Leitfaden für Agenturen: Kunden beraten, white-label prüfen

10 Werktagebekommt ein Unternehmen mindestens, um auf das Prüfergebnis der Behörde zu antworten (§ 28 Abs. 3 BaFG); so kurz ist die Zeit, wenn vorher nichts passiert ist [1]

Agenturen haften nicht nach BaFG oder BFSG, ihre Kunden schon. Wer das Thema früh anspricht, sauber vertraglich regelt und die Umsetzung white-label einkauft, verkauft Sicherheit statt Stunden.

8 Min. Lesezeit · Stand

Wer wofür verantwortlich ist

Die kurze Antwort: Verpflichtet ist der Dienstleistungserbringer, also Ihr Kunde. Das Barrierefreiheitsgesetz erlaubt ihm, eine Dienstleistung nur anzubieten, wenn sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt (§ 14 Abs. 1 BaFG) [1]. Das deutsche BFSG formuliert dieselbe Pflicht in § 14 Abs. 1 [2]. Strafen und Bußgelder treffen deshalb das Unternehmen, das die Website betreibt, nicht die Agentur, die sie gebaut hat [1][2]. Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Damit ist die Agentur aber nicht aus dem Spiel. Gegenüber dem Kunden haften Sie aus dem Werkvertrag: Was Sie versprochen haben, müssen Sie liefern, und was Sie nicht ausgeschlossen haben, kann als geschuldet gelten. Wie weit das im Einzelfall reicht, klärt ein Jurist, nicht dieser Text. Die Wirtschaftskammer rät Betrieben ausdrücklich, Barrierefreiheit gegenüber externen Anbietern vertraglich abzusichern und Konformität mit den WCAG oder entsprechende Nachweise zu verlangen [3]. Das heißt für Sie: Diese Forderung wird kommen, spätestens im nächsten Angebot. Besser, Sie sind vorbereitet und machen aus der Pflicht ein Produkt.

Dazu kommt die Zeitachse. Für Websites und Online-Buchungen gibt es keine Übergangsfrist, die Pflicht gilt seit 28. Juni 2025 [3]. Wird die Behörde tätig, hat Ihr Kunde mindestens zehn Werktage, um zum Ergebnis der Ermittlungen Stellung zu nehmen (§ 28 Abs. 3 BaFG) [1]. Wer dann erst anfängt zu prüfen, ist zu spät. Wer vorher einen Bericht und einen Plan hat, kann antworten.

Vier Zahlen für das Kundengespräch

10 WerktageMindestfrist, um auf das Ermittlungsergebnis der österreichischen Behörde zu antworten, bevor eine Aufforderung oder ein Bescheid ergeht (§ 28 Abs. 3 BaFG). [1]
8 WochenInnerhalb dieser Frist muss das Sozialministeriumservice einem Verbraucher oder einer Organisation mitteilen, ob es nach einem Hinweis ein Verfahren einleitet (§ 35 Abs. 3 BaFG). [1]
5 JahreSo lange muss ein Unternehmen die dokumentierte Beurteilung ab der letzten Erbringung der Dienstleistung aufbewahren, wenn es sich auf eine grundlegende Veränderung oder eine unverhältnismäßige Belastung beruft (§ 17 Abs. 3, § 18 Abs. 3 BaFG). [1]
95,9 %der eine Million meistbesuchten Startseiten hatten im Februar 2026 automatisch erkennbare WCAG-Fehler, im Schnitt 56,1 je Seite. [4]

Agentur-Workflow in acht Schritten

  1. Kundenbestand sortieren · halber Tag

    Gehen Sie Ihre Bestandskunden durch: Wer verkauft, bucht, kassiert oder vergibt Termine online und richtet sich dabei an Verbraucher? Wer ist kein Kleinstunternehmen, beschäftigt also zehn oder mehr Jahresarbeitseinheiten oder liegt sowohl beim Umsatz als auch bei der Bilanzsumme über 2 Mio. € (§ 3 Z 19 BaFG) [1]? Diese Kunden stehen oben auf der Liste. Die Kriterien erklärt [Wer ist betroffen?](/barrierefreiheit/wer-ist-betroffen/).

