Barrierefreiheit dauerhaft halten: Warum die Pflicht nach dem Livegang weitergeht
§ 14 Abs. 3BaFG verlangt Verfahren, damit die Anforderungen dauerhaft eingehalten werden [1]
Barrierefreiheit ist kein Zustand, den man einmal erreicht. Jede neue Seite, jedes Bild und jedes Update kann neue Barrieren bringen, und das Gesetz verlangt, dass die Anforderungen dauerhaft erfüllt bleiben.
Das Wichtigste in Kürze
Eine barrierefreie Website bleibt nicht von selbst barrierefrei. Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz verlangt von Dienstleistungserbringern, durch geeignete Verfahren dafür zu sorgen, dass die Anforderungen dauerhaft eingehalten werden und Änderungen berücksichtigt sind (§ 14 Abs. 3 BaFG) [1]. Dazu kommt die öffentliche Information, wie die Website die Anforderungen erfüllt (§ 14 Abs. 2 und Anlage 3) [1]. Das deutsche BFSG enthält vergleichbare Pflichten [2]. Wir bieten dafür einen jährlichen Check mit Bericht und aktualisierter Erklärung an. Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wie neue Barrieren entstehen
Neue Inhalte. Ein Bild ohne Alternativtext, ein PDF aus dem Büroprogramm, eine Tabelle als Grafik. Fehlende Alternativtexte gibt es auf über der Hälfte der meistbesuchten Startseiten [3].
Neue Funktionen. Ein Gewinnspiel, ein Buchungs-Widget, ein Chatbot. Jede eingebundene Funktion bringt ihre eigenen Barrieren mit, oft vom Hersteller.
Updates. Ein Theme-Update ändert Farben, ein Plugin baut sein Formular um. Was beim Livegang geprüft war, ist es danach nicht mehr automatisch.
Neue Menschen. Wer neu in der Redaktion ist, kennt die Regeln nicht. Ein kurzer Leitfaden verhindert die meisten Fehler.
Die Pflichten auf einen Blick
Unser jährlicher Barrierefreiheits-Check
Neu prüfen · einmal im Jahr
Die wichtigsten Seitentypen und Strecken nach WCAG 2.2 AA, mit Werkzeug, Tastatur und Screenreader [4].
Änderungen erfassen · dabei
Was ist seit dem letzten Mal dazugekommen: neue Seiten, Funktionen, Plugins, PDFs.
Beheben · nach Freigabe
Kleine Fehler gleich in der Wartung, größere mit Fixpreis vorab.
Erklärung aktualisieren · danach
Die öffentliche Information über die Barrierefreiheit auf den aktuellen Stand bringen, mit Datum.
Bericht · zum Abschluss
Ein Bericht in Ihrem Branding, den Ihr Kunde aufbewahren und im Zweifel vorlegen kann.
Was Agenturen davon haben
Für Ihre Kunden wird die gesetzliche Pflicht planbar: ein Termin im Jahr, ein Bericht, eine aktuelle Erklärung. Für Ihre Agentur ist es ein wiederkehrender Auftrag, der sich gut erklären lässt. Zwischen den Checks hält die Wartung die Technik aktuell, und ein kurzer Redaktionsleitfaden verhindert die häufigsten Fehler im Alltag. Wie eine Prüfung im Detail aussieht, steht in Prüfung und Audit, wie die Erklärung aufgebaut ist, in Barrierefreiheitserklärung.
Häufige Fragen zum Thema
Reicht eine einmalige Prüfung beim Livegang?
Für den Start ja, auf Dauer nicht. Das BaFG verlangt Verfahren, damit die Anforderungen dauerhaft eingehalten werden. Neue Inhalte, Funktionen und Updates können neue Barrieren bringen, deshalb empfehlen wir einen Check einmal im Jahr. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was kostet der jährliche Barrierefreiheits-Check?
Das hängt von Umfang und Zustand der Website ab. Nach dem ersten Check kennen wir die Seite, die Folgejahre sind deshalb meist deutlich weniger Aufwand. Den Preis nennen wir vorab als Fixpreis.
Muss die Barrierefreiheitserklärung jedes Jahr neu geschrieben werden?
Nicht neu, aber aktuell gehalten. Ändert sich etwas an der Website oder am Stand der Barrierefreiheit, gehört das in die Erklärung, mit Datum. Beim jährlichen Check aktualisieren wir sie gleich mit.
Für Agenturen
Machen Sie Barrierefreiheit für Ihre Kunden planbar: jährlicher Check, Bericht in Ihrem Branding und aktualisierte Erklärung, zum Fixpreis.
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Weiterlesen
- European Accessibility Act: die EU-Richtlinie 2019/882Der European Accessibility Act (RL 2019/882) verpflichtet alle EU-Staaten seit 28. Juni 2025 zu einheitlichen Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. BaFG und BFSG setzen ihn um.
- Leitfaden für Agenturen: Kunden beraten, white-label prüfenAgenturen haften nicht nach BaFG oder BFSG, ihre Kunden schon. Wer das Thema früh anspricht, sauber vertraglich regelt und die Umsetzung white-label einkauft, verkauft Sicherheit statt Stunden.
- Barrierefreie Website in Liechtenstein: BGlG und EAAStand 30. Oktober 2026 ist der European Accessibility Act in Liechtenstein nicht umgesetzt. Öffentliche Stellen müssen ihre Websites nach dem BGlG barrierefrei machen, für Private gilt das Diskriminierungsverbot.
Quellen
- RIS, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, insbesondere § 14 · abgerufen am 29.10.2026
- gesetze-im-internet, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) · abgerufen am 29.10.2026
- WebAIM, The WebAIM Million 2026 (Februar 2026) · abgerufen am 29.10.2026
- W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 · abgerufen am 29.10.2026
Recherchiert mit KI-Unterstützung, mit Quellen belegt und inhaltlich geprüft von Mike Joerihsen am .
Diese Inhalte sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an eine Rechtsberatung oder die zuständige Behörde.