White-label in der Praxis: Vertraulichkeit, Auftreten, Referenzen

White-label heißt: Ihr Kunde sieht nur Ihre Agentur. Was das im Alltag bedeutet, was wir nicht von uns aus tun, wie eine Geheimhaltungsvereinbarung hilft und wer die Website als Referenz zeigen darf.

7 Min. Lesezeit · Stand

Was white-label bei uns heißt

White-label heißt: Die Website trägt Ihren Namen, nicht unseren. Ihr Kunde kennt Ihre Agentur als Absender von Entwurf, Vorschau und Wartungsbericht. Wir treten nicht von uns aus an Ihren Kunden heran, nennen ihn nirgends und stehen weder im Impressum noch im Quellcode. Direkten Kontakt gibt es nur, wenn Sie ihn wünschen, etwa für eine technische Abstimmung oder eine Schulung, und dann unter Ihrem Namen. Das gilt für jede der rund 100 Websites, die wir aktuell betreuen [1].

Das ist leicht gesagt und im Alltag an vielen kleinen Stellen zu entscheiden: Wer steht als Autor im Backend? Von welcher Adresse kommt die Monitoring-Mail? Dieser Artikel geht die Stellen durch, an denen white-label gelingt oder auffliegt, und erklärt, wofür eine Geheimhaltungsvereinbarung gut ist und wofür nicht.

White-label in Zahlen

0Kundennamen auf mjoe.me. Referenzen nennen wir nur mit schriftlicher Freigabe der Agentur, und dann ohne den Endkunden. [1]
~ 100Websites in laufender Betreuung, alle unter dem Namen der jeweiligen Agentur. [1]
5 Jahrewirkt die Geheimhaltungspflicht im Muster der Wirtschaftskammer nach dem Ende der Vereinbarung nach. Ein brauchbarer Richtwert, auch für uns. [2]
14 TageFrist im selben Muster, um vertrauliche Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben oder zu vernichten. Wir halten uns daran, mit oder ohne Unterschrift. [2]

Was wir nicht von uns aus tun

Eine Liste, die Sie Ihrem Kunden nicht zeigen müssen, weil er nie einen Grund hat, danach zu fragen:

  • Wir kontaktieren Ihren Kunden nicht von uns aus. Nicht per Mail, nicht per Telefon, nicht auf LinkedIn. Wünschen Sie direkten Kontakt, etwa für eine technische Abstimmung oder eine Schulung, übernehmen wir das unter Ihrem Namen und in Ihrem Branding; das entscheiden Sie je nach Bedarf. Fragt er uns direkt an, etwa weil er unsere Adresse in einem Hosting-Zugang gesehen hat, verweisen wir an Sie und informieren Sie darüber.
  • Wir nennen keine Namen. Weder Ihren Kunden noch Ihre Agentur, solange Sie das nicht ausdrücklich freigeben. Auch nicht in Gesprächen mit anderen Agenturen, auch nicht als Branchenbeispiel ohne Namen, wenn es erkennbar wäre.
  • Wir hinterlassen keine Signatur. Kein Generator-Tag, kein Kommentar im Quellcode, kein Autorname im Backend, kein Link im Footer. Benutzerkonten laufen auf neutrale Namen oder auf Ihre Domain.
  • Wir bieten Ihrem Kunden nichts an. Keine Wartung, keine Erweiterung, kein günstigeres Angebot, auch nicht nach Projektende. Will der Kunde die Agentur wechseln, ist das seine Sache mit Ihnen, nicht mit uns.
  • Wir reden nicht über Ihre Marge. Was Sie auf unseren Fixpreis aufschlagen, wissen wir nicht und fragen wir nicht.

Das Einzige, was wir nicht versprechen: Unsichtbarkeit gegenüber Behörden oder Gerichten. Muss eine Information offengelegt werden, informieren wir Sie vorher, soweit das zulässig ist, so wie es auch das NDA-Muster der Wirtschaftskammer vorsieht [2].