  2. Gespräch mit Zahlen, nicht mit Angst · 30 Minuten je Kunde

    Sagen Sie, was gilt: seit 28. Juni 2025 ohne Übergangsfrist für Websites [3], Strafrahmen bis 80.000 € in Österreich und bis 100.000 € in Deutschland für das Anbieten einer nicht barrierefreien Dienstleistung [1][2]. Und sagen Sie, was es bringt: mehr Menschen, die den Kauf abschließen, weniger Supportanfragen, saubere Technik. Drohkulissen verkaufen einmal, Nutzen verkauft dauerhaft.

  3. Prüfung mit Bericht anbieten · Tage bis wenige Wochen

    Der erste Verkaufsschritt ist keine Umsetzung, sondern ein Bericht: Was ist betroffen, was fehlt, was kostet die Behebung. Damit entscheidet der Kunde auf Grundlage von Fundstellen statt Bauchgefühl. Den Ablauf beschreibt [Prüfung und Audit](/barrierefreiheit/pruefung-audit/).

  4. Angebot mit klarem Umfang · 1 Tag

    Benennen Sie Seiten, Prozesse und Dokumente, die Sie barrierefrei machen, und ebenso klar, was nicht enthalten ist (fremde Buchungsstrecke, alte PDFs, Videos). Rechnen Sie zum Fixpreis statt nach Stunden; unsere Pakete für Agenturen stehen unter [Pakete](/#pakete).

  5. Vertrag mit Zielnorm · mit dem Angebot

    Schreiben Sie hinein, woran gemessen wird: WCAG 2.2 auf Stufe AA als Arbeitsziel, EN 301 549 als rechtlicher Maßstab, Abnahme per Tastatur- und Screenreader-Test. Legen Sie fest, was der Kunde beisteuert, etwa Alt-Texte, Textfassungen von PDFs, Untertitel. Und vereinbaren Sie, wie Pflege und Re-Test laufen.

  6. Umsetzung white-label mit Prüfprotokoll · je nach Umfang

    Die Umsetzung kann Ihr Team machen oder ein Partner im Hintergrund. In beiden Fällen entsteht ein Protokoll: Kriterium, Fundstelle, Behebung, Nachtest. Das Protokoll ist später der Nachweis gegenüber dem Kunden und, wenn nötig, gegenüber der Behörde.

  7. Information über die Konformität formulieren · halber Tag

    Das Gesetz verlangt, dass der Kunde die Information nach Anlage 3 erstellt und öffentlich bereitstellt (§ 14 Abs. 2 BaFG) [1]. Die WKO empfiehlt dafür einen eigenen Button statt eines Absatzes in den AGB und liefert einen Formulierungsvorschlag [6]. Formulieren Sie den Text gemeinsam, aus dem Prüfbericht heraus, inklusive der Teile, die noch nicht barrierefrei sind.

  8. Jahrescheck als Wartungsbaustein · jährlich, plus nach größeren Änderungen

    Der Dienstleistungserbringer muss durch geeignete Verfahren sicherstellen, dass die Anforderungen stets erfüllt bleiben (§ 14 Abs. 3 BaFG) [1]. Machen Sie daraus einen Posten im Wartungsvertrag: ein Re-Test im Jahr, dazu ein kurzer Check nach jedem Release mit neuen Vorlagen oder Formularen.

Angebot und Vertrag: zehn Punkte

0 von 10 erledigt

Vor dem Angebot
Im Vertrag
Nach dem Livegang

Drei Wege für Agenturen

KriteriumEigenes TeamOverlay-ToolUmsetzungspartner white-label
Wirkung im Codeja, Barrieren werden im Quelltext behobennein, ein Skript legt sich über die Seite; die Überwachungsstellen halten eine nachträgliche Darstellung per Software für nicht ausreichend [5]ja, Barrieren werden im Quelltext behoben
Aufwand internhoch: Wissen aufbauen, Prüfwerkzeuge, Screenreader-Praxis, laufende Weiterbildunggering, aber trügerisch: Die Seite bleibt technisch so, wie sie istgering: Briefing, Abstimmung, Abnahme
Nachweis gegenüber der BehördePrüfprotokoll, wenn Sie eines führenBehörden prüfen den Webauftritt ohne Overlay; ein Overlay macht eine nicht barrierefreie Seite nicht zwingend barrierefrei [5]Prüfprotokoll und Bericht, in Ihrem Namen
Sichtbarkeit beim Kundeneigene MarkeDrittlogo oder Widget auf jeder Seiteeigene Marke
RisikoLernkurve und Zeit, die im Tagesgeschäft fehltÜberwachungsstellen stufen Overlays als unzureichend ein; neue Barrieren möglich [5]Abhängigkeit vom Partner; deshalb Prüfprotokoll und Vertraulichkeit vertraglich regeln

Die Zahlen in eckigen Klammern verweisen auf die Quellenliste am Ende des Artikels. Alle drei Wege lassen sich kombinieren: Viele Agenturen prüfen und beraten selbst und lassen die Umsetzung im Hintergrund machen.

