Onlineshops: Checkout, Konto und Zahlung barrierefrei

Ein Verbraucher-Shop ist der Kernfall des Gesetzes: Produktseite, Warenkorb, Konto und Zahlung müssen per Tastatur und Screenreader funktionieren. Tests zeigen, dass das bei zwei von drei Shops nicht der Fall ist.

8 Min. Lesezeit · Stand

Shops stehen im Gesetz

Die kurze Antwort: Wer Verbraucherinnen und Verbrauchern online etwas verkauft, erbringt eine „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“ und fällt damit unter das Barrierefreiheitsgesetz. In Österreich steht das in § 2 Abs. 2 Z 6 BaFG, für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden [1]; in Deutschland in § 1 Abs. 3 BFSG mit demselben Datum [2]. Die Wirtschaftskammer fasst es so zusammen: Das Gesetz „betrifft daher alle Onlineshop- und Webseiten-Betreiber im Kontext mit B2C-Geschäften“ [3]. Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Zwei Missverständnisse räumt die Kammer gleich mit aus. Erstens gibt es für Shops keine Übergangsfrist: „Der Betrieb eines Webshops selbst fällt nicht unter diese Übergangsfrist“, auch bestehende Shops sind seit 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten [4]. Die Fristen bis 2030 betreffen Altverträge und Produkte, die vor dem Stichtag im Einsatz waren, nicht die Website [1][4]. Zweitens zählt der Kundenkreis, nicht die Branche: Ein reiner B2B-Shop, der ausschließlich an Unternehmen verkauft, ist nicht erfasst, weil das Gesetz auf Verbraucher abstellt [1][2].

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme (§ 3 Z 19, § 6 Abs. 1 BaFG) [1]. Die WKO weist darauf hin, dass ein späterer Umbau des Shops meist aufwendiger ist, als ihn gleich barrierefrei zu bauen, wenn das Unternehmen über die Grenze wächst [4]. Wie eng die Ausnahme ist, steht im Artikel zur Kleinstunternehmen-Ausnahme; den Schnelltest finden Sie unter Wer ist betroffen?.

Der Stand der Shops in Zahlen

1 von 3Nur ein Drittel der 65 getesteten Shops aus den 500 meistbesuchten Firmen-Websites in Deutschland war im Test der Aktion Mensch barrierefrei. [5]
20 von 65Shops waren allein über die Tastatur bedienbar. Tastaturbedienbarkeit war die Grundvoraussetzung des Tests, alle anderen fielen hier durch. [5]
71,0 Fehlerje Startseite in der Kategorie Shopping der WebAIM Million 2026, 26,6 % mehr als der Schnitt aller Startseiten (56,1). [6]
28.6.2025Seit diesem Tag gelten BaFG und BFSG für Verbraucherdienste im elektronischen Geschäftsverkehr, ohne Übergangsfrist für Websites. [1]

Was Anlage 1 und BFSGV § 19 für Shops verlangen

Neben den allgemeinen Anforderungen an alle Dienstleistungen, Informationen über mehr als einen Sinneskanal, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, gibt es für den elektronischen Geschäftsverkehr drei eigene Punkte. Anlage 1 des BaFG verlangt im 4. Abschnitt erstens die Bereitstellung der Informationen zur Barrierefreiheit der verkauften Produkte, soweit der Hersteller sie liefert; zweitens, dass Identifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, die als Teil der Dienstleistung laufen, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind; drittens dasselbe für Identifizierungsmethoden, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste [1]. Die deutsche Verordnung BFSGV wiederholt das in § 19 und nennt zusätzlich ausdrücklich die Authentifizierung [7].

Übersetzt in einen Shop heißt das: Login und Passwort-Reset, Gastbestellung, Zwei-Faktor-Abfragen, Captchas, Adress- und Zahlungsformulare, eingebettete Zahlungsfenster und die Bestätigung müssen mit Tastatur, Screenreader und Vergrößerung funktionieren. Genau dort scheitern Shops am häufigsten, weil diese Teile oft von Drittanbietern kommen. Das entbindet nicht: Die Wirtschaftskammer stellt klar, dass externe Anbieter wie Buchungsstrecken oder Shops nicht von der Verantwortung befreien; der Betreiber bleibt rechtlich verantwortlich und soll Barrierefreiheit vertraglich absichern und Nachweise verlangen [8].

