Häufige Fragen
312 Antworten auf das, was Agenturen uns fragen. Zu vielen Fragen gibt es einen Artikel mit Quellen, der Link steht unter der Antwort.
312 Fragen
KI
Warum nicht einfach mit KI selbst bauen?
KI liefert schnell einen Entwurf, aber keinen Code, den jemand pflegen kann, keine geprüfte Barrierefreiheit, keine Sicherheit und keine Updates. Wir arbeiten selbst jeden Tag mit KI, aber ein Prompt macht noch keine Website. Deshalb teilen wir die Arbeit: Wir legen die Basis mit Architektur, Design-System, Sicherheit und Barrierefreiheit. Darauf pflegen Ihr Kunde und Ihre Agentur Inhalte mit KI und erstellen neue Seiten aus geprüften Bausteinen. So bekommen Sie das Tempo der KI, abgesichert durch Erfahrung im Web seit 1998.
Müssen KI-Bilder auf der Website gekennzeichnet werden?
Nicht jedes, aber jedes, das als Deepfake gelten kann. Seit 2. August 2026 verlangt Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung von Betreibern, also von dem, der das KI-Werkzeug beruflich einsetzt, offenzulegen, wenn Bilder künstlich erzeugt oder verändert sind und echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln, sodass sie fälschlich echt wirken. Ein Freisteller vor neutralem Grund dürfte das meist nicht sein, eine erfundene Terrasse am echten Hotel kann es sein. Nach den Leitlinien der Kommission gelten auch fotorealistische Menschen als Deepfake, selbst wenn es sie nicht gibt. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wem gehören Bilder, die mit KI erzeugt wurden?
Das ist offen. Das Urheberrecht in Österreich und Deutschland schützt geistige Schöpfungen, nach herrschender Auffassung nur von Menschen; ein Bild, das ein Werkzeug weitgehend selbst erzeugt, ist deshalb möglicherweise gar nicht geschützt. Für bearbeitete Fotos Ihres Kunden gelten dagegen weiter die bisherigen Rechte; die Bearbeitung muss von der Lizenz gedeckt sein. Wir setzen nur Werkzeuge ein, deren Bedingungen die kommerzielle Nutzung erlauben. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ersetzt KI einen Fotografen?
Nein. Menschen, Räume und Produkte, die Ihr Kunde verkauft, sollten echt fotografiert sein, weil Besucher sie als Beweis lesen. KI ergänzt, wo vorhandenes Material nicht passt: Freisteller, breitere Formate, Hintergründe, Stimmungen und kurze Loops aus vorhandenen Fotos.
Was kostet Bildmaterial mit KI?
Das kalkulieren wir auf Wunsch je Projekt, weil der Aufwand stark schwankt: Ein Freisteller ist schnell gemacht, eine Bildwelt für zwölf Seiten nicht. Sie bekommen den Preis vor dem Start, in der Regel als eigene Position neben dem Fixpreis für die Website.
Dürfen Fotos von Mitarbeitenden mit KI bearbeitet werden?
So weit, wie es eine gute Retusche täte: Licht, Hintergrund, Format. Gesichter austauschen, Personen in andere Situationen setzen oder Menschen hinzufügen machen wir nicht. Das schützt die Glaubwürdigkeit Ihres Kunden und vermeidet Bilder, die als Deepfake zu kennzeichnen wären.
Muss ein Chatbot auf der Website sagen, dass er eine KI ist?
Ja, seit 2. August 2026, spätestens bei der ersten Nachricht und klar erkennbar, außer es ist für jeden offensichtlich. Ein Satz in den AGB oder ein allgemeines „Diese Website nutzt KI“ reicht laut KI-Servicestelle der RTR nicht. Am sichersten ist ein Hinweis direkt im Chatfenster, der auch für Screenreader lesbar ist. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Müssen Texte, die mit KI geschrieben wurden, gekennzeichnet werden?
Nur Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, etwa Meldungen einer Gemeinde zu Gesundheit oder Umwelt. Und auch die nicht, wenn ein Mensch sie inhaltlich geprüft hat und eine benannte Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt. Werbe- und Produkttexte fallen in der Regel nicht darunter. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was droht, wenn KI-Inhalte nicht gekennzeichnet sind?
Die KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag. Wie streng die nationalen Behörden prüfen, muss sich erst zeigen. Ein Hinweis kostet wenig, darum bauen wir ihn gleich mit ein.
Brauchen wir für die KI-Suche eine eigene Optimierung?
Laut Google nicht. Für AI Overviews und AI Mode gibt es keine zusätzlichen technischen Anforderungen, es gelten die bekannten Grundlagen: indexierbar, schnell, wichtige Inhalte als Text, strukturierte Daten passend zum sichtbaren Inhalt. Wir liefern diese Basis; eine SEO-Beratung bieten wir bewusst nicht an.
Kann man garantieren, dass ChatGPT oder Google unsere Seite zitiert?
Nein, das kann niemand seriös versprechen. Welche Quellen eine KI-Antwort nennt, entscheidet das jeweilige System. Gute Gliederung, belegte Fakten und eine schnelle Seite erhöhen die Chance, eine Garantie gibt es nicht.
Schadet die KI-Suche den Anfragen über die Website?
Sie verändert sie. Es klicken weniger Menschen, aber wer kommt, ist oft schon besser informiert. Deshalb sollte die Seite dann schnell laden und den Weg zur Anfrage kurz halten.
Sind KI-Bilder auf Websites jetzt verboten?
Nein. Erlaubt sind sie weiterhin, sie müssen aber gekennzeichnet werden, wenn sie echt wirken und echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln. Fotorealistische Menschen zählen dabei auch dann, wenn es sie nicht gibt. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Lohnt sich ein Fotoshooting noch, wenn KI so gut ist?
Gerade jetzt. Für das, was Ihr Kunde verkauft, also Team, Räume, Produkte und Referenzen, schaffen echte Fotos Vertrauen, das ein generiertes Bild nicht liefern kann. KI hilft danach beim Bearbeiten, nicht beim Erfinden.
Wie erkennt man den typischen KI-Look?
An zu glatter Haut, perfektem Licht ohne Quelle, Händen und Schrift mit Fehlern, austauschbaren Gesichtern und Szenen, die zu schön sind, um wahr zu sein. Viele Menschen spüren das, auch wenn sie es nicht benennen können.
Muss ein Chatbot einen Menschen als Alternative anbieten?
Gesetzlich nicht ausdrücklich. Aber 87 % der Kunden halten das laut Gartner für unverzichtbar, und nach einer schlechten Erfahrung probieren nur 27 % einen Chatbot erneut. Ein sichtbarer Weg zu Telefon, Mail oder Rückruf gehört deshalb zu jedem guten Chatbot.
Darf ein Chatbot frei mit KI antworten?
Erlaubt ist es, riskant auch. Ein Chatbot, der frei formuliert, kann Falsches erfinden. Wir empfehlen, ihn auf geprüfte Inhalte der Website zu beschränken und klar zu sagen, wofür er da ist.
Ist ein Chatbot barrierefrei, wenn ihn der Hersteller so verkauft?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, wie er auf der Website eingebunden ist: Tastaturbedienung, Screenreader, Kontraste und dass er den Fokus nicht verdeckt. Wir prüfen das vor dem Livegang.
Kann die KI aus Versehen die Website kaputt machen?
Nicht, wenn sie so eingerichtet ist wie bei uns. Die KI bekommt nur die Fähigkeiten, die wir freischalten, etwa Texte ändern oder eine News anlegen. Löschen, Layout, Plugins oder Benutzer gibt es für sie schlicht nicht. Änderungen landen als Entwurf, jemand gibt sie frei, und jede Version lässt sich zurückholen.
Welche KI braucht man, um die Website per Chat zu pflegen?
Einen KI-Assistenten, der Verbindungen über das Model Context Protocol unterstützt, etwa Claude oder ChatGPT. Welche Funktionen in welchem Tarif verfügbar sind, legt der jeweilige Anbieter fest. Wir richten die Verbindung ein und zeigen in einer kurzen Einweisung, wie es geht.
Können auch wir als Agentur die Websites unserer Kunden per KI pflegen?
Ja. Ihre Agentur bekommt je Website einen eigenen Zugang mit den Rechten, die Sie brauchen, auf Wunsch mehr als der Endkunde, etwa für mehrere Sprachen oder neue Seiten aus vorhandenen Bausteinen. Alles läuft unter Ihrem Namen, white-label wie der Rest.
Was kostet es, eine Website AI ready zu machen?
Das hängt davon ab, wie viele Inhaltsarten die KI pflegen soll. Die Einrichtung bieten wir als Add-on zum Fixpreis an, den Betrieb übernehmen wir in der Wartung, weil sich die Schnittstellen weiterentwickeln. Den Preis nennen wir nach einem kurzen Gespräch über den Bedarf.
Müssen wir WebMCP jetzt schon einbauen?
Nein. WebMCP ist eine frühe Vorschau und noch kein fertiger Standard. Sinnvoller ist es, jetzt die Grundlagen sauber zu bauen: beschriftete Formulare, Fakten als Text und strukturierte Daten. Darauf lässt sich WebMCP später mit wenig Aufwand setzen.
Kann ein KI-Agent auf unserer Website buchen oder anfragen?
Wenn die Formulare sauber gebaut sind, meistens ja, so wie ein Mensch mit Tastatur. Wir empfehlen, wichtige Schritte am Ende bestätigen zu lassen, damit der Mensch, für den der Agent handelt, das letzte Wort hat.
Sperrt unser Spam-Schutz KI-Agenten aus?
Rätsel-Captchas tun das oft, und sie sperren auch Menschen mit Behinderung aus. Wir setzen auf unsichtbare Fallen und Begrenzungen pro Stunde. Das hält Spam fern und lässt berechtigte Anfragen durch.
Ist eine Website aus Lovable oder v0 automatisch schlecht?
Nein. Als Entwurf sind solche Seiten oft gut und schnell. Für den Betrieb fehlen meist Sicherheit, Barrierefreiheit, Datenschutz und ein Redaktionssystem. Genau das prüfen und ergänzen wir.
Können wir das Design der KI-Seite behalten?
Ja. Wir übernehmen Gestaltung, Texte und Aufbau und bauen darunter sauber neu. Ihr Kunde sieht dieselbe Seite, nur schneller, sicherer und pflegbar.
Lohnt sich eine Reparatur statt eines Neubaus?
Bei sehr kleinen Seiten manchmal. Sobald Formulare, Datenbanken oder mehrere Sprachen im Spiel sind, ist der saubere Neubau meist günstiger als das Flicken. Nach der Prüfung nennen wir für beide Wege einen Preis, wo beide sinnvoll sind.
Sind KI-Übersetzungen für Google ein Problem?
Nein, wenn sie geprüft sind und Besuchern etwas bringen. Google erlaubt KI-Inhalte grundsätzlich, rät aber, sie vor der Veröffentlichung zu prüfen. Viele Seiten ohne Mehrwert massenhaft zu erzeugen, kann dagegen gegen die Spam-Richtlinien verstoßen.
Wer prüft die Übersetzungen?
Am besten jemand, der die Sprache und das Fach kennt: Ihr Kunde, eine Muttersprachlerin im Team oder eine Fachübersetzung. Wir liefern die Übersetzung mit Glossar und markieren Stellen, bei denen wir unsicher sind.
Übersetzen Sie auch AGB und Datenschutz mit KI?
Nicht ohne Fachübersetzung. Für rechtsverbindliche Texte kann KI höchstens einen Entwurf liefern, die endgültige Fassung sollte eine Fachübersetzung oder die Rechtsberatung Ihres Kunden verantworten. Unsere KI-Übersetzung erfolgt ohne Gewähr.
Zusammenarbeit
Für welche Regionen arbeitet mjoe dsgn?
Unser Schwerpunkt liegt in Vorarlberg, im Allgäu und in der Ostschweiz mit St. Gallen, Thurgau und Appenzell. Das Studio sitzt in Langen bei Bregenz am Bodensee, Termine vor Ort in der Region sind kein Problem. Für Agenturen in ganz Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein arbeiten wir remote.
Was heißt white-label bei euch konkret?
Wir arbeiten unter Ihrem Namen. Ihr Kunde sieht nur Ihre Agentur: Abstimmung, Rechnungen und, falls gebucht, Berichte laufen über Sie. Wir treten nicht von uns aus an Ihre Kunden heran; direkten Kontakt gibt es nur, wenn Sie ihn wünschen.
Wer spricht mit dem Endkunden?
Im Regelfall Sie. Wir treten nicht von uns aus an Ihren Kunden heran, auch nicht, wenn er fragt, wer die Website gebaut hat. Wünschen Sie direkten Kontakt, etwa für eine technische Abstimmung oder eine Schulung, übernehmen wir das unter Ihrem Namen – das entscheiden Sie je nach Bedarf. Fragt er uns direkt an, verweisen wir an Sie und informieren Sie darüber. Alles, was wir liefern, ist so formuliert, dass Sie es unverändert weiterleiten können.
Was müssen wir als Agentur liefern, damit es losgeht?
Das Corporate Design Ihres Kunden, die Inhalte und einen Wunschtermin. Konkret: Logo als Vektordatei, Farben und Schriften, Texte und Bilder je Seite, Rechtstexte und die Zugänge zu Hosting und Domain. Fehlt etwas, sagen wir es sofort und schriftlich. Je vollständiger das Material beim Kickoff ist, desto näher liegt der Livegang am geplanten Datum.
Wie laufen Freigaben ab?
Über Sie, üblicherweise an drei festen Punkten: Gestaltungskonzept, fertige Startseite, Gesamtabnahme vor dem Livegang. Sie bekommen von uns eine Vorschau-URL ohne unser Branding und einen kurzen Begleittext in Ihrem Ton, auf Wunsch ein Video. Korrekturen sammeln Sie gebündelt und schriftlich; so sind 14 Punkte an einem Vormittag erledigt statt über zwei Wochen verteilt. Freigegeben ist ein Stand, wenn Sie ihn per Mail bestätigen oder zehn Werktage nach der Vorschau keine Rückmeldung kommt; der Livegang gilt immer als Abnahme. Was danach anders werden soll, beziffern wir vorher.
An wen geht die Rechnung?
An Ihre Agentur, zum Fixpreis aus dem Angebot. Ein Teil bei Auftrag, der Rest bei Livegang, Wartung jährlich im Voraus. Ihre Rechnung an den Kunden schreiben Sie selbst, mit Ihrem Preis und Ihrem Briefpapier. Welche Marge Sie aufschlagen, wissen wir nicht und fragen wir nicht.
Können wir als Agentur selbst im System mitarbeiten?
Ja. Sie bekommen Administratorzugang und können Inhalte selbst pflegen oder von Ihrem Kunden pflegen lassen. Änderungen an Struktur und Gestaltung machen lieber wir, damit das Design-System sauber bleibt. Wenn Sie es trotzdem selbst tun wollen, zeigen wir Ihnen, wo die Grenzen liegen.
Brauchen wir eine Geheimhaltungsvereinbarung vor dem ersten Gespräch?
Nein, aber Sie können eine haben. Vertraulichkeit gilt bei uns ohne Unterschrift; eine NDA macht sie beidseitig verbindlich. Wir unterschreiben Ihre Vorlage oder das Muster der Wirtschaftskammer. Achten Sie bei einem Sitz außerhalb Österreichs auf Gerichtsstand und anwendbares Recht. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Steht mjoe dsgn irgendwo im Quellcode oder Impressum?
Nein. Kein Generator-Tag, kein Kommentar im Code, kein Autorname im Backend, kein Link im Footer. Im Impressum steht Ihr Kunde als Betreiber und, wenn Sie wollen, Ihre Agentur. Die einzige Stelle, an der unser Name auftaucht, ist unsere Rechnung an Sie, und die sieht Ihr Kunde nicht.
Dürfen wir die Website als unsere Referenz zeigen?
Ja, die Referenz gehört Ihnen. Portfolio, Awards, Livegang-Post: alles Ihre Sache. Wir nennen das Projekt nur mit Ihrer schriftlichen Freigabe und auch dann ohne den Endkunden, etwa als „Hotel in Vorarlberg, vier Sprachen, Statamic“. Wollen Sie, dass wir ganz schweigen, schweigen wir.
Was passiert, wenn unser Kunde direkt bei Ihnen anfragt?
Wir verweisen ihn an Sie und sagen Ihnen Bescheid. Wir bieten Ihrem Kunden nichts an, weder Wartung noch Erweiterung noch einen günstigeren Preis, auch nicht nach Projektende. Will er die Agentur wechseln, ist das seine Sache mit Ihnen, nicht mit uns.
Wem gehören Design und Code?
Mit der Schlusszahlung räumen wir Ihrer Agentur die Nutzungsrechte ein, die Sie brauchen, um die Website Ihrem Kunden zu übergeben, dauerhaft zu betreiben, zu ändern und von jeder anderen Agentur weiterentwickeln zu lassen. Unsere eigenen Bausteine und das Starter-Kit bleiben als Teil der Website nutzbar, aber nicht exklusiv. Die Lizenzen für unsere Basis-Werkzeuge sind in der Wartung enthalten, ohne Wartung bis zum Launch; auf Wunsch bauen wir auch Lizenzen Ihres Kunden oder Ihrer Agentur ein. Die genaue Formulierung steht im Angebot. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Warum steht auf der Rechnung an unsere deutsche Agentur keine Umsatzsteuer?
Weil die Steuerschuld auf Sie übergeht. Dienstleistungen zwischen Unternehmern gelten umsatzsteuerlich am Sitz des Empfängers als ausgeführt, in Ihrem Fall also in Deutschland; dort greift das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG. Sie berechnen die deutsche Umsatzsteuer selbst und ziehen sie, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, in der Regel in derselben Voranmeldung wieder ab; wie genau, richtet sich nach deutschem Umsatzsteuerrecht. Unsere Rechnung trägt den Vermerk zur Umkehr der Steuerschuld und beide UID-Nummern. Orientierung, keine Steuerberatung.
Gilt das auch für Agenturen in der Schweiz und in Liechtenstein?
Dem Prinzip nach ja, unter anderem Namen. Auch an Schweizer und Liechtensteiner Agenturen stellen wir keine österreichische Umsatzsteuer in Rechnung. In der Schweiz unterliegen solche Dienstleistungen aus dem Ausland der Bezugsteuer, die eine registrierte Agentur in ihrer Abrechnung deklariert; Liechtenstein bildet mit der Schweiz ein gemeinsames Mehrwertsteuerinland mit weitgehend gleichen Regeln. Wie Sie das buchen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Orientierung, keine Steuerberatung.
In welcher Währung rechnen Sie ab?
In Euro, auch für Agenturen in der Schweiz und in Liechtenstein. Unsere Pakete sind in Euro kalkuliert und veröffentlicht, so bleibt der Fixpreis ein Fixpreis. Den Preis für Ihren Kunden kalkulieren Sie in der Währung, die er gewohnt ist.
Brauchen Sie unsere UID-Nummer?
Ja, außerhalb Österreichs auf jeden Fall. Für Agenturen in der EU prüfen wir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor der ersten Rechnung über FinanzOnline oder MIAS; ohne gültige UID gelten Sie umsatzsteuerlich im Zweifel als Privatkunde, und wir müssten österreichische Umsatzsteuer verrechnen. Für die Schweiz brauchen wir Ihre Schweizer UID, für Liechtenstein einen anderen Unternehmernachweis, etwa eine Unternehmerbescheinigung der Steuerverwaltung. Orientierung, keine Steuerberatung.
Kommen Sie auch vor Ort in die Schweiz?
Ja, die Ostschweiz liegt eine Autostunde vom Studio entfernt. Für Einsätze in der Schweiz gilt das Meldeverfahren des Freizügigkeitsabkommens: bis zu acht Tage pro Kalenderjahr ohne Meldung, darüber hinaus melden wir den Einsatz mindestens acht Tage vorher im Online-Meldeverfahren des Bundes an. Für Kickoff, Workshop oder Fototermin reicht die meldefreie Zeit in der Regel. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Verlieren wir beim Relaunch unsere Google-Rankings?
Nicht, wenn alte Adressen sauber weitergeleitet werden. Dauerhafte Weiterleitungen kosten laut Google keine Bewertung. Kurze Schwankungen während des Umzugs sind normal und legen sich in der Regel nach einigen Wochen.
Wie lange müssen die Weiterleitungen bestehen bleiben?
Google empfiehlt, sie so lange wie möglich stehen zu lassen, in der Regel mindestens ein Jahr. Wir lassen sie meist dauerhaft aktiv, weil alte Links von Partnern und Lesezeichen sonst ins Leere laufen.
Was passiert mit Seiten, die es nicht mehr gibt?
Sie führen auf die passendste neue Seite, also etwa ein altes Angebot auf die aktuelle Angebotsseite. Pauschal alles auf die Startseite umzuleiten, hilft weder Besuchern noch Google.
Preise & Pakete
Was kostet eine Website für meinen Kunden?
Wir arbeiten zu Fixpreisen. Auf WordPress mit Bricks kostet ein Onepager bis 5 Seiten 1.900 €, bis 12 Seiten 3.900 € und größere Projekte ab 6.500 €. Statamic liegt etwas darüber, das Design kommt je nach Größe ab 1.200 € dazu. Alle Preise netto, Sie kalkulieren Ihren Endpreis selbst.
Was ist im Fixpreis enthalten und was nicht?
Enthalten ist, was im Paket beschrieben steht: Seitenanzahl, Design-System nach dem Corporate Design, strukturiertes Backend, Formular, Cookie-Banner, Rechtliches einbauen, technische SEO- und GEO-Basis, barrierearme Struktur, Livegang mit Weiterleitungen. Den Cookie-Banner richten wir nach bestem Wissen und Gewissen ein, ohne rechtliche Haftung. Nicht enthalten sind die Add-ons: Mehrsprachigkeit, Shop, Barrierefreiheitsprüfung mit Bericht, Inhaltsübernahme. Die Lizenzen für unsere Basis-Werkzeuge sind in der Wartung enthalten, ohne Wartung bis zum Launch; auf Wunsch bauen wir auch Lizenzen Ihres Kunden oder Ihrer Agentur ein. Die Übersicht steht unter Pakete.
Was passiert, wenn der Kunde während des Projekts mehr Seiten will?
Dann sagen wir Ihnen vorher, was das kostet, meist als Differenz zum nächsten Paket oder als Add-on. Erst mit Ihrer schriftlichen Freigabe bauen wir. Ohne Freigabe bleibt es beim alten Umfang und Preis. Der ursprüngliche Fixpreis ändert sich nie rückwirkend.
Wie viele Korrekturschleifen sind inklusive?
Je Freigabe eine gebündelte Runde, bei den üblichen drei Freigaben also drei. Sie sammeln die Punkte Ihres Kunden und schicken sie uns auf einmal. Was darüber hinausgeht, ist Autorkorrektur: Wir nennen den Preis vorher und rechnen nach Aufwand ab. Will Ihr Kunde zehn Runden, sind drei inklusive und sieben kosten extra. Unsere eigenen Fehler beheben wir immer kostenlos.
Was passiert, wenn Inhalte zu spät kommen?
Der Fixpreis bleibt, der Termin verschiebt sich um die Verzögerung. Wir warnen Sie schriftlich, sobald absehbar ist, dass fehlendes Material den Livegang gefährdet; das ist unsere Pflicht als Werkunternehmer und hilft Ihnen gegenüber dem Kunden. Liegt ein Projekt länger still, vereinbaren wir ein neues Startdatum, damit es nicht mit anderen Projekten kollidiert. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kann der Fixpreis nachträglich steigen?
Nicht für den vereinbarten Umfang. Haben wir uns beim Aufwand verschätzt, ist das unser Problem. Mehr kostet, was dazukommt oder sich nach einer Freigabe noch ändert, etwa weil sich Ihr Kunde umentscheidet. Das nennen wir vorher, und Sie geben es frei. Rechtlich ist unser Paket ein Pauschalpreis, der für den vereinbarten Umfang auch bei höherem Aufwand unverändert bleibt. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ablauf & Zeiten
Wie schnell sind Änderungen online?
Kleine Änderungen sind an Werktagen meistens innerhalb von 24 Stunden online. Die Wartung mit Updates, Monitoring und Backups gibt es ab 29 € im Monat, jährlich im Voraus verrechnet, einen Bericht in Ihrem Branding nur auf Wunsch und gegen Aufpreis, monatlich, halbjährlich oder jährlich.
Was zählt als kleine Änderung?
Alles, was wir ohne Rückfrage, ohne Gestaltungsentscheidung und ohne Test auf mehreren Geräten erledigen können: Text, Bild, Telefonnummer, Öffnungszeit, Link, PDF, ein Teammitglied raus oder rein. Dafür brauchen wir den fertigen Inhalt und die Seite, um die es geht. Eine neue Unterseite oder ein neuer Abschnitt ist mittel und bekommt einen Termin; eine neue Sprache oder ein Shop ist ein eigenes Projekt.
Gelten die 24 Stunden auch am Wochenende?
Nein, gemeint sind Werktage. Was am Freitagabend kommt, ist in der Regel am Montag online. Für Ausfälle gibt es das Monitoring, das uns meldet, bevor Ihr Kunde anruft, und für Wartungskunden eine Telefonnummer. Eine garantierte Reaktionszeit mit Vertragsstrafe bieten wir nicht an; wir sind ein Studio, keine Hotline.
Wie schnell können Sie mit einem neuen Projekt anfangen?
Das hängt von der Auslastung ab. Sie bekommen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach der Anfrage ein Startdatum, das wir halten können; manchmal in zwei Wochen, manchmal in sechs. Wir nennen lieber ein ehrliches Datum als ein frühes. Agenturen, die regelmäßig Projekte bringen, können Kapazität im Voraus reservieren, ein Quartalsplan per Mail reicht.
Gilt die 24-Stunden-Zusage nur mit Wartungsvertrag?
Im Wesentlichen ja. Kleine Änderungen per Mail sind Teil der Wartung, dort haben sie ihren festen Platz im Tagesablauf. Ohne Wartung rechnen wir Änderungen nach Stundensatz ab und planen sie wie ein kleines Projekt ein. Die Wartungstarife stehen unter Wartung; Websites, die nicht von uns stammen, übernehmen wir nach einer Prüfung zum Tarif plus 20 Prozent.
WordPress
Was passiert mit der Website, wenn wir Bricks nicht mehr nutzen wollen?
Die Inhalte bleiben, die Layouts müssen neu gebaut werden. Texte, Bilder und Felder der wiederkehrenden Inhalte liegen in eigenen Inhaltstypen und Feldern, die unabhängig vom Theme funktionieren. Neu umsetzen muss eine Nachfolge-Agentur die Seiten und Vorlagen, die in Bricks gestaltet sind, und dabei deren Texte übernehmen. Bei einem Relaunch ist das ohnehin der Teil, der sich ändert.
Ist Bricks nicht auch ein proprietäres Theme?
Bricks ist ein kommerzielles Theme, aber wir binden die Inhalte nicht daran. Bricks speichert seine Layout-Daten getrennt vom normalen WordPress-Inhalt, und wiederkehrende Inhalte legen wir in eigenen Inhaltstypen an, die in einem eigenen Plugin registriert sind. An Bricks gebunden sind damit die Layouts und die Texte der in Bricks gebauten Einzelseiten, nicht die wiederkehrenden Inhalte.
Kann eine andere Agentur die WordPress-Seite später weiterführen?
Ja. Wir bauen auf verbreiteten Werkzeugen, dokumentieren Inhaltstypen, Felder und Plugins in der Regel direkt im Backend und bauen nichts, das nur wir verstehen. Jede Agentur, die WordPress und Bricks kennt, kann damit weiterarbeiten. Wir haben es lieber, wenn unsere Kunden freiwillig bleiben.
Warum Bricks und nicht ein fertiges Theme?
Weil wir ohnehin nach dem Corporate Design Ihres Kunden gestalten. Ein fertiges Theme bringt eigene Gestaltung, eigene Module und oft eigene Inhaltstypen mit, gegen die man dann anbaut. Mit Bricks bauen wir nur, was die Seite braucht, mit semantischem Code und ohne Ballast.
Was ist ein eigener Inhaltstyp in WordPress?
Ein eigener Inhaltstyp, englisch Custom Post Type, ist eine zusätzliche Art von Eintrag neben Beiträgen und Seiten, etwa Team, Referenzen, Zimmer oder Stellen. Jeder Inhaltstyp hat ein eigenes Formular mit festen Feldern und erscheint als eigener Punkt im Backend. Die Website gibt die Einträge dann über Vorlagen aus, einheitlich und an beliebig vielen Stellen.
Ab wann lohnt sich ein eigener Inhaltstyp?
Sobald ein Inhalt mehr als zweimal vorkommt und immer dieselben Angaben hat. Drei Teammitglieder, fünf Referenzen oder vier Zimmer reichen schon. Bei Inhalten, die an mehreren Stellen erscheinen sollen, etwa die neuesten Stellen auf der Startseite und auf der Karriereseite, lohnt er sich fast immer.
Kosten eigene Inhaltstypen extra?
In der Regel nicht, sie sind Teil des Pakets. Das mittlere Paket enthält eigene Inhaltstypen wie Team, Referenzen oder News ausdrücklich, und ob ein Projekt mit dem kleinen Paket auskommt, klären wir bei der Einschätzung. Extra kostet, wenn wir die Inhalte auch einpflegen sollen: Das ist das Add-on Inhaltsübernahme. Die Preise stehen im Paketrechner auf der Startseite.
Können bestehende Inhalte in Inhaltstypen überführt werden?
Ja. Liegen die Inhalte schon strukturiert vor, etwa als Tabelle oder Export aus dem alten System, übernehmen wir sie in der Regel weitgehend automatisiert. Stecken sie als Text in gebauten Seiten, ordnen wir sie beim Umbau den neuen Feldern zu. Für alte Adressen richten wir Weiterleitungen ein, damit Links und Suchergebnisse weiter funktionieren.
Ist WordPress langsam?
Nein, nicht von sich aus. Langsam werden WordPress-Seiten durch schwere Themes, viele Plugins, große Bilder, fehlendes Caching und knappes Hosting. Eine schlank gebaute WordPress-Seite mit Cache kann die Grenzwerte der Core Web Vitals gut erreichen, wenn auch Bilder und Hosting stimmen.
Welche Werte sollte eine WordPress-Seite erreichen?
Die drei Core Web Vitals: Largest Contentful Paint höchstens 2,5 Sekunden, Interaction to Next Paint höchstens 200 Millisekunden, Cumulative Layout Shift höchstens 0,1. Maßgeblich ist, dass 75 % der Seitenaufrufe diese Werte erreichen, getrennt nach Smartphone und Desktop.
Reicht ein Cache-Plugin für eine schnelle Seite?
Meistens nicht. Ein Cache verkürzt die Zeit, bis der Server antwortet, aber er macht zu große Bilder nicht kleiner und überflüssige Skripte nicht schneller. Ohne Ausmisten und Bildoptimierung bleibt vor allem die Reaktion auf Klicks träge.
Muss unser Kunde für mehr Tempo den Hoster wechseln?
Oft nicht. Häufig liegt die Ursache bei Plugins, Bildern und Caching, und die lassen sich auf jedem ordentlichen Hosting beheben. Reicht der Tarif trotzdem nicht, zeigen wir das mit Messwerten. Auf Wunsch wählen wir einen passenden Anbieter und Tarif aus, buchen ihn auf Namen und Rechnung Ihres Kunden und ziehen die Website um. Selbst hosten wir nicht.
Gibt es einen automatischen Umzug von Elementor, Divi oder WPBakery zu Bricks?
Keinen, auf den wir uns verlassen würden. Jeder Builder speichert in einem eigenen Format, und automatisch übertragene Layouts sind danach meist schwer zu pflegen. Wir bauen die Layouts deshalb neu und übernehmen die Inhalte gezielt. Das ergibt eine saubere Seite, mit der auch die nächste Agentur gut arbeiten kann.
Gehen beim Wechsel des Builders Inhalte verloren?
Nicht, wenn man in der richtigen Reihenfolge vorgeht. Seiten, Beiträge, Medien und SEO-Angaben bleiben in WordPress. Riskant ist nur, den alten Builder zu entfernen, bevor alle Texte aus seinen Layouts übernommen sind. Deshalb arbeiten wir auf einer Kopie und räumen erst nach dem Livegang auf.
Bleiben die Adressen der Seiten beim Umbau gleich?
Wenn die Struktur bleibt, ja. Ändert sie sich, legen wir für jede alte Adresse eine Weiterleitung auf die neue an, damit Links, Lesezeichen und Suchergebnisse weiter funktionieren. Weiterleitungen gehören bei uns zum Livegang.
Was kostet ein Umbau auf Bricks?
Ein Umbau ist bei uns ein Neubau im passenden Paket, zum Fixpreis. Sollen wir die bestehenden Inhalte übertragen, kommt das Add-on Inhaltsübernahme dazu. Die Preise stehen im Paketrechner auf der Startseite, eine Einschätzung für eine konkrete Seite bekommen Sie in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Kann das bestehende Design beim Umbau bleiben?
Ja. Wir können das bestehende Layout in Bricks sauber nachbauen, oder die Gelegenheit für eine neue Gestaltung nach dem Corporate Design Ihres Kunden nutzen. Was es wird, entscheiden Sie vor dem Start.
Statamic
WordPress oder Statamic, was ist besser?
WordPress mit Bricks passt für Shops, Projekte mit vielen Plugins oder eine bestehende WordPress-Landschaft. Statamic auf Laravel passt für Unternehmensseiten, Hotels, Gemeinden, Kanzleien und alles Mehrsprachige: weniger Updates, kaum Angriffsfläche. Wir empfehlen, was zum Projekt passt.
Wer entscheidet, ob ein Projekt auf Statamic oder WordPress läuft?
Sie, zusammen mit Ihrem Kunden. Wir geben vorher eine begründete Empfehlung, nach Inhalten, Sprachen, Funktionen und danach, wer die Website später pflegt. Spricht nichts ausdrücklich für WordPress, empfehlen wir Statamic. Beide Stacks bauen wir zum Fixpreis und white-label.
Bauen Sie Onlineshops auch mit Statamic?
Nein, Onlineshops bauen wir auf WordPress mit WooCommerce. Dort sind Zahlungsarten, Versand und Rechnungen erprobt, und das Shop-Add-on gibt es bei uns nur für WordPress. Für eine Unternehmensseite mit Anfrage oder externer Buchung ist Statamic dagegen meist die bessere Wahl.
Findet mein Kunde später auch eine andere Agentur für Statamic?
Ja. Statamic ist weniger verbreitet als WordPress, sitzt aber in einer normalen Laravel-Anwendung, und mit Laravel arbeiten viele Entwicklerinnen und Entwickler. Wir bauen mit offenen Datenstrukturen und ohne Signatur im Code, damit jede andere Agentur weiterarbeiten kann. Wir haben es lieber, wenn unsere Kunden freiwillig bleiben.
Ist Statamic sicherer als WordPress?
Nicht von sich aus, aber die Angriffsfläche ist meist kleiner. Eine typische Statamic-Website kommt mit wenig Fremdcode aus, weil eigene Funktionen im Projekt selbst entstehen statt über Plugins. Sicher bleibt jede Website nur mit Updates, Monitoring und Backups; das steckt in unserer Wartung, für beide Systeme.
Kann eine bestehende WordPress-Website zu Statamic umziehen?
Ja. Wir übernehmen Inhalte, Bilder und Seitenstruktur, legen für geänderte Adressen Weiterleitungen an und bauen die technische SEO-Basis neu auf. Die Inhaltsübernahme ist ein eigenes Add-on unter Pakete. SEO-Strategie und -Beratung bieten wir nicht an; die bleibt bei Ihnen oder Ihrem SEO-Partner.
Was ist Laravel, und warum ist das für meinen Kunden wichtig?
Laravel ist ein PHP-Framework für Webanwendungen, und Statamic ist ein Paket innerhalb einer Laravel-Anwendung. Für Ihren Kunden heißt das: Soll die Website später mehr können, etwa ein Portal oder eine Schnittstelle, muss sie nicht neu gebaut werden. Die Funktion kommt im selben Projekt dazu.
Können Sie einen geschützten Bereich für Händler oder Mitglieder bauen?
Ja. Laravel bringt Anmeldung und geschützte Bereiche mit, wir bauen den Bereich samt Berechtigungen als Teil des Projekts. Die Inhalte dafür pflegt die Redaktion im selben Control Panel wie den Rest der Website. Umfang und Fixpreis stehen vorher im Angebot.
Lässt sich die Website an CRM, Warenwirtschaft oder Buchungssystem anbinden?
Ja, wenn das andere System eine Schnittstelle hat. Laravel holt die Daten, auf Wunsch regelmäßig und im Hintergrund, und Statamic zeigt sie wie jeden anderen Inhalt an. Weil wir die Daten in der Regel im Projekt zwischenspeichern, zeigt die Website bei einem Ausfall des Fremdsystems den letzten Stand, statt leer zu bleiben.
Wer pflegt eigene Funktionen nach dem Launch?
Wir, im Rahmen der Wartung. Updates von Laravel und Statamic testen wir zusammen mit der Funktion, damit nichts unbemerkt bricht. Größere Erweiterungen später benennen wir vorher und rechnen sie zum Fixpreis oder über ein Stundenkontingent.
Kommt Statamic ganz ohne Plugins aus?
Nicht ganz: Für Standardaufgaben nutzen wir bewährte Addons und eigene Bausteine. Der Unterschied ist, dass die Funktionen, die das Geschäft Ihres Kunden ausmachen, nicht an einem fremden Anbieter hängen. Die Lizenzen für unsere Basis-Werkzeuge sind in der Wartung enthalten, ohne Wartung bis zum Launch; auf Wunsch bauen wir auch Lizenzen Ihres Kunden oder Ihrer Agentur ein.
Wo liegen bei Statamic die Inhalte?
Im Standard in Dateien im Projekt, nicht in einer Datenbank. Jede Seite ist eine Textdatei, Statamic baut daraus einen schnellen Index. Das macht Sicherung, Versionierung und Umzug einfach; bei sehr vielen Einträgen lässt sich auf eine Datenbank wechseln.
Wie wird eine Statamic-Website gesichert?
Inhalte und Code sichern wir als Dateien, Bilder und Uploads getrennt davon, weil sie meist nicht in der Versionsverwaltung liegen. In unserer Wartung laufen beide Sicherungen regelmäßig, und wir prüfen in der Regel, ob sie sich zurückspielen lassen. Die Tarife stehen unter Wartung.
Was passiert, wenn jemand versehentlich eine Seite löscht?
Wir holen sie zurück. Ist die Website mit Git versioniert, steht jede gespeicherte Änderung mit Datum in der Versionsgeschichte, und ein früherer Stand ist in der Regel in Minuten wiederhergestellt. Sonst spielen wir die Seite aus dem letzten Backup zurück.
Wann ist eine Datenbank besser als Dateien?
Wenn sehr viele Einträge zu erwarten sind, etwa Tausende Produkte, Formulareinsendungen oder Benutzerkonten in einem Portal. Statamic kann Inhalte dann ganz oder teilweise in einer Datenbank speichern. Der Wechsel geht in beide Richtungen, Sie legen sich also nicht für immer fest.
Astro & Tempo
Was ist Astro?
Astro ist ein Werkzeug, das aus Inhalten und Vorlagen vorab fertige HTML-Seiten baut. JavaScript kommt nur dort dazu, wo eine Seite wirklich Interaktion braucht. Mit Statamic als Redaktion entsteht so eine Website, bei der beim Aufruf kein CMS und keine Datenbank läuft.
Merkt die Redaktion, dass vorne Astro läuft?
Kaum. Sie arbeitet im Control Panel wie bei jeder Statamic-Website. Der Unterschied: Astro erzeugt aus den Inhalten vorab fertige Seiten und legt sie auf den Webserver. Diesen Schritt nennt man Build. Er läuft automatisch, je nach Projekt direkt nach dem Speichern, zu festen Zeiten oder per Knopf „Veröffentlichen“ im Control Panel, und dauert meist nur wenige Minuten. Eine Änderung ist deshalb erst nach dem Build online, nicht in derselben Sekunde. Welcher Weg passt, legen wir pro Projekt fest.
Funktionieren Formulare auf einer statischen Website?
Ja. Das Formular schickt die Anfrage an ein kleines Skript auf dem Server, das sie weiterleitet; so läuft es auch auf dieser Website. Login-Bereiche und Inhalte, die je nach Besucher anders aussehen, brauchen dagegen einen Server, der bei jedem Aufruf rechnet. Dafür ist Statamic ohne statisches Frontend meist der direktere Weg.
Lohnt sich Astro für jede Unternehmenswebsite?
Nein. Für die meisten Unternehmensseiten reicht aus unserer Sicht Statamic mit dem eingebauten Static Caching, das fertige Seiten zwischenspeichert. Astro empfehlen wir für Kampagnen, Landingpages und Seiten, bei denen Tempo das Hauptargument ist.
Garantieren Sie 100 Lighthouse-Punkte?
Nein. Diese Website erreichte mobil 100 Punkte in allen vier Kategorien, gemessen am 28.10.2026 auf Artikel-, Übersichts- und Kontaktseite, aber jedes Projekt hat andere Bilder, Inhalte und Dienste von Drittanbietern. Wir bauen auf Tempo und messen in der Regel vor dem Livegang. Ein guter Wert ersetzt keine Prüfung mit Tastatur und Screenreader.
Gestaltung & Bildmaterial
Was brauchen Sie vom Corporate Design unseres Kunden?
Das CD-Handbuch, das Logo als Vektordatei, die Hausschrift mit Lizenzangaben und vorhandene Fotos. Mehr nicht: Was für das Web fehlt, etwa Farbrollen, Zustände von Buttons oder Größen für kleine Bildschirme, ergänzen wir im Stil des CD. Offene Fragen bekommen Sie gesammelt in einer Liste, nicht in zehn einzelnen Mails.
Was ist ein Design-Token?
Ein benannter Wert für Farbe, Schriftgröße oder Abstand, etwa „Akzent“ statt eines Hex-Codes. Alle Bausteine der Website verwenden diesen Namen, deshalb ändert eine einzige Zeile den Wert auf allen Seiten. Für Dark Mode bekommt jedes Farb-Token einen zweiten Wert. Seit Oktober 2025 gibt es dafür eine stabile, werkzeugübergreifende Spezifikation der Design Tokens Community Group beim W3C.
Was tun, wenn die Markenfarbe zu wenig Kontrast hat?
Wir behalten sie für Flächen, große Überschriften und Akzente und ergänzen für Text und Links eine dunklere Variante. Das W3C nimmt nur Logos und Wortmarken von der Kontrastregel aus, Markenrichtlinien nicht. Welche Farbpaare erlaubt sind, steht danach im Design-System, damit niemand bei jedem Layout neu diskutieren muss.
Bekommen wir das Design-System zur weiteren Nutzung?
Ja, auf Wunsch bekommen Sie eine kurze Übersicht mit Farben und ihren Rollen, erlaubten Farbpaaren, Schriftgrößen, Abständen und Bausteinen. Damit kann Ihre Agentur Präsentationen, Social-Media-Vorlagen oder Anzeigen im selben Look gestalten. Im Code ist das System ohnehin die Grundlage jeder Seite.
Lässt sich das Design-System später erweitern?
Ja, dafür ist es gebaut. Neue Seiten entstehen aus den vorhandenen Bausteinen, neue Bausteine folgen denselben Farben, Schriften und Abständen. Kommt etwa eine Sprache, ein Shop oder ein Kampagnenbereich dazu, muss in der Regel nichts neu gestaltet werden, was schon steht.
Ist Gestaltung aus einer Hand teurer als getrennt?
In der Regel nicht, weil die Runden zwischen Entwurf und Code wegfallen. Gestaltung ist bei uns ein fester Teil des Fixpreises, kein offener Posten. Die Paketpreise mit und ohne Design stehen im Rechner auf der Startseite.
Gestalten Sie in Figma?
Wenn es dem Projekt hilft, ja, etwa für Konzept und Startseite. Details gestalten wir in der Regel direkt im Code, weil man dort sieht, wie sich eine Seite auf dem Telefon, mit langen Texten und mit Tastatur verhält. Sie bekommen in beiden Fällen eine Vorschau-URL ohne unser Branding zur Freigabe.
Wie viele Freigaben gibt es im Projekt?
Üblicherweise drei feste: das Gestaltungskonzept, die fertige Startseite und die Gesamtabnahme vor dem Livegang. Korrekturen sammeln Sie gebündelt und schriftlich, so sind sie an einem Vormittag erledigt statt über Wochen verteilt. Die Freigaben laufen über Ihre Agentur.
Kann unsere Agentur selbst gestalten und Sie bauen?
Ja, zum selben Fixpreis. Wir setzen Entwürfe aus Figma oder KI-Werkzeugen in sauberen Code um. Was ein solcher Entwurf mitbringen sollte, steht im Artikel Figma- oder KI-Layout umsetzen.
Spricht Ihr Gestalter direkt mit unserem Kunden?
Nur, wenn Sie das wünschen, und dann unter Ihrem Namen. Im Regelfall laufen Briefing, Freigaben und Korrekturen über Ihre Agentur. Wir bereiten Vorschau und Begleittext so vor, dass Sie beides unverändert an Ihren Kunden weitergeben können.
Kostet die Umsetzung eines fremden Entwurfs gleich viel?
Ja, es gilt derselbe Fixpreis für das Paket. Nur der Aufschlag für das Design entfällt, weil der Entwurf schon da ist. Fehlen im Entwurf Dinge wie die mobile Ansicht oder Fehlerzustände, ergänzen wir sie im Stil des Entwurfs und sagen Ihnen vorher, wo wir entschieden haben.
Reicht ein Entwurf nur für den Desktop?
Für einfache Seiten oft ja, wir leiten die mobile Ansicht ab. Bei Startseite und wichtigen Inhaltsseiten empfehlen wir einen mobilen Entwurf, weil dort die meisten Entscheidungen fallen. Die Richtlinien des W3C verlangen, dass Inhalte bei 320 CSS-Pixeln Breite ohne waagrechtes Scrollen funktionieren.
Übernehmen Sie den Code aus v0, Lovable oder ähnlichen Werkzeugen?
Nein, wir übernehmen Gestaltung und Aufbau, nicht den erzeugten Code. Die Website bauen wir neu in WordPress mit Bricks oder Statamic, mit Abschnitten, die Ihr Kunde selbst pflegen kann, und mit Updates und Wartung danach. Farben, Schriften und Abstände lesen wir aus dem Layout aus.
Was passiert, wenn unser Entwurf nicht barrierefrei ist?
Wir zeigen Ihnen nach der Durchsicht, wo es hakt, meist bei Kontrast, Klickflächen oder Formularbeschriftungen, und schlagen Lösungen im Stil des Entwurfs vor. Erst nach Ihrem Okay setzen wir sie um. So sieht Ihr Kunde in der Vorschau nichts, das Sie nicht kennen.
Welche Dateien brauchen Sie für die Umsetzung?
Einen Link zur Figma-Datei oder zum KI-Projekt mit Leserechten, die Texte, Bilder in Originalgröße und die Angaben zur Schriftlizenz. Exporte als PDF oder Screenshot reichen als Ergänzung, aber nicht als Grundlage, weil sich daraus keine genauen Werte lesen lassen.
Dürfen wir Schriften von Google Fonts verwenden?
Die Schriften ja, das Einbinden von Googles Servern besser nicht. Das LG München I hat 2022 entschieden, dass die Weitergabe der IP-Adresse an Google beim Laden der Schrift ohne Zustimmung das Persönlichkeitsrecht verletzt, und 100 € Schadenersatz zugesprochen. Wir laden Schriften deshalb in der Regel vom eigenen Server. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Brauchen wir für die Hausschrift eine eigene Webfont-Lizenz?
Meistens ja, denn eine Desktop-Lizenz für Drucksachen deckt die Website in der Regel nicht ab. Die Lizenz für die Hausschrift liegt bei Ihrem Kunden; wir prüfen vor dem Bau, ob sie reicht. Alternativen sind Schriften mit offener Lizenz oder eine Systemschrift.
Wie viele Schriftschnitte sollte eine Website laden?
So wenige wie möglich, meist zwei bis drei, etwa normal, fett und eine Überschriftenstärke. Jeder Schnitt ist eine weitere Datei, die geladen werden muss. Wir reduzieren die Dateien außerdem in der Regel auf die Zeichen, die die Sprachen der Website brauchen.
Ist eine Systemschrift eine Option für die Website?
Für Bedienelemente und als Rückfall ja, sie lädt ohne Wartezeit. Für lange Texte rät MDN von der Oberflächenschrift system-ui ab, weil sie für Bedienoberflächen gedacht ist und je nach Gerät schlecht wirken kann. Für Fließtext wählen wir deshalb eine Lese-Schrift.
Wie groß sollte Fließtext auf einer Website sein?
In unserer Praxis 16 bis 20 Pixel, je nach Schrift und Zielgruppe. Wichtiger als die genaue Zahl sind eine Zeilenlänge von höchstens 80 Zeichen, ein Zeilenabstand um das 1,5-Fache und ein Kontrast von mindestens 4,5:1. Und die Seite muss funktionieren, wenn Besucher Schrift und Abstände selbst vergrößern.
Was ist der Unterschied zwischen Design-Tokens und einem Styleguide?
Ein Styleguide beschreibt die Gestaltung für Menschen, meist als PDF. Design-Tokens sind dieselben Entscheidungen als Daten, die Werkzeuge und Code direkt lesen. Der Styleguide bleibt sinnvoll, die Tokens sorgen dafür, dass er auch umgesetzt wird.
Lohnen sich Design-Tokens auch für kleine Websites?
Ja, in einfacher Form. Schon zehn Farben, drei Schriften und eine Abstandsskala als Tokens machen spätere Änderungen schneller und halten die Seite einheitlich. Der Aufwand dafür steckt bei uns ohnehin im Design-System.
Können wir die Tokens in Figma weiterverwenden?
Wenn Ihr Werkzeug das offene Format oder einen passenden Import unterstützt, ja. Die Unterstützung entwickelt sich gerade, darum klären wir am Anfang, mit welchen Werkzeugen Ihre Agentur arbeitet.
Sehen die neuen Farben auf alten Bildschirmen falsch aus?
Nein, wenn sie sauber angelegt sind. Ein Bildschirm, der einen Farbraum nicht darstellen kann, zeigt den nächstgelegenen Ton. Wir prüfen jede kräftige Farbe deshalb auch auf einem einfachen Bildschirm und mit dem Kontrastwert.
Braucht jede Website einen Dunkelmodus?
Nicht zwingend, aber er wird erwartet, weil viele Menschen ihn im System eingestellt haben. Mit light-dark() und Design-Tokens ist der Mehraufwand überschaubar, wenn er von Anfang an geplant wird.
Ändert sich unsere Markenfarbe dadurch?
Nein, sie wird genauer umgesetzt. Oft kommt sie im Web sogar näher an das Druckergebnis heran. Für Text und dunkle Hintergründe ergänzen wir passende Varianten, damit Kontrast und Wiedererkennung stimmen.
Wie viele Felder sollte ein Kontaktformular haben?
So wenige wie möglich. Für eine Anfrage reichen meist Name, ein Kontaktweg und die Nachricht. Für einen Bestellvorgang nennt das Baymard Institute 7 bis 8 Felder als ideal, typisch sind knapp 15.
Sind Captchas noch nötig?
Meist nicht. Unsichtbare Fallen und eine Begrenzung der Anfragen pro Stunde halten Spam zuverlässig fern, ohne Menschen mit Behinderung oder ungeduldige Besucher auszusperren. So machen wir es auch auf dieser Website.
Lohnt sich ein Umbau des Formulars, wenn die Website sonst passt?
Oft ist es der wirksamste Einzelschritt, weil das Formular direkt über Anfragen und Buchungen entscheidet. Wir prüfen die Strecke und nennen einen Fixpreis für die Verbesserung.
Mehrsprachigkeit
Wie viele Sprachen kann eine Statamic-Website haben?
So viele, wie Ihr Kunde braucht. Jede Sprache ist in Statamic eine eigene Site im selben System, mit eigener Adresse und eigener Sprachangabe. Neue Sprachen kommen ohne Umbau dazu; Mehrsprachigkeit und jede weitere Sprache sind Add-ons unter Pakete.
Was passiert, wenn ein Text noch nicht übersetzt ist?
Die übersetzte Fassung übernimmt jeden Wert, der in ihr nicht gesetzt ist, vom Original. Fehlt in der französischen Seite ein Bild, zeigt sie das Bild der deutschen. Felder, die gar nicht übersetzt werden sollen, etwa Preise oder Telefonnummern, sind in der Übersetzung gesperrt und werden nur einmal gepflegt.
Übersetzen Sie die Inhalte auch?
Auf Wunsch übersetzen wir automatisiert mit Claude vor, ohne Gewähr. Das liefert schnell eine gute erste Fassung, die jemand mit Sprach- und Branchenkenntnis prüfen sollte. Für Rechtstexte, Verträge und fachlich heikle Inhalte empfehlen wir eine Fachübersetzung.
Können einzelne Seiten nur in einer Sprache erscheinen?
Ja. In Statamic erscheint ein Eintrag nur in den Sprachen, in die er ausdrücklich übertragen wurde, eine Aktion für den Schweizer Markt bleibt also auf der Schweizer Site. Umgekehrt lässt sich pro Inhaltstyp festlegen, dass jeder neue Eintrag automatisch in allen Sprachen angelegt wird.
Können externe Übersetzer direkt im System arbeiten?
Ja. Zugriffsrechte lassen sich in Statamic pro Sprache vergeben: Eine Übersetzerin für Französisch sieht nur die französische Site und kann an der deutschen nichts ändern. Am besten bekommt jede Person einen eigenen Zugang, damit nachvollziehbar bleibt, wer was geändert hat.
Barrierefreiheit
Gilt das Barrierefreiheitsgesetz auch für B2B-Websites?
Nein. BaFG und BFSG schützen Verbraucherinnen und Verbraucher, also Menschen, die zu privaten Zwecken kaufen. Ein Shop, der nachweislich nur an Unternehmen verkauft, fällt nicht darunter. Sobald auch Privatpersonen bestellen können, gilt das Gesetz. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem, weil auch Einkäuferinnen und Einkäufer mit Einschränkungen arbeiten. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Sind die Websites barrierefrei nach BaFG und BFSG?
Neue Websites bauen wir von Anfang an barrierearm. Bestehende Auftritte prüfen wir, beheben die Mängel und liefern einen Prüfbericht für Ihren Kunden, ab 800 €. Ob ein Kunde unter das Gesetz fällt, hängt von seinem Angebot ab, eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Brauche ich als privates Unternehmen eine Barrierefreiheitserklärung?
Nicht unter diesem Namen, aber der Sache nach ja. Die „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist der Begriff für öffentliche Stellen nach WZG und BITV. Private Unternehmen, die unter BaFG oder BFSG fallen, müssen die „Informationen über die Konformität der Dienstleistung“ nach Anlage 3 erstellen und der Allgemeinheit barrierefrei zugänglich machen. Kleinstunternehmen, die nur Dienstleistungen anbieten, sind davon ausgenommen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gibt es für eine bestehende Website eine Übergangsfrist?
Nein. BaFG und BFSG gelten für alle Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, und eine Website erbringt ihre Dienstleistung bei jedem Aufruf neu. Die Übergangsfristen bis 2030 betreffen nur Produkte, die vorher im Einsatz waren, und Verträge, die vorher geschlossen wurden. Die Wirtschaftskammer stellt klar, dass der Betrieb eines Webshops nicht darunter fällt. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gibt es in Österreich noch eine Förderung?
Auf Bundesebene derzeit nicht über KMU.DIGITAL: Das Budget der Runde 4.0 ist laut Programmseite vollständig ausgeschöpft, Anträge sind nicht mehr möglich, und ab 2027 wird das Programm wegen der Konsolidierung des Bundeshaushalts nicht fortgeführt (Stand 28.10.2026). Was bleibt, sind Programme der Bundesländer mit wechselnden Schwerpunkten; fragen Sie bei der Wirtschaftsförderung Ihres Landes nach, bevor Sie beauftragen. Keine Förderberatung.
Gilt das BaFG für Gemeinden?
Grundsätzlich nein. Für die Website einer Gemeinde gilt das Landesgesetz, das die EU-Richtlinie 2016/2102 für Länder und Gemeinden umsetzt, für Bundesstellen das WZG. Das BaFG kommt nur dort dazu, wo die Gemeinde Verbrauchern online Dienstleistungen verkauft, etwa Tickets, Hallenmieten mit Bezahlung oder Bäder-Jahreskarten. Außerdem macht § 34 BaFG die Barrierefreiheitsanforderungen zu verpflichtenden Zugänglichkeitserfordernissen im Vergaberecht. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gilt das BaFG für jede Website?
Nein. Das BaFG erfasst Websites und Apps, über die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Vertrag anbahnen oder abschließen können: Shops, Buchungen, Terminvereinbarung, Abonnements, Zahlung. Eine reine Informationsseite ohne solche Funktionen fällt nach unserem Verständnis nicht darunter, ebenso wenig ein Angebot, das sich ausschließlich an Unternehmen richtet. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gilt das BFSG für meine Website?
Ja, wenn Verbraucher über Ihre Website einen Vertrag anbahnen oder abschließen können, etwa in einem Shop, bei einer Buchung, einer Terminvereinbarung, einem Abonnement oder einer Bezahlfunktion (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Nein, wenn die Seite nur informiert oder sich ausschließlich an Unternehmen richtet. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3). Orientierung, keine Rechtsberatung.
Haftet die Agentur für Barrieren beim Kunden?
Gegenüber der Behörde nicht: Verpflichtet ist der Dienstleistungserbringer, also das Unternehmen, das die Website betreibt (§ 14 BaFG, § 14 BFSG); Strafen und Bußgelder richten sich an ihn. Gegenüber dem Kunden haften Sie aus dem Werkvertrag für das, was Sie zugesagt haben. Deshalb gehört in Angebot und Vertrag, welche Norm gilt, was geprüft wird und was der Kunde selbst beisteuert. Den Haftungsrahmen sollte ein Jurist formulieren. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ist Statamic automatisch barrierefrei?
Nein, kein CMS ist das. Statamic erzeugt kein eigenes Frontend-HTML; die Templates schreibt das Projektteam, und genau dort entsteht oder fehlt die Barrierefreiheit. Der Vorteil ist, dass es keine fremde Theme- oder Builder-Ausgabe gibt, die man nachträglich reparieren müsste, und dass sich Fehler an einer Stelle beheben lassen. Die Arbeit bleibt: native Elemente, Fokus-Stile, Labels, Kontraste und eine Redaktion, die Überschriften und Alt-Texte richtig setzt.
Ist WordPress barrierefrei?
WordPress ist ein Baukasten, kein Ergebnis. Das Projekt zielt für Admin und mitgelieferte Themes auf WCAG 2.2 AA, kann aber für Themes von Dritten keine Konformität garantieren und erfüllt die ATAG 2.0 noch nicht. Eine durchschnittliche WordPress-Startseite hatte im Februar 2026 laut WebAIM 52,8 automatisch erkennbare Fehler, etwas weniger als der Gesamtschnitt. Ob Ihre Seite barrierefrei ist, entscheiden Theme, Builder, Plugins und Redaktion, nicht der Core.
Muss eine Schweizer Website barrierefrei sein?
Für private Anbieter gibt es in der Schweiz bisher keine technische Pflicht, nur das Diskriminierungsverbot in Art. 6 BehiG: Wer Dienstleistungen öffentlich anbietet, darf Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminieren, sonst droht eine gerichtliche Entschädigung bis 5.000 Franken. Für Websites des Bundes gilt dagegen der Standard eCH-0059 auf Basis der WCAG 2.1. Sobald Sie Verbraucher in der EU bedienen, kommen BaFG oder BFSG mit konkreten Anforderungen hinzu. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Muss ich die EN 301 549 kaufen?
Nein. ETSI stellt die Norm als PDF kostenlos bereit, sowohl die zitierte Fassung V3.2.1 als auch die neue V4.1.1 vom September 2026. Lesen müssen Sie sie auch nicht zwingend: Für Websites verweist das Webkapitel auf die WCAG-Kriterien A und AA, mit denen Sie ohnehin arbeiten. Nützlich ist die Norm vor allem für Anhang C mit den Prüfschritten und für die Zusatzanforderungen an Dokumentation und Support.
Muss mein B2B-Shop barrierefrei sein?
Nach BaFG und BFSG nicht, solange er ausschließlich an Unternehmen verkauft: Beide Gesetze erfassen Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Sobald auch Privatpersonen bestellen können, etwa über eine Gastbestellung ohne Firmenpflicht, ist der Shop ein Verbraucher-Shop. Unabhängig davon gilt in Österreich das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, und barrierefreie Shops verkaufen schlicht besser. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Muss meine Ordinationswebsite barrierefrei sein?
Nach dem BaFG nur, wenn Patientinnen und Patienten online Termine buchen oder Leistungen bezahlen können und die Ordination kein Kleinstunternehmen ist. Die Ärztekammer Steiermark geht davon aus, dass die Ausnahme auf die meisten Ordinationen zutrifft, auch mit Terminbuchung. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gilt trotzdem, und Barrierefreiheit hilft gerade in einer Praxis vielen Menschen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Reicht die Checkliste, um das Gesetz zu erfüllen?
Nein, sie ist der Arbeitsweg, nicht der Nachweis. Die 25 Punkte decken die Kriterien ab, die laut WebAIM auf fast allen Startseiten verletzt werden, aber WCAG 2.2 AA umfasst mehr, und das Gesetz verlangt zusätzlich eine Information über die Konformität und laufende Pflege (§ 14 BaFG). Für den Nachweis brauchen Sie eine Prüfung mit Bericht, die alle Kriterien und die wichtigsten Abläufe mit Tastatur und Screenreader abdeckt. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Reicht ein kostenloser Online-Check?
Als Einstieg ja, als Nachweis nein. Automatische Werkzeuge finden fehlende Alt-Texte, fehlende Labels und manche Kontrastfehler, aber nicht, ob ein Alt-Text sinnvoll ist, ob man mit der Tastatur durch den Checkout kommt oder ob eine Fehlermeldung verständlich ist. WebAIM schreibt selbst, dass das Fehlen erkannter Fehler nicht bedeutet, dass eine Seite zugänglich oder konform ist. Die Behörden prüfen Prozesse mit Hilfstechnologien, also sollte das auch Ihre Prüfung tun.
Gibt es eine Schonfrist für bestehende Websites?
Nein. Für Websites und Shops gibt es keine Übergangsfrist, die Pflicht gilt seit 28. Juni 2025. Die Übergangsfristen bis 2030 betreffen nur Dienstleistungsverträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, und Produkte, die schon vorher für die Dienstleistung eingesetzt waren. Die Wirtschaftskammer stellt ausdrücklich klar, dass der Betrieb eines Webshops nicht unter diese Frist fällt. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act ist die EU-Richtlinie 2019/882 vom 17. April 2019. Sie schreibt für die ganze EU vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen, darunter Onlineshops, Buchungen und andere Websites, über die Verbraucher Verträge schließen. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis 28. Juni 2022 in nationales Recht umsetzen und wenden sie seit 28. Juni 2025 an. In Österreich ist das Umsetzungsgesetz das BaFG, in Deutschland das BFSG. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Welche Fehler findet ein automatischer Test nicht?
Alles, was ein Urteil verlangt. Ein Werkzeug erkennt, ob ein Bild einen Alt-Text hat, aber nicht, ob er das Bild sinnvoll beschreibt; es sieht, ob ein Label existiert, aber nicht, ob es das richtige Wort enthält. Ob ein Dialog mit der Tastatur wieder verlassen werden kann, ob die Fokus-Reihenfolge logisch ist und ob eine Fehlermeldung verständlich ist, merkt erst, wer die Seite ohne Maus oder ohne Bildschirm bedient. WebAIM schreibt selbst, dass das Fehlen gemeldeter Fehler nicht bedeutet, dass eine Seite barrierefrei ist. Deshalb gehört zu jeder Prüfung ein Tastatur- und ein Screenreader-Durchlauf.
Welche WCAG-Stufe verlangt das Gesetz?
Stufe AA. BaFG und BFSG verweisen für den Nachweis auf die harmonisierte Norm EN 301 549, und deren Webkapitel übernimmt die WCAG-Erfolgskriterien der Stufen A und AA. Die derzeit im Amtsblatt zitierte Fassung V3.2.1 beruht auf WCAG 2.1 AA; die neue V4.1.1 mit WCAG 2.2 wartet noch auf die Zitierung. AAA verlangt niemand verpflichtend. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wer kann eine Website bei der Behörde melden?
In Österreich jede Verbraucherin und jeder Verbraucher sowie der Verein für Konsumenteninformation, der Österreichische Behindertenrat, die Bundesarbeitskammer und die Wirtschaftskammer Österreich (§ 35 BaFG). Hinweise nimmt das Sozialministeriumservice per Online-Formular, E-Mail, Post oder Telefon entgegen und antwortet binnen acht Wochen. In Deutschland können Verbraucher und anerkannte Verbände bei der Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) einen Antrag stellen, der ein Verfahren auslöst (§ 32 BFSG). Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wir buchen nur über ein Anfrageformular. Sind wir betroffen?
Nach Einschätzung der Wirtschaftskammer ist das BaFG ohne Online-Buchung oder ein vergleichbares digitales Angebot grundsätzlich nicht anwendbar; ein Anfrageformular schließt keinen Vertrag ab. Zwei Einschränkungen: Sobald das Formular verbindlich bucht oder bezahlt, ist es eine Buchung. Und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gilt für Ihre Website unabhängig vom BaFG. Bauen Sie das Formular trotzdem barrierefrei, der Aufwand ist klein. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Zählen Teilzeitkräfte bei der Kleinstunternehmen-Grenze als volle Person?
Nein, in Österreich nicht. Die Leitlinien des Sozialministeriums zählen nach der KMU-Empfehlung der EU in Jahresarbeitseinheiten: Teilzeitkräfte und nicht ganzjährig Beschäftigte zählen anteilig nach ihrem Arbeitsausmaß, Lehrlinge sowie Mitarbeiter im Mutterschafts- oder Elternurlaub gar nicht. Zwei Halbtagskräfte ergeben also eine Einheit. Rechnen Sie es aus und bewahren Sie die Rechnung auf, denn die Behörde darf die Unterlagen verlangen. Für Deutschland kennen wir keine vergleichbare amtliche Zählregel. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wo liegt die Kleinstunternehmen-Grenze im BFSG?
Ein Kleinstunternehmen beschäftigt weniger als zehn Personen und erzielt entweder höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder hat höchstens 2 Mio. € Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Beide Bedingungen müssen zusammenkommen: unter zehn Personen und eine der beiden Geldgrenzen. Nur dann sind Dienstleistungen wie ein Webshop befreit (§ 3 Abs. 3). Wer Produkte herstellt oder vertreibt, bleibt auch als Kleinstunternehmen verpflichtet. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät Kleinstunternehmen zum BFSG kostenlos (§ 15). Orientierung, keine Rechtsberatung.
EAA, BaFG oder BFSG: Welches Gesetz gilt für mich?
Für Sie gilt immer das nationale Gesetz, nicht die Richtlinie selbst. Eine EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein eigenes Gesetz zu erlassen; Unternehmen halten sich an dieses Gesetz. Sitzen Ihre Kunden in Österreich, ist das BaFG maßgeblich und das Sozialministeriumservice zuständig; sitzen sie in Deutschland, das BFSG und die Marktüberwachungsstelle der Länder in Magdeburg. Wer in beiden Ländern Verbraucher bedient, muss beide Gesetze beachten. Inhaltlich decken sich die Anforderungen, weil beide auf derselben Norm EN 301 549 aufbauen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Fördert die BAFA Barrierefreiheit?
Nicht als eigenes Thema. Die BAFA fördert Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; Barrierefreiheit und Inklusion sind in der Richtlinie als Querschnittsgrundsätze genannt, nicht als Beratungsgegenstand. Gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung einer Website. Anträge sind nach der aktuellen Richtlinie bis 31. Dezember 2026 möglich, höchstens fünf Beratungen je Unternehmen und zwei pro Jahr (Stand 28.10.2026). Keine Förderberatung.
Gilt der European Accessibility Act für Schweizer Shops?
Ja, sobald der Shop Verbraucher in der EU bedient. Das österreichische BaFG definiert den Dienstleistungserbringer als jede Person, die eine Dienstleistung für Verbraucher in der Europäischen Union anbietet oder erbringt, unabhängig vom Firmensitz. Ein Schweizer Shop, der nach Österreich oder Deutschland liefert, fällt damit unter das Gesetz des jeweiligen Ziellands, und dessen Marktüberwachung ist zuständig. Ab welcher Intensität der EU-Ausrichtung das greift, ist eine Rechtsfrage für die Fachberatung. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ich nutze ein Shop-System. Bin ich trotzdem verantwortlich?
Ja. Dienstleistungserbringer ist, wer den Shop betreibt, nicht, wer die Software liefert. Das Shop-System, das Theme und die Zusatzmodule sind Werkzeuge; was daraus auf Ihrer Domain läuft, verantworten Sie. Verlangen Sie vom Systemanbieter und von der Agentur Nachweise, lassen Sie die Kaufstrecke trotzdem selbst prüfen und halten Sie Nachbesserungspflichten im Vertrag fest. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ist ein Kleinstunternehmen mit Onlineshop wirklich befreit?
Ja. Der Betrieb eines Onlineshops ist eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr, und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 6 Abs. 1 BaFG und § 3 Abs. 3 BFSG von den Barrierefreiheitsanforderungen und allen damit verbundenen Pflichten ausgenommen. Das gilt auch dann, wenn im Shop Produkte verkauft werden, die selbst unter das Gesetz fallen: Befreit ist nur der Shop als Dienstleistung; für die Produkte bleiben Hersteller, Importeur und auch der Händler verpflichtet. Die Wirtschaftskammer rät trotzdem, gleich barrierefrei zu bauen, weil die Ausnahme mit dem Wachstum endet. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ist ein Kontaktformular schon elektronischer Geschäftsverkehr?
Nach unserem Verständnis nein. Das Gesetz meint Dienstleistungen, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags über die Website zielen, etwa Kauf, Buchung, Abonnement oder Zahlung. Eine Anfrage per Formular schließt keinen Vertrag ab. Anders sieht es aus, wenn das Formular verbindlich bucht oder bestellt. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Prüft die Behörde auch ohne Beschwerde?
In Deutschland ausdrücklich ja: Die Marktüberwachungsbehörde überprüft Dienstleistungen auch ohne konkreten Anlass anhand angemessener Stichproben (§ 28 Abs. 2 BFSG). In Österreich wird das Sozialministeriumservice tätig, wenn ein Hinweis eingeht oder es selbst Grund zur Annahme hat, dass eine Dienstleistung die Anforderungen nicht erfüllt; laut Sozialministerium prüft und kontrolliert es die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Verlassen Sie sich in keinem der beiden Länder darauf, nicht aufzufallen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Reicht ein Absatz in den AGB?
Rechtlich ja: Anlage 3 des BaFG nennt ausdrücklich die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein ähnliches Dokument, das BFSG die AGB oder eine andere deutlich wahrnehmbare Weise. Die Wirtschaftskammer rät trotzdem davon ab, weil Hinweise in AGB als Vertragsbestandteil gewertet werden können, und empfiehlt einen eigenen Button. Machen Sie daraus eine eigene Seite, die aus dem Footer von jeder Seite erreichbar ist. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Reicht ein „accessibility-ready“-Theme?
Nein, es ist eine Mindestvoraussetzung. Das Label bedeutet laut WordPress.org, dass das Theme Review Team grundlegende Anforderungen geprüft hat; es ist kein Konformitätsnachweis für Ihre fertige Seite. Sobald Builder-Elemente, Plugins und Inhalte dazukommen, muss die Seite als Ganzes geprüft werden. Ein gutes Theme spart Arbeit, ersetzt aber weder die Prüfung noch die Redaktionsregeln.
Sind leere Links wirklich ein Problem?
Ja, für Screenreader-Nutzende sind sie eine Sackgasse. Ein Link ohne Text wird nur als „Link“ oder mit dem Dateinamen des Bildes angesagt, das Ziel bleibt unbekannt. Im Februar 2026 hatten 46,3 % der untersuchten Startseiten solche Links, meist Social-Media-Icons, Logo-Links oder Pfeile in Slidern. Die Lösung ist einfach: ein Textinhalt, ein aria-label oder ein Alt-Text am verlinkten Bild, der sagt, wohin es geht.
Unser Buchungstool kommt von einem Anbieter. Wer haftet?
Sie bleiben verantwortlich. Die Wirtschaftskammer stellt für die Hotellerie klar, dass externe Systeme wie Buchungsstrecken, Gutscheinshops oder Direktbuchungs-Module nicht von der Verantwortung entbinden. Sichern Sie Barrierefreiheit vertraglich ab, verlangen Sie einen WCAG-Nachweis oder Prüfbericht und testen Sie die Einbindung auf Ihrer Website selbst mit der Tastatur. Was der Anbieter nicht liefert, müssen Sie wissen und in Ihrer Konformitätsinformation benennen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was bedeutet die Frist 2030?
Bis Ende Juni 2030 dürfen Dienstleister Produkte weiter einsetzen, die sie vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig genutzt haben, und vor dem Stichtag geschlossene Dienstleistungsverträge dürfen höchstens fünf Jahre unverändert weiterlaufen. In Österreich endet die Frist am 28. Juni 2030 (§ 37 Abs. 2 BaFG), in Deutschland am 27. Juni 2030 (§ 38 Abs. 1 BFSG). Für Websites, Shops und Apps gilt sie nicht. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was heißt „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“?
Das Gesetz meint damit Ferndienstleistungen, die elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags über Websites oder mobile Anwendungen erbracht werden (§ 3 Z 27 BaFG). Entscheidend ist also nicht Ihre Branche, sondern ob Ihre Website den Weg zum Vertrag bereitstellt. Die Wirtschaftskammer zählt dazu Webshops, Buchungsportale, Online-Terminbuchung, digitale Mitgliedschaften und Abonnements. Ein Kontaktformular allein ist noch kein Vertragsabschluss. Orientierung, keine Rechtsberatung.
WCAG 2.1 oder 2.2: Was soll ich umsetzen?
WCAG 2.2. Inhalte, die WCAG 2.2 erfüllen, erfüllen laut W3C auch 2.1 und 2.0, Sie sind also auf beiden Seiten sicher. Die neun neuen Kriterien, etwa Zielgröße 24 × 24 CSS-Pixel, nicht verdeckter Fokus und Login ohne Rätsel, kosten im Neubau fast nichts; die sechs davon auf den Stufen A und AA sind in der EN 301 549 V4.1.1 bereits enthalten. Rechtlich zitiert ist derzeit noch WCAG 2.1 AA über die Normfassung V3.2.1. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Welche Version der EN 301 549 gilt aktuell?
Rechtlich die Version 3.2.1 vom März 2021, weil nur sie im Amtsblatt der EU zitiert ist; sie beruht auf WCