Prüfung und Audit: Ablauf, Dauer, Bericht
5 Schrittehat die Prüfmethodik WCAG-EM des W3C, deren Version 2 am 23. Juli 2026 veröffentlicht wurde [5]
Eine Prüfung nach WCAG-EM legt Umfang und Stichprobe fest, bewertet jedes Kriterium mit Werkzeug, Tastatur und Screenreader und liefert einen Bericht mit Prioritäten. Automatik allein findet nur einen Teil.
Warum ein Audit mehr ist als ein Scan
Die kurze Antwort: Ein automatischer Scan findet einen Teil der Barrieren, ein Audit findet die, auf die es ankommt. WebAIM, das jedes Jahr eine Million Startseiten automatisch prüft, schreibt selbst in die Methodik, dass nicht alle Konformitätsfehler automatisch erkennbar sind und dass das Fehlen erkannter Fehler nicht bedeutet, dass eine Seite zugänglich oder konform ist [1]. Die deutschen Überwachungsstellen formulieren es noch deutlicher: Nur ein kleiner Teil der mehr als 100 Barrierefreiheitsanforderungen der EN 301 549 lässt sich automatisiert prüfen, die Ergebnisse müssen von Fachleuten verifiziert werden [2]. Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das deckt sich mit dem, was die Behörden tun. In Österreich prüft das Sozialministeriumservice, ob Dienstleistungen die Anforderungen erfüllen, und zwar durch Überprüfung von Unterlagen und anhand angemessener Stichproben (§ 22 Abs. 3 BaFG) [3]. Die Wirtschaftskammer ergänzt, dass die Überprüfung ausschließlich online stattfindet, also an der Website selbst [6]. In Deutschland schreibt das BFSG die Methode in Anlage 1 fest: Die Behörde geht alle Verfahrensschritte in der Reihenfolge eines üblichen Nutzers durch, bewertet Formulare, Dialoge, Fehlermeldungen und das Verhalten mit unterschiedlichen Hilfstechnologien und kann Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen beobachten (§ 28 Abs. 2, Anlage 1 BFSG) [4]. Wer sich auf einen Scan verlässt, prüft also etwas anderes als die Behörde.
Ein Audit ist deshalb kein Werkzeuglauf mit Punktwert, sondern eine Methode mit festem Ablauf. Das W3C hat sie unter dem Namen WCAG-EM beschrieben; die aktuelle Version 2 stammt vom 23. Juli 2026 und gilt auch für Apps [5]. Die fünf Schritte unten folgen ihr.
Die Eckdaten
Die fünf Schritte von WCAG-EM
Umfang festlegen · halber Tag
Was wird geprüft, mit welchem Ziel und auf welcher Stufe [5]. Für BaFG und BFSG heißt das: die Website oder App als Ganzes, alle Prozesse, bei denen Verbraucher kaufen, buchen, zahlen oder ein Konto führen, und die Stufe AA. Dokumente wie PDFs und eingebundene Drittsysteme gehören dazu oder werden ausdrücklich ausgenommen.
Website erkunden · halber bis ganzer Tag
Seitentypen, zentrale Funktionen, Inhaltsarten, eingesetzte Technologien [5]. Hier zeigt sich, ob ein Shop fünf Vorlagen hat oder fünfzig, ob ein Buchungskalender fremd eingebunden ist und ob Videos, Karten oder Konfiguratoren vorkommen. Das Ergebnis ist eine Landkarte der Seite.
Repräsentative Stichprobe wählen · Stunden
Wenn nicht jede Seite geprüft werden kann, wählt WCAG-EM eine strukturierte Stichprobe plus Zufallsseiten [5]. Das BFSG nennt für die Behörde eine ähnliche Liste: Startseite, Login, Kontakt, Hilfe, Rechtstexte, je eine Seite pro Dienst, die Seite mit der Information zur Barrierefreiheit, Seiten mit anderem Erscheinungsbild und mindestens ein Dokument je Dienst (Anlage 1 Nr. 2 BFSG) [4].
Stichprobe bewerten · Tage bis wenige Wochen, je nach Umfang
Jedes Kriterium wird je Seite als bestanden, nicht bestanden oder nicht anwendbar eingestuft, mit Blick auf die Unterstützung durch Hilfstechnik [5]. In der Praxis heißt das: Werkzeug für das, was Werkzeuge können, dann Tastatur ohne Maus durch jeden Prozess, Screenreader, Zoom im Browser und Kontrastmessung. Fehlermeldungen, Dialoge und Formulare werden ausgelöst, nicht nur angesehen.
Ergebnisse berichten · 1–2 Tage
Befunde zusammenführen, eine Konformitätsaussage treffen, Prioritäten setzen [5]. Der Bericht ist für zwei Zielgruppen geschrieben: für die Geschäftsführung, die entscheiden muss, und für die Entwicklung, die beheben muss. Beide brauchen dieselben Fundstellen in unterschiedlicher Tiefe.