Dazu kommt die Pflicht, öffentlich zu erklären, wie der Shop die Anforderungen erfüllt: die Information über die Konformität nach § 14 Abs. 2 BaFG beziehungsweise § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG [1][2]. Was hineingehört und wo sie steht, beschreibt der Artikel zur Barrierefreiheitserklärung. Fehlt sie, ist das für sich genommen ein Verstoß, unabhängig davon, wie gut der Shop tatsächlich ist [1].

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Typische Shop-Barrieren und ihre Lösung

KriteriumBefund im TestLösungWCAG-Kriterium
Nicht per Tastatur bedienbarNur 20 von 65 Shops waren allein über die Tastatur bedienbar; mangelnde Tastaturbedienbarkeit war die schwerwiegendste Barriere [5]Jede Funktion mit Tab, Enter, Leertaste und Pfeiltasten erreichbar; keine Aktionen, die nur auf Mausbewegung reagieren; eigene Komponenten wie native Elemente bedienbar2.1.1 Keyboard (Stufe A) [9]
Kein sichtbarer TastaturfokusDie meisten getesteten Shops zeigten nicht, welches Element gerade ausgewählt ist [5]Fokusrahmen nicht per Stylesheet entfernen, sondern deutlich gestalten, auch auf Buttons, Links und Formularfeldern2.4.7 Focus Visible (Stufe AA) [9]
Falsche Tab-ReihenfolgeEine falsche oder unlogische Reihenfolge machte es oft unmöglich, durch den Shop zu navigieren und Produkte auszuwählen [5]Reihenfolge im Code entspricht der sichtbaren Reihenfolge; keine positiven Tabindex-Werte; Dialoge fangen den Fokus und geben ihn zurück2.4.3 Focus Order (Stufe A) [9]
Zu wenig KontrastFehlende Kontraste beeinträchtigten die Lesbarkeit von Texten und das Erkennen wichtiger Symbole [5]Mindestkontrast für Text und für grafische Bedienelemente einhalten, auch bei Platzhaltertext, Preisen auf Bildern und Rabatt-Badges; Werte im Artikel zu Kontrast1.4.3 Contrast (Minimum) und 1.4.11 Non-text Contrast (Stufe AA) [9]
Banner verdecken den InhaltEingeblendete Banner und Cookie-Overlays verdeckten den Hauptinhalt und ließen sich nicht ohne weiteres schließen [5]Overlays per Tastatur erreichbar und mit Escape schließbar; das fokussierte Element bleibt sichtbar; Cookie-Banner zuerst im Fokus2.1.1 Keyboard und 2.4.11 Focus Not Obscured (Minimum) (Stufe AA, neu in WCAG 2.2) [9]
Formularfelder ohne BeschriftungOb Formularfelder verständlich beschriftet und erklärt sind, war eines der sieben weiteren Prüfkriterien [5]Sichtbare Beschriftung je Feld, Pflichtfelder im Text markiert, Fehler beim Feld benannt3.3.2 Labels or Instructions und 3.3.1 Error Identification (Stufe A) [9]
Bedienelemente ohne Name, Rolle, WertEbenfalls Prüfkriterium: Sind Bedienelemente mit Name, Rolle und Wert versehen? [5]Native Buttons, Links und Formularelemente verwenden; bei eigenen Komponenten Rolle und Zustand im Code ergänzen4.1.2 Name, Role, Value (Stufe A) [9]

Die Zahlen in eckigen Klammern verweisen auf die Quellenliste am Ende des Artikels. Die WCAG-Nummern beziehen sich auf WCAG 2.2; rechtlich maßgeblich ist derzeit die EN 301 549 in der Fassung V3.2.1, die auf WCAG 2.1 verweist.