Wie wir mit Agenturen arbeiten

Wir arbeiten ausschließlich im Hintergrund. Sie behalten den Kunden, das Gespräch und die Rechnung; wir liefern Prüfung und Umsetzung unter Ihrer Marke. Drei Leistungen passen in diesen Workflow:

  • Prüfung mit Bericht. Wir prüfen die Website Ihres Kunden nach WCAG 2.2 AA mit Werkzeug, Tastatur und Screenreader und schreiben den Bericht so, dass Sie ihn weitergeben können: Fundstelle, Kriterium, Nutzerwirkung, Empfehlung, Priorität. Ihr Logo, Ihre Ansprache.
  • Umsetzung bestehender Seiten. Auf WordPress mit Bricks oder auf Statamic beheben wir die Befunde im Code, dokumentieren jeden Schritt und testen nach. Sie bekommen das Protokoll, der Kunde bekommt eine Seite, die funktioniert.
  • Neue Seiten barrierearm ab Werk. Wenn Sie ohnehin neu bauen, ist Barrierefreiheit kein Zusatzposten, sondern Teil der Vorlage: Struktur, Fokus, Kontraste, Formulare, Alt-Text-Pflicht in der Redaktion.

Alles zum Fixpreis, damit Sie es weiterrechnen können; die Pakete und Zuschläge stehen unter Pakete, und was den Preis im Einzelfall bestimmt, erklärt Kosten und Förderungen. Der Fixpreis ist für Agenturen der eigentliche Hebel: Sie wissen vor dem Kundengespräch, was die Prüfung kostet und was die Behebung je Paketgröße kostet, und können Ihre Marge daraufrechnen, ohne am Ende Stunden erklären zu müssen. Eine Prüfung, die nach Stunden abgerechnet wird, ist für den Kunden ein Risiko; ein Bericht zum Festpreis ist ein Produkt.

Wer das Projekt umgesetzt hat, bleibt zwischen uns. Was der Kunde sieht, ist Ihre Agentur, die ein Problem gelöst hat, bevor es eines wurde. Falls Ihr Kunde ein Overlay vorschlägt: Die Argumente dagegen haben wir unter Overlay-Tools zusammengestellt, und bei Fragen zum Strafrahmen hilft Strafen.

Wer externe Anbieter nutzt (z.B. Buchungsstrecken, Gutscheinshops, Direktbuchungs-Module), bleibt rechtlich verantwortlich.

WKO Fachverband Hotellerie, Barrierefreiheit in der Hotellerie (Juni 2026) [3]

Fragen von Agenturen

Haftet die Agentur für Barrieren beim Kunden?

Gegenüber der Behörde nicht: Verpflichtet ist der Dienstleistungserbringer, also das Unternehmen, das die Website betreibt (§ 14 BaFG, § 14 BFSG); Strafen und Bußgelder richten sich an ihn. Gegenüber dem Kunden haften Sie aus dem Werkvertrag für das, was Sie zugesagt haben. Deshalb gehört in Angebot und Vertrag, welche Norm gilt, was geprüft wird und was der Kunde selbst beisteuert. Den Haftungsrahmen sollte ein Jurist formulieren. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Wie spreche ich das Thema beim Kunden an?

Mit drei Sätzen und ohne Drohkulisse: Seit 28. Juni 2025 gilt die Pflicht für Websites ohne Übergangsfrist, der Strafrahmen liegt in Österreich bei bis zu 80.000 € und in Deutschland bei bis zu 100.000 €, und eine Prüfung mit Bericht zeigt in wenigen Tagen, wo Ihr Kunde steht. Dann wechseln Sie zum Nutzen: mehr abgeschlossene Käufe, weniger Supportanfragen, sauberere Technik. Bieten Sie als ersten Schritt die Prüfung an, nicht den Umbau; so entscheidet der Kunde auf Grundlage von Fundstellen. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Was gehört in den Vertrag?

