist der Begriff für öffentliche Stellen nach WZG und BITV. Private Unternehmen, die unter BaFG oder BFSG fallen, müssen die „Informationen über die Konformität der Dienstleistung“ nach Anlage 3 erstellen und der Allgemeinheit barrierefrei zugänglich machen. Kleinstunternehmen, die nur Dienstleistungen anbieten, sind davon ausgenommen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gibt es für eine bestehende Website eine Übergangsfrist?
Nein. BaFG und BFSG gelten für alle Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, und eine Website erbringt ihre Dienstleistung bei jedem Aufruf neu. Die Übergangsfristen bis 2030 betreffen nur Produkte, die vorher im Einsatz waren, und Verträge, die vorher geschlossen wurden. Die Wirtschaftskammer stellt klar, dass der Betrieb eines Webshops nicht darunter fällt. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gibt es in Österreich noch eine Förderung?
Auf Bundesebene derzeit nicht über KMU.DIGITAL: Das Budget der Runde 4.0 ist laut Programmseite vollständig ausgeschöpft, Anträge sind nicht mehr möglich, und ab 2027 wird das Programm wegen der Konsolidierung des Bundeshaushalts nicht fortgeführt (Stand 28.10.2026). Was bleibt, sind Programme der Bundesländer mit wechselnden Schwerpunkten; fragen Sie bei der Wirtschaftsförderung Ihres Landes nach, bevor Sie beauftragen. Keine Förderberatung.
Gilt das BaFG für Gemeinden?
Grundsätzlich nein. Für die Website einer Gemeinde gilt das Landesgesetz, das die EU-Richtlinie 2016/2102 für Länder und Gemeinden umsetzt, für Bundesstellen das WZG. Das BaFG kommt nur dort dazu, wo die Gemeinde Verbrauchern online Dienstleistungen verkauft, etwa Tickets, Hallenmieten mit Bezahlung oder Bäder-Jahreskarten. Außerdem macht § 34 BaFG die Barrierefreiheitsanforderungen zu verpflichtenden Zugänglichkeitserfordernissen im Vergaberecht. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Für Agenturen
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