Was Ihr Kunde sieht und was nicht

KriteriumTrägt Ihren NamenNeutralTrägt unseren Namen
Angebot und Rechnung an den KundenJaNeinNein
Vorschau-URL während des Projektsauf Wunsch Ihre Subdomainja, neutrale DomainNein
Backend-Benutzer und AutorenIhre Agentur als Admintechnischer Benutzer ohne NamenNein
Wartungsbericht und Monitoring-Mailja, Ihr Branding, Ihre AbsenderadresseNeinNein
Impressum und QuellcodeIhr Kunde im Impressum, Sie optional als AgenturCode ohne SignaturNein
Hosting-VertragNeinIhr Kunde als VertragspartnerNein
Rechnung für die UmsetzungNeinNeinja, an Ihre Agentur, nicht an den Kunden

Die einzige Stelle, an der unser Name auftaucht, ist unsere Rechnung an Sie. Die sieht Ihr Kunde nicht.

Geheimhaltungsvereinbarung: Orientierung, nicht Pflicht

Viele Agenturen wollen vor dem ersten Gespräch eine Geheimhaltungsvereinbarung, kurz NDA. Wir unterschreiben sie gerne, auch Ihre eigene Vorlage. Brauchen tun Sie sie nicht, denn alles oben Beschriebene gilt bei uns ohnehin. Aber eine NDA macht die Regeln beidseitig verbindlich und schafft Klarheit für den Fall, dass bei Ihnen oder bei uns einmal jemand anderes am Projekt arbeitet.

Wer keine eigene Vorlage hat, findet beim Fachverband FEEI in der Wirtschaftskammer ein Muster, das für den Zweck ausreicht [2]. Es definiert vertrauliche Informationen als alles, was bei der Weitergabe als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar ist, einschließlich der Tatsache der Vereinbarung selbst; es verpflichtet dazu, Mitarbeitende schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten; es sieht die Rückgabe oder Vernichtung von Unterlagen binnen 14 Tagen vor und lässt die Pflicht fünf Jahre nach Ende der Vereinbarung weiterwirken [2]. Ausgenommen sind Informationen, die ohnehin öffentlich sind oder unabhängig entwickelt wurden [2]. Das Muster sieht österreichisches Recht und das Handelsgericht Wien vor [2]; für Agenturen in Deutschland oder der Schweiz ist das ein Punkt, den Sie anpassen sollten. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Was eine NDA nicht ersetzt: die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Sobald wir im Betrieb personenbezogene Daten verarbeiten, etwa Formulareingaben oder Nutzerkonten, sind wir Auftragsverarbeiter Ihres Kunden oder Sub-Auftragsverarbeiter unter Ihrer Agentur, und das verlangt einen eigenen Vertrag mit denselben Pflichten, die Sie gegenüber Ihrem Kunden haben; außerdem muss Ihr Vertrag mit dem Kunden einen Sub-Auftragsverarbeiter zulassen und der Kunde darüber informiert sein [4]. Wir liefern Ihnen dafür ein Muster mit.

White-label-Check für Ihre Agentur

0 von 10 erledigt

Vor dem Projekt
Während des Projekts
Nach dem Livegang

Referenzen, Urheberrecht und Eigentum

Die Referenz gehört Ihnen. Sie zeigen die Website in Ihrem Portfolio, Sie reichen sie bei Awards ein, Sie posten den Livegang. Wir nennen das Projekt nur, wenn Sie es schriftlich freigeben, und auch dann so, dass Ihr Kunde nicht erkennbar ist, etwa als „Hotel in Vorarlberg, 4 Sprachen, Statamic“. Wollen Sie, dass wir ganz schweigen, schweigen wir.

Zum Urheberrecht, weil die Frage immer kommt: Gestaltung und Code, die wir schaffen, sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, und das österreichische Urheberrecht unterscheidet zwischen der Werknutzungsbewilligung, mit der jemand ein Werk nutzen darf, und dem ausschließlichen Werknutzungsrecht [3]. Mit der Schlusszahlung räumen wir Ihrer Agentur die Nutzungsrechte ein, die Sie brauchen, um die Website Ihrem Kunden zu übergeben und sie dauerhaft zu betreiben, zu ändern und von einer anderen Agentur weiterentwickeln zu lassen. Kein Lock-in: Wir haben es lieber, wenn unsere Kunden freiwillig bleiben. Was wir uns vorbehalten, sind unsere eigenen Bausteine, Werkzeuge und das Starter-Kit, mit denen wir auch das nächste Projekt bauen; die bleiben als Teil der Website nutzbar, aber nicht exklusiv. Die Lizenzen für unsere Basis-Werkzeuge sind in der Wartung enthalten, ohne Wartung bis zum Launch; auf Wunsch bauen wir auch Lizenzen Ihres Kunden oder Ihrer Agentur ein. Orientierung, keine Rechtsberatung; die genaue Formulierung steht im Angebot.

Der beste Beweis für white-label ist, dass Sie diesen Artikel nie jemandem zeigen müssen.

mjoe dsgn

Fragen zu white-label

Brauchen wir eine Geheimhaltungsvereinbarung vor dem ersten Gespräch?

Nein, aber Sie können eine haben. Vertraulichkeit gilt bei uns ohne Unterschrift; eine NDA macht sie beidseitig verbindlich. Wir unterschreiben Ihre Vorlage oder das Muster der Wirtschaftskammer. Achten Sie bei einem Sitz außerhalb Österreichs auf Gerichtsstand und anwendbares Recht. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Steht mjoe dsgn irgendwo im Quellcode oder Impressum?

Nein. Kein Generator-Tag, kein Kommentar im Code, kein Autorname im Backend, kein Link im Footer. Im Impressum steht Ihr Kunde als Betreiber und, wenn Sie wollen, Ihre Agentur. Die einzige Stelle, an der unser Name auftaucht, ist unsere Rechnung an Sie, und die sieht Ihr Kunde nicht.

Dürfen wir die Website als unsere Referenz zeigen?

Ja, die Referenz gehört Ihnen. Portfolio, Awards, Livegang-Post: alles Ihre Sache. Wir nennen das Projekt nur mit Ihrer schriftlichen Freigabe und auch dann ohne den Endkunden, etwa als „Hotel in Vorarlberg, vier Sprachen, Statamic“. Wollen Sie, dass wir ganz schweigen, schweigen wir.

Was passiert, wenn unser Kunde direkt bei Ihnen anfragt?

Wir verweisen ihn an Sie und sagen Ihnen Bescheid. Wir bieten Ihrem Kunden nichts an, weder Wartung noch Erweiterung noch einen günstigeren Preis, auch nicht nach Projektende. Will er die Agentur wechseln, ist das seine Sache mit Ihnen, nicht mit uns.

Wem gehören Design und Code?

Mit der Schlusszahlung räumen wir Ihrer Agentur die Nutzungsrechte ein, die Sie brauchen, um die Website Ihrem Kunden zu übergeben, dauerhaft zu betreiben, zu ändern und von jeder anderen Agentur weiterentwickeln zu lassen. Unsere eigenen Bausteine und das Starter-Kit bleiben als Teil der Website nutzbar, aber nicht exklusiv. Die Lizenzen für unsere Basis-Werkzeuge sind in der Wartung enthalten, ohne Wartung bis zum Launch; auf Wunsch bauen wir auch Lizenzen Ihres Kunden oder Ihrer Agentur ein. Die genaue Formulierung steht im Angebot. Orientierung, keine Rechtsberatung.

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Quellen

  1. mjoe dsgn, eigene Projektzahlen, Stand Oktober 2026 · abgerufen am 28.10.2026
  2. FEEI (Fachverband in der WKO), Muster-Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), Stand Oktober 2025 (PDF) · abgerufen am 28.10.2026
  3. RIS, Urheberrechtsgesetz § 24 Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht, geltende Fassung · abgerufen am 28.10.2026
  4. WKO, EU-Datenschutz-Grundverordnung: FAQ für IT-Dienstleister (Fragen 7, 19 und 22) · abgerufen am 28.10.2026

Recherchiert mit KI-Unterstützung, mit Quellen belegt und inhaltlich geprüft von Mike Joerihsen am .

Diese Inhalte sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an eine Rechtsberatung oder die zuständige Behörde.

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