Nur ein Drittel der untersuchten Shops ist barrierefrei – und das nur wenige Wochen vor Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Aktion Mensch, Online-Shops im Test (Juni 2025) [5]

Vorgehen für Agenturen mit Shop-Kunden

  1. Betroffenheit und Größe klären · 1 Stunde

    Verkauft der Shop an Verbraucher? Dann greift das Gesetz, egal ob Mode, Ersatzteile oder Gutscheine [1][2]. Lassen Sie sich Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme nennen und halten Sie das Ergebnis mit Datum fest; nur Kleinstunternehmen sind ausgenommen [1].

  2. Kaufstrecke prüfen · 1–2 Wochen

    Vom Suchen bis zur Bestätigung, so wie es die Aktion Mensch gemacht hat: erst Tastatur, dann Screenreader, Vergrößerung und Kontraste [5]. Prüfen Sie mit echten Bestellungen im Testmodus, nicht nur die Startseite. Ergebnis ist ein Bericht mit Fundstellen und Priorität.

  3. Theme und Checkout beheben · 2–6 Wochen

    Zuerst, was den Kauf blockiert: Tastaturfallen, unbeschriftete Felder, Fehlermeldungen, Fokus in Dialogen. Danach Struktur, Kontraste, Bilder. Bei WooCommerce oder einem anderen Shop-System liegen viele Fehler im Theme und in Zusatzmodulen, nicht im Kern.

  4. Zahlungs- und Drittanbieter prüfen · 1 Woche

    Zahlungsfenster, Adressprüfung, Bewertungen, Chat und Cookie-Banner stammen von Dritten. Die Ausnahme für Inhalte Dritter greift nur, wenn der Betreiber sie weder finanziert noch entwickelt noch kontrolliert (§ 2 Abs. 3 Z 4 BaFG) [1]; eingekaufte Module bleiben nach der Logik der WKO in seiner Verantwortung [8]. Fordern Sie Konformitätsnachweise an, testen Sie die Einbindung selbst und halten Sie die Zusagen vertraglich fest [8].

  5. Information über Konformität veröffentlichen · 1 Tag

    Eigene Seite im Footer mit Beschreibung des Shops, der erfüllten Anforderungen, der angewandten Norm und der offenen Punkte mit Begründung (§ 14 Abs. 2 und Anlage 3 BaFG, § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG) [1][2]. Die WKO empfiehlt einen eigenen Button statt eines Absatzes in den AGB [4].

  6. Nach jedem Update erneut prüfen · laufend

    Shop-Systeme, Themes und Zahlungsmodule ändern sich mit jedem Update. Nehmen Sie eine kurze Tastatur- und Screenreader-Prüfung der Kaufstrecke in die Wartung auf und ziehen Sie die Information über die Konformität nach, wenn sich etwas ändert (§ 14 Abs. 3 BaFG) [1].

Fragen zu Onlineshops

Muss mein B2B-Shop barrierefrei sein?

Nach BaFG und BFSG nicht, solange er ausschließlich an Unternehmen verkauft: Beide Gesetze erfassen Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Sobald auch Privatpersonen bestellen können, etwa über eine Gastbestellung ohne Firmenpflicht, ist der Shop ein Verbraucher-Shop. Unabhängig davon gilt in Österreich das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, und barrierefreie Shops verkaufen schlicht besser. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Ich nutze ein Shop-System. Bin ich trotzdem verantwortlich?

Ja. Dienstleistungserbringer ist, wer den Shop betreibt, nicht, wer die Software liefert. Das Shop-System, das Theme und die Zusatzmodule sind Werkzeuge; was daraus auf Ihrer Domain läuft, verantworten Sie. Verlangen Sie vom Systemanbieter und von der Agentur Nachweise, lassen Sie die Kaufstrecke trotzdem selbst prüfen und halten Sie Nachbesserungspflichten im Vertrag fest. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Gilt das auch für den externen Zahlungsanbieter?

Für beide Seiten. Anlage 1 des BaFG verlangt, dass Zahlungsfunktionen und Zahlungsdienste wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Der Zahlungsdienst ist für seine eigene Oberfläche verantwortlich, Sie für die Einbindung in Ihren Shop: dass das Zahlungsfenster per Tastatur erreichbar ist, der Fokus hineinspringt und danach zurückkehrt und die Auswahl der Zahlungsart beschriftet ist. Die Wirtschaftskammer rät, Barrierefreiheit mit externen Anbietern vertraglich abzusichern. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Was passiert bei einer Beschwerde eines Kunden?