Die Zielnorm mit Fassung (WCAG 2.2 AA als Arbeitsziel, EN 301 549 als rechtlicher Maßstab), der Prüfumfang mit Seiten, Prozessen und Dokumenten, ein beschriebener Abnahmetest mit Tastatur und Screenreader, die Mitwirkungspflichten des Kunden für Alt-Texte, PDFs und Videos, die Benennung der Drittsysteme, die Information über die Konformität als Leistung sowie Pflege und Re-Test. Dazu die Vertraulichkeit, wenn ein Partner im Hintergrund umsetzt. Den Haftungsrahmen lassen Sie juristisch prüfen. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Können wir die Umsetzung unter eigenem Namen liefern?

Ja, genau so arbeiten wir. Prüfbericht, Protokoll und Umsetzung laufen unter Ihrer Marke, der Kunde hat nur mit Ihnen zu tun, und wer im Hintergrund gearbeitet hat, bleibt zwischen uns. Vereinbaren Sie die Vertraulichkeit schriftlich in beide Richtungen und halten Sie fest, dass Bericht und Protokoll an Sie gehen. Zum Fixpreis, damit Sie es weiterrechnen können.

Wie lange dauert eine Prüfung?

Das hängt vom Umfang ab, nicht von einer Pauschale. Ein Onepager mit Kontaktformular ist in wenigen Tagen geprüft, ein Shop mit Konto, Checkout und Gutscheinstrecke braucht eher Wochen, weil jeder Prozess per Tastatur und Screenreader durchlaufen wird. Die fünf Schritte der Prüfmethodik WCAG-EM geben den Ablauf vor; der Bericht folgt am Ende mit Fundstellen und Prioritäten. Planen Sie zusätzlich Zeit für Rückfragen zu Drittsystemen ein.

Was tun, wenn der Kunde ein Overlay will?

Erklären Sie, was ein Overlay tut: Es legt ein Skript über die Seite, der Quelltext bleibt, wie er ist. Die deutschen Überwachungsstellen halten eine nachträgliche, nur per Software erzeugte Darstellung für nicht ausreichend und weisen darauf hin, dass eine nicht barrierefreie Seite durch ein Overlay nicht zwingend barrierefrei wird. Der Kunde kauft also ein Widget auf jeder Seite und behält das Risiko. Bieten Sie stattdessen die Prüfung mit Bericht an; die Argumente stehen im Artikel Overlay-Tools. Orientierung, keine Rechtsberatung.

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Für Agenturen

Lassen Sie die Website Ihres Kunden white-label prüfen, bevor es jemand anderes tut. Bericht in Ihrem Branding, Fixpreis für die Umsetzung.

Weiterlesen

  1. Arztpraxen und Terminbuchung: Wann das Gesetz greiftMit Online-Terminbuchung wird die Praxis-Website zur Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Einzelordinationen sind meist als Kleinstunternehmen ausgenommen, größere Strukturen oft nicht.
  2. Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) einfach erklärtSeit 28. Juni 2025 müssen Websites und Shops, über die Verbraucher Verträge schließen, in Österreich barrierefrei sein. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten.
  3. Barrierefreiheit dauerhaft halten: Warum die Pflicht nach dem Livegang weitergehtBarrierefreiheit ist kein Zustand, den man einmal erreicht. Jede neue Seite, jedes Bild und jedes Update kann neue Barrieren bringen, und das Gesetz verlangt, dass die Anforderungen dauerhaft erfüllt bleiben.

Quellen

  1. RIS, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, geltende Fassung, insbesondere § 14, §§ 17–18, § 28, § 35 und § 36 · abgerufen am 28.10.2026
  2. gesetze-im-internet, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 und § 37 · abgerufen am 28.10.2026
  3. WKO Fachverband Hotellerie, Barrierefreiheit in der Hotellerie: Praxisleitfaden (Juni 2026), Abschnitte externe Systeme, Übergangsfristen und Überprüfung · abgerufen am 28.10.2026
  4. WebAIM, The WebAIM Million 2026: Ergebnisse vom Februar 2026 · abgerufen am 28.10.2026
  5. BFIT-Bund, Gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder zu Overlay-Tools (März 2025) · abgerufen am 28.10.2026
  6. WKO, Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce: Information über die Konformität, Formulierungsvorschlag · abgerufen am 28.10.2026

Recherchiert mit KI-Unterstützung, mit Quellen belegt und inhaltlich geprüft von Mike Joerihsen am .

Diese Inhalte sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an eine Rechtsberatung oder die zuständige Behörde.

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