Vier Märkte, ein Partner: Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Deutschland

Wir sitzen in Österreich und arbeiten für Agenturen in vier Ländern. Was das für Rechnung und Umsatzsteuer heißt, warum auf der Rechnung an eine deutsche oder Schweizer Agentur keine Steuer steht und was gleich bleibt.

7 Min. Lesezeit · Stand

Die kurze Antwort

Unser Studio sitzt in Langen bei Bregenz, am Bodensee, wo Österreich, Deutschland, die Schweiz und Liechtenstein aneinandergrenzen. Wir arbeiten für Agenturen in allen vier Ländern [1]. Für Sie ändert sich dadurch wenig: gleiche Sprache, gleiche Zeitzone, gleiche Ansprechperson, gleiche Pakete. Der einzige Unterschied steht auf der Rechnung, und der ist zu Ihren Gunsten: Für Agenturen außerhalb Österreichs weisen wir keine österreichische Umsatzsteuer aus.

Warum das so ist, was auf der Rechnung steht und was Sie damit in Ihrer Buchhaltung tun, erklärt dieser Artikel. Er ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Fragen zu Ihrer Situation hilft Ihre Steuerberatung, die in Ihrem Land.

Vier Zahlen zur Rechnung über die Grenze

4Länder, in denen unsere Agenturkunden sitzen: Österreich, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein. Zwei davon in der EU, zwei nicht, und das entscheidet über die Umsatzsteuer. [1]
15.des Folgemonats: Bis dahin müssen wir die Rechnung für eine Reverse-Charge-Leistung an eine Agentur in einem anderen EU-Land spätestens ausstellen. [4]
10.000 CHFpro Jahr: Ab dieser Summe an bezogenen Dienstleistungen aus dem Ausland wird in der Schweiz auch ein nicht MWST-registrierter Empfänger bezugsteuerpflichtig. [8]
8 Tagepro Kalenderjahr dürfen wir in der Schweiz vor Ort arbeiten, ohne das im Meldeverfahren anzuzeigen. Für Workshops und Fototermine reicht das meistens. [10]

Das Prinzip: Besteuert wird dort, wo Ihre Agentur sitzt

Webdesign, Umsetzung und Wartung sind umsatzsteuerlich „sonstige Leistungen“. Für solche Leistungen zwischen Unternehmern gilt im österreichischen Umsatzsteuergesetz die Generalklausel: Sie gelten an dem Ort als ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt [6]. Das Gesetz nennt das den Empfängerort, und es gilt unabhängig davon, wo wir tatsächlich arbeiten [2]. Sitzt Ihre Agentur in Stuttgart, liegt der Leistungsort in Deutschland; sitzt sie in St. Gallen, in der Schweiz.

Daraus folgt der Rest. Liegt der Leistungsort im Ausland, findet das österreichische Umsatzsteuergesetz keine Anwendung, und wir dürfen keine österreichische Umsatzsteuer verrechnen [2]. Innerhalb der EU greift zwingend das Reverse-Charge-Verfahren: Die Steuerschuld geht auf Sie als Leistungsempfänger über, Sie berechnen die Umsatzsteuer Ihres Landes selbst und ziehen sie, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, in der Regel in derselben Voranmeldung wieder ab; ob und wie, richtet sich nach dem Umsatzsteuerrecht Ihres Landes [2][3]. In Deutschland steht das in § 13b Abs. 1 und 5 UStG: Für sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er Unternehmer ist [7]. Unter dem Strich ist das für Sie meist ein durchlaufender Posten.

Für die Schweiz und Liechtenstein, die nicht zur EU gehören, gilt dasselbe Prinzip unter anderem Namen. Die Schweiz erhebt auf Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nach dem Empfängerortsprinzip zu beurteilen sind, eine Bezugsteuer; die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt als Beispiele ausdrücklich Werbung, Beratung und Datenverarbeitung [8]. Ist Ihre Agentur als steuerpflichtige Person registriert, deklariert und versteuert sie solche Bezüge in ihrer Abrechnung [8]. Liechtenstein bildet mit der Schweiz aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarungen ein gemeinsames Mehrwertsteuerinland mit weitestgehend gleichlautenden Bestimmungen [9]; für eine Agentur in Vaduz oder Schaan gilt also dasselbe wie für eine in Buchs.