In Österreich kann sich die Kundin oder der Kunde an das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde wenden, in Deutschland an die Marktüberwachungsstelle der Länder. Die Behörde prüft, fordert Sie zur Stellungnahme und zur Nachbesserung innerhalb einer Frist auf und kann bei Untätigkeit Maßnahmen bis zur Einstellung des Angebots anordnen und Strafen verhängen. Wer dokumentiert hat, was er prüft und behebt, steht in diesem Verfahren deutlich besser da. Den Ablauf beschreibt der Artikel zur Marktüberwachung. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Muss jedes Produktbild einen Alt-Text haben?

Jedes informative Bild ja, das ist das erste Erfolgskriterium der WCAG. Beim Produktbild beschreibt der Alternativtext, was man sehen muss, um zu entscheiden: Farbe, Schnitt, Material, Detail, nicht noch einmal den Produktnamen, der steht schon daneben. Zusätzliche Bilder einer Galerie bekommen jeweils eigene Texte, reine Dekoration ein leeres Alt-Attribut. Wenn Ihr Shop-System den Alternativtext beim Hochladen nicht abfragt, ist das die erste Stelle, die Sie ändern sollten.

Reicht es, wenn der Checkout barrierefrei ist?

Nein. Das Gesetz erfasst die gesamte Dienstleistung, also den Weg vom Suchen über Filter, Produktseite und Warenkorb bis zu Konto, Bestätigung und Retoure. Die Aktion Mensch hat genau so getestet, entlang einer vollständigen Kaufstrecke, und die meisten Shops scheiterten schon vor der Kasse an der Tastaturbedienung. Ein barrierefreier Checkout hinter einer unzugänglichen Produktsuche nützt niemandem. Orientierung, keine Rechtsberatung.

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  1. Arztpraxen und Terminbuchung: Wann das Gesetz greiftMit Online-Terminbuchung wird die Praxis-Website zur Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Einzelordinationen sind meist als Kleinstunternehmen ausgenommen, größere Strukturen oft nicht.
  2. Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) einfach erklärtSeit 28. Juni 2025 müssen Websites und Shops, über die Verbraucher Verträge schließen, in Österreich barrierefrei sein. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten.
  3. Barrierefreiheit dauerhaft halten: Warum die Pflicht nach dem Livegang weitergehtBarrierefreiheit ist kein Zustand, den man einmal erreicht. Jede neue Seite, jedes Bild und jedes Update kann neue Barrieren bringen, und das Gesetz verlangt, dass die Anforderungen dauerhaft erfüllt bleiben.

Quellen

  1. RIS, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, geltende Fassung, insbesondere § 2, § 3, § 6, § 14 und Anlage 1 · abgerufen am 28.10.2026
  2. gesetze-im-internet, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 1, § 3 und § 14 · abgerufen am 28.10.2026
  3. WKO, Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz · abgerufen am 28.10.2026
  4. WKO, Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce (Stand 4.9.2025) · abgerufen am 28.10.2026
  5. Aktion Mensch, Online-Shops im Test: Wie barrierefrei sind deutsche Angebote? (Testbericht Juni 2025, mit Google, BITV-Consult, UDG und Stiftung Pfennigparade) · abgerufen am 28.10.2026
  6. WebAIM, The WebAIM Million 2026: Fehler je Startseite nach Branchen · abgerufen am 28.10.2026
  7. gesetze-im-internet, BFSGV § 19 Zusätzliche Anforderungen an Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr · abgerufen am 28.10.2026
  8. WKO Fachverband Hotellerie, Barrierefreiheit in der Hotellerie: Praxisleitfaden (Juni 2026), Abschnitt externe Systeme · abgerufen am 28.10.2026
  9. W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, W3C Recommendation · abgerufen am 28.10.2026

Recherchiert mit KI-Unterstützung, mit Quellen belegt und inhaltlich geprüft von Mike Joerihsen am .

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