Was im Prüfbericht steht
Ein brauchbarer Bericht lässt sich ohne Rückfrage lesen und ohne den Prüfer umsetzen. Er enthält:
- Umfang und Datum. Welche Adressen, welche Prozesse, welche Dokumente, geprüft an welchem Tag mit welchen Browsern und Hilfstechnologien. Ohne Datum ist ein Bericht nach dem nächsten Release wertlos.
- Methode und Fassung. WCAG 2.2 auf Stufe AA als Prüfgrundlage, dazu der Hinweis, dass die EN 301 549 der rechtliche Maßstab ist. Welche Fassung der Norm zitiert wird, erklärt EN 301 549.
- Stichprobe. Die Liste der geprüften Seiten mit Begründung, warum gerade diese.
- Befunde je Kriterium. Fundstelle (Seite, Element), Kriterium, Beschreibung, Screenshot oder Codeausschnitt, Schwere und Nutzerwirkung: Wer kommt hier nicht weiter, und was passiert dann? Daraus ergibt sich die Priorität, nicht aus der Zahl der Treffer.
- Empfehlung. Was zu tun ist, in der Sprache des Systems, mit dem die Seite gebaut ist.
- Grundlage für die Information über die Konformität. Das Gesetz verlangt vom Dienstleistungserbringer eine öffentliche Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt (§ 14 Abs. 2 und Anlage 3 BaFG) [3]. Ein guter Bericht liefert die Sätze dafür mit, inklusive der Teile, die noch nicht barrierefrei sind. Wie dieser Text aussieht, zeigt Barrierefreiheitserklärung.
Als Format eignet sich das WCAG-EM Report Tool des W3C: Es führt durch die fünf Schritte, hält die Ergebnisse fest und erzeugt einen strukturierten Bericht [5]. Wir nutzen dieselbe Gliederung, ergänzt um Screenshots und Priorisierung.
Automatisch, manuell, mit Nutzern
| Kriterium | Automatischer Scan | Manuelle Prüfung | Test mit Nutzern |
|---|---|---|---|
| Findet zu geringen Kontrast | ja, bei Text auf einfarbigem Grund | ja, auch auf Bildern, Verläufen und bei Grafiken | ja, als Lesbarkeitsproblem |
| Findet fehlende Alt-Texte | Ja | Ja | nur indirekt |
| Erkennt sinnlose Alt-Texte | nein, „Bild123.jpg“ gilt als vorhanden | Ja | Ja |
| Findet Tastaturfallen | teilweise, bei bekannten Mustern | ja, durch Durchlaufen jedes Prozesses | Ja |
| Bewertet verständliche Fehlermeldungen | Nein | Ja | ja, inklusive der Frage, ob man damit weiterkommt |
| Dauer | Minuten | Tage bis wenige Wochen, je nach Umfang | zusätzliche Tage für Rekrutierung und Sitzungen |
| Aussagekraft | Hinweise auf typische Fehler; kein Nachweis der Konformität [1] | Konformitätsaussage je Kriterium nach WCAG-EM [5] | zeigt die tatsächliche Nutzbarkeit; WCAG-EM empfiehlt, echte Nutzer einzubeziehen [5] |
Die drei Spalten ersetzen einander nicht. Der Scan ist der schnelle Vorfilter, die manuelle Prüfung ist das Audit, der Nutzertest ist die Probe aufs Exempel für Buchung und Checkout.
Absence of detected errors does not indicate that a page is accessible or conformant.
Unser Prüfbericht für Agenturen
Wir prüfen die Website Ihres Kunden nach den fünf Schritten oben und schreiben den Bericht so, dass er unter Ihrem Namen beim Kunden ankommt: Ihr Logo, Ihre Ansprache, unsere Fundstellen. Der Umfang richtet sich nach der Seite, nicht nach einer Pauschale: Ein Onepager mit Kontaktformular ist in wenigen Tagen durch, ein Shop mit Konto, Checkout und Gutscheinstrecke braucht länger, weil jeder Prozess per Tastatur und Screenreader durchlaufen wird. Wie das in Pakete übersetzt ist, steht unter Pakete.
Der Bericht enthält neben den Befunden eine Priorisierung nach Nutzerwirkung, einen Vorschlag für die Information über die Konformität und, wenn Sie wollen, ein Angebot für die Behebung zum Fixpreis. Ob Sie die Behebung selbst machen, uns beauftragen oder beides mischen, entscheiden Sie. Der schnellste Weg zum Bericht ist das Formular „Website prüfen lassen“ unten; den Rahmen für das Gespräch mit Ihrem Kunden gibt der Leitfaden für Agenturen. Für die Vorprüfung im eigenen Haus eignet sich die Checkliste.
Fragen zu Prüfung und Audit
Reicht ein kostenloser Online-Check?
Als Einstieg ja, als Nachweis nein. Automatische Werkzeuge finden fehlende Alt-Texte, fehlende Labels und manche Kontrastfehler, aber nicht, ob ein Alt-Text sinnvoll ist, ob man mit der Tastatur durch den Checkout kommt oder ob eine Fehlermeldung verständlich ist. WebAIM schreibt selbst, dass das Fehlen erkannter Fehler nicht bedeutet, dass eine Seite zugänglich oder konform ist. Die Behörden prüfen Prozesse mit Hilfstechnologien, also sollte das auch Ihre Prüfung tun.
Wie viele Seiten werden geprüft?
So viele, dass jede Vorlage, jeder Prozess und jede Inhaltsart vertreten ist. WCAG-EM sieht eine strukturierte Stichprobe plus Zufallsseiten vor; das BFSG nennt für die Behörde eine ähnliche Liste: Startseite, Login, Kontakt, Hilfe, Rechtstexte, je eine Seite pro Dienst, die Seite mit der Information zur Barrierefreiheit, Seiten mit anderem Erscheinungsbild und mindestens ein Dokument je Dienst. Bei einem Onepager ist das schnell erledigt, bei einem Shop mit vielen Vorlagen entsprechend mehr. Der Bericht nennt die Stichprobe mit Begründung.
Bekomme ich ein Zertifikat?
Ein amtliches Zertifikat gibt es weder nach BaFG noch nach BFSG; beide Gesetze verlangen vom Unternehmen eine eigene Information über die Konformität, kein Siegel. Was Sie von uns bekommen, ist ein Prüfbericht mit Datum, Umfang, Methode, Stichprobe und Befunden je Kriterium. Er ist die Grundlage für diese Information und der Nachweis, dass geprüft wurde. Ein Siegel eines Anbieters ersetzt das nicht. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wie oft muss geprüft werden?
Das Gesetz nennt keinen Rhythmus, verlangt aber, dass die Anforderungen stets erfüllt bleiben und Änderungen berücksichtigt werden (§ 14 Abs. 3 BaFG, § 14 Abs. 3 BFSG). Praktisch heißt das: ein vollständiger Re-Test im Jahr und ein kurzer Check nach jedem Release mit neuen Vorlagen, Formularen oder Plugins. Wer das in den Wartungsvertrag schreibt, hat den Nachweis gleich mit dokumentiert. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kann der Bericht im Namen der Agentur ausgestellt werden?
Ja. Der Bericht trägt Ihr Logo und Ihre Ansprache, die Fundstellen und die Methode kommen von uns. Ihr Kunde sieht eine Agentur, die geprüft hat; wer die Arbeit gemacht hat, bleibt zwischen uns. Wenn Sie wollen, legen wir ein Angebot für die Behebung zum Fixpreis bei, ebenfalls in Ihrem Namen.
Was kostet eine Prüfung?
Das richtet sich nach dem Umfang: Zahl der Vorlagen, Zahl und Länge der Prozesse, Dokumente und Drittsysteme. Ein Onepager liegt am unteren Ende, ein Shop mit Konto und Checkout am oberen. Wir rechnen zum Fixpreis, damit Agenturen den Betrag weitergeben können; die Pakete und Zuschläge stehen auf der Startseite unter Pakete. Der schnellste Weg zu einem konkreten Angebot ist das Formular „Website prüfen lassen“.
Für Agenturen
Lassen Sie die Website Ihres Kunden white-label prüfen, bevor es jemand anderes tut. Bericht in Ihrem Branding, Fixpreis für die Umsetzung.
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- Arztpraxen und Terminbuchung: Wann das Gesetz greiftMit Online-Terminbuchung wird die Praxis-Website zur Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Einzelordinationen sind meist als Kleinstunternehmen ausgenommen, größere Strukturen oft nicht.
- Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) einfach erklärtSeit 28. Juni 2025 müssen Websites und Shops, über die Verbraucher Verträge schließen, in Österreich barrierefrei sein. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten.
- Barrierefreiheit dauerhaft halten: Warum die Pflicht nach dem Livegang weitergehtBarrierefreiheit ist kein Zustand, den man einmal erreicht. Jede neue Seite, jedes Bild und jedes Update kann neue Barrieren bringen, und das Gesetz verlangt, dass die Anforderungen dauerhaft erfüllt bleiben.
Quellen
- WebAIM, The WebAIM Million 2026: Methodik und Ergebnisse (Februar 2026) · abgerufen am 28.10.2026
- BFIT-Bund, Gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder zu Overlay-Tools (März 2025), Abschnitt zur automatisierten Prüfung · abgerufen am 28.10.2026
- RIS, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, geltende Fassung, insbesondere § 14, § 22 Abs. 3 und Anlage 3 · abgerufen am 28.10.2026
- gesetze-im-internet, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 28 Marktüberwachung von Dienstleistungen und Anlage 1 Überwachung von Dienstleistungen · abgerufen am 28.10.2026
- W3C WAI, WCAG-EM Overview: Website Accessibility Conformance Evaluation Methodology (WCAG-EM 2 vom 23.7.2026, WCAG-EM 1) · abgerufen am 28.10.2026
- WKO Fachverband Hotellerie, Barrierefreiheit in der Hotellerie: Praxisleitfaden (Juni 2026), Abschnitt zur Überprüfung · abgerufen am 28.10.2026
Recherchiert mit KI-Unterstützung, mit Quellen belegt und inhaltlich geprüft von Mike Joerihsen am .
Diese Inhalte sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an eine Rechtsberatung oder die zuständige Behörde.