Was auf der Rechnung steht, je nach Sitz Ihrer Agentur

KriteriumÖsterreichDeutschlandSchweizLiechtenstein
Österreichische Umsatzsteuer auf der Rechnungja, 20 % [2]nein [2][3]nein [2][3]nein [2][3]
Wer die Steuer abführtwirSie, Reverse Charge nach § 13b UStG [7]Sie, Bezugsteuer [8]Sie, Bezugsteuer nach liechtensteinischem Recht [9]
Vermerk auf unserer RechnungSteuersatz und Steuerbetrag [4]„Umkehr der Steuerschuld / Reverse Charge“ [3][4]Hinweis, dass keine österreichische Umsatzsteuer anfälltHinweis, dass keine österreichische Umsatzsteuer anfällt
UID-Nummern auf der Rechnungunsere; Ihre ab einem Rechnungsbetrag über 10.000 € inkl. USt [4]unsere und Ihre [3][4]unsere; Ihre Schweizer UID als Unternehmernachweis [3]unsere; Ihre Unternehmerbescheinigung als Nachweis [2]
Was wir vorher prüfennichts BesonderesIhre UID über FinanzOnline oder MIAS, Stufe 2 [3][5]Ihre UID im Schweizer UID-Register [3]Unternehmerbescheinigung der Steuerverwaltung oder vergleichbarer Nachweis [2]
Was wir meldenUmsatzsteuervoranmeldungZusammenfassende Meldung mit Ihrer UID und dem Entgelt [2]nichts, Drittland [2]nichts, Drittland [2]
Ausstellungsfrist unserer Rechnungbinnen sechs Monaten [4]bis zum 15. des Folgemonats [4]binnen sechs Monaten [4]binnen sechs Monaten [4]
WährungEuroEuroEuroEuro

Die Zahlen in eckigen Klammern verweisen auf die Quellenliste am Ende. Ob und wie Sie die Bezugsteuer in der Schweiz oder in Liechtenstein abrechnen, hängt von Ihrer Registrierung ab; das klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Orientierung, keine Steuerberatung.

Was wir vor der ersten Rechnung von Ihnen brauchen

Für Agenturen in Deutschland brauchen wir Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wir prüfen sie vor der ersten Rechnung im qualifizierten Bestätigungsverfahren, also mit Name und Anschrift, und danach in regelmäßigen Abständen im einfachen Verfahren; das empfiehlt die Wirtschaftskammer so für neue und laufende Geschäftsbeziehungen [5]. Die Prüfung läuft über FinanzOnline oder die MIAS-Datenbank der EU [3][5]. Ohne gültige UID gelten Sie umsatzsteuerlich im Zweifel als Privatkunde, und dann müssten wir österreichische Umsatzsteuer verrechnen [2]. Das will niemand.

Für Agenturen in der Schweiz brauchen wir Ihre Schweizer UID, die Unternehmens-Identifikationsnummer, die wir im öffentlichen UID-Register prüfen können; die österreichische Finanzverwaltung erkennt diesen Nachweis an [3]. Für Agenturen in Liechtenstein genügt ein anderer geeigneter Unternehmernachweis, etwa eine Unternehmerbescheinigung der liechtensteinischen Steuerverwaltung [2]. In beiden Fällen weist unsere Rechnung keine österreichische Umsatzsteuer aus; ob und wie Sie die Bezugsteuer abrechnen, richtet sich nach Ihrer Registrierung bei der ESTV beziehungsweise der liechtensteinischen Steuerverwaltung [8][9].

Für Agenturen in Österreich ist es am einfachsten: Rechnung mit 20 Prozent Umsatzsteuer, Ihre UID ab einem Rechnungsbetrag über 10.000 Euro inklusive Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug wie gewohnt [4]. Ein Hinweis für alle: Fälschlich ausgewiesene Umsatzsteuer schulden wir kraft Rechnung, Sie dürfen sie aber nicht als Vorsteuer abziehen [4]. Melden Sie sich in dem Fall, wir stellen die Rechnung richtig.

So läuft die erste Rechnung über die Grenze

  1. Angaben sammeln · mit dem Auftrag

    Firmenname, Anschrift und UID beziehungsweise Unternehmernachweis Ihrer Agentur. Das fragen wir im Angebot ab, damit es bei der Rechnung keine Schleife gibt.

  2. Prüfen · 5 Minuten

    EU-UID in Stufe 2 über FinanzOnline oder MIAS [5], Schweizer UID im UID-Register [3]. Das Ergebnis legen wir zu Ihren Unterlagen; es schützt uns beide bei einer späteren Prüfung.

  3. Rechnung stellen · bei Auftrag und bei Livegang

    Erster Teil bei Auftrag, Rest bei Livegang, Wartung jährlich im Voraus. Für die EU mit dem Vermerk zur Umkehr der Steuerschuld und beiden UIDs [3][4], für die Schweiz und Liechtenstein ohne österreichische Umsatzsteuer.

  4. Melden · bis Ende des Folgemonats

    Leistungen an EU-Agenturen melden wir in der Zusammenfassenden Meldung mit Ihrer UID und dem Entgelt [2]. Das ist unsere Pflicht, nicht Ihre.

  5. Ihre Seite · in Ihrer nächsten Voranmeldung

    Sie buchen die Rechnung mit Reverse Charge beziehungsweise Bezugsteuer, berechnen die Steuer Ihres Landes und ziehen sie, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, gleich wieder ab [2][8]. Wie genau, weiß Ihre Steuerberatung.

Was sonst noch gleich bleibt, und was nicht

Sprache, Zeitzone und Arbeitsweise sind in allen vier Ländern dieselben. Wir schreiben auf Deutsch, auf Wunsch mit ß oder mit ss, und kennen die Unterschiede, die Ihrem Kunden auffallen würden: Schweizer Websites ohne ß, Preise in Franken, deutsche Impressumspflichten, österreichische Offenlegung. Mehrsprachige Websites für die Schweiz bauen wir mit Französisch und Italienisch gleich mit. Übersetzungen liefern Sie oder Ihr Kunde; auf Wunsch übersetzen wir automatisiert mit Claude, ohne Gewähr, für rechtliche oder fachlich heikle Texte empfehlen wir eine Fachübersetzung.

Vor Ort sind wir in der Region ohnehin: Vorarlberg, Allgäu, Ostschweiz und Liechtenstein liegen eine Autostunde vom Studio entfernt. Für Einsätze in der Schweiz gilt das Meldeverfahren des Freizügigkeitsabkommens: Bis zu acht Tage pro Kalenderjahr dürfen wir dort ohne Meldung arbeiten, darüber hinaus melden wir den Einsatz mindestens acht Tage vorher im Online-Meldeverfahren des Bundes an; bearbeitet wird die Meldung von der kantonalen Stelle am Einsatzort, insgesamt sind so bis zu 90 Arbeitstage im Jahr möglich [10]. Für Workshops und Fototermine reicht die meldefreie Zeit in der Regel. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Was sich nicht ändert: Hosting bleibt beim Hoster Ihres Kunden, in seinem Land oder wo er es wünscht. Rechtstexte kommen vom Kunden oder seiner Rechtsberatung. Und die Barrierefreiheitspflichten unterscheiden sich: Österreich und Deutschland haben eigene Gesetze, die Schweiz keines für private Anbieter; mehr dazu im Artikel Was für Schweizer Unternehmen gilt. Liechtenstein regelt bisher nur die Websites öffentlicher Stellen, siehe Barrierefreie Website in Liechtenstein.

Liegt der Ort der Dienstleistung im Ausland (Auslandsumsatz), findet das österreichische Umsatzsteuergesetz keine Anwendung. Sie dürfen keine österreichische Umsatzsteuer verrechnen.

Wirtschaftskammer Österreich, Dienstleistungen an ausländische Unternehmer [2]

Fragen zu Rechnung und Umsatzsteuer

Warum steht auf der Rechnung an unsere deutsche Agentur keine Umsatzsteuer?

Weil die Steuerschuld auf Sie übergeht. Dienstleistungen zwischen Unternehmern gelten umsatzsteuerlich am Sitz des Empfängers als ausgeführt, in Ihrem Fall also in Deutschland; dort greift das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG. Sie berechnen die deutsche Umsatzsteuer selbst und ziehen sie, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, in der Regel in derselben Voranmeldung wieder ab; wie genau, richtet sich nach deutschem Umsatzsteuerrecht. Unsere Rechnung trägt den Vermerk zur Umkehr der Steuerschuld und beide UID-Nummern. Orientierung, keine Steuerberatung.

Gilt das auch für Agenturen in der Schweiz und in Liechtenstein?

Dem Prinzip nach ja, unter anderem Namen. Auch an Schweizer und Liechtensteiner Agenturen stellen wir keine österreichische Umsatzsteuer in Rechnung. In der Schweiz unterliegen solche Dienstleistungen aus dem Ausland der Bezugsteuer, die eine registrierte Agentur in ihrer Abrechnung deklariert; Liechtenstein bildet mit der Schweiz ein gemeinsames Mehrwertsteuerinland mit weitgehend gleichen Regeln. Wie Sie das buchen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Orientierung, keine Steuerberatung.

In welcher Währung rechnen Sie ab?

In Euro, auch für Agenturen in der Schweiz und in Liechtenstein. Unsere Pakete sind in Euro kalkuliert und veröffentlicht, so bleibt der Fixpreis ein Fixpreis. Den Preis für Ihren Kunden kalkulieren Sie in der Währung, die er gewohnt ist.

Brauchen Sie unsere UID-Nummer?

Ja, außerhalb Österreichs auf jeden Fall. Für Agenturen in der EU prüfen wir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor der ersten Rechnung über FinanzOnline oder MIAS; ohne gültige UID gelten Sie umsatzsteuerlich im Zweifel als Privatkunde, und wir müssten österreichische Umsatzsteuer verrechnen. Für die Schweiz brauchen wir Ihre Schweizer UID, für Liechtenstein einen anderen Unternehmernachweis, etwa eine Unternehmerbescheinigung der Steuerverwaltung. Orientierung, keine Steuerberatung.

Kommen Sie auch vor Ort in die Schweiz?

Ja, die Ostschweiz liegt eine Autostunde vom Studio entfernt. Für Einsätze in der Schweiz gilt das Meldeverfahren des Freizügigkeitsabkommens: bis zu acht Tage pro Kalenderjahr ohne Meldung, darüber hinaus melden wir den Einsatz mindestens acht Tage vorher im Online-Meldeverfahren des Bundes an. Für Kickoff, Workshop oder Fototermin reicht die meldefreie Zeit in der Regel. Orientierung, keine Rechtsberatung.

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Quellen

  1. mjoe dsgn, eigene Projektzahlen, Stand Oktober 2026 · abgerufen am 28.10.2026
  2. WKO, Dienstleistungen an ausländische Unternehmer: B2B-Leistungen (Generalklausel, Zusammenfassende Meldung, Drittland) · abgerufen am 28.10.2026
  3. WKO, Reverse Charge: Umkehr der Steuerschuld bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, B2B · abgerufen am 28.10.2026
  4. WKO, Erfordernisse einer Rechnung (Rechnungen bei Reverse Charge, Ausstellungsfrist) · abgerufen am 28.10.2026
  5. WKO, UID-Nummer: Alle Infos (Überprüfung Stufe 1 und 2) · abgerufen am 28.10.2026
  6. RIS, Umsatzsteuergesetz 1994 § 3a Sonstige Leistung, insbesondere Abs. 6 (Empfängerort bei B2B-Leistungen), geltende Fassung · abgerufen am 28.10.2026
  7. gesetze-im-internet, Umsatzsteuergesetz (UStG) § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner · abgerufen am 28.10.2026
  8. Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Steuerpflicht Bezugsteuer bei der Mehrwertsteuer · abgerufen am 28.10.2026
  9. Liechtensteinische Landesverwaltung, Steuerverwaltung: Mehrwertsteuer (gemeinsames Mehrwertsteuerinland mit der Schweiz) · abgerufen am 28.10.2026
  10. Staatssekretariat für Migration SEM, Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit (acht meldefreie Tage) · abgerufen am 28.10.2026

Recherchiert mit KI-Unterstützung, mit Quellen belegt und inhaltlich geprüft von Mike Joerihsen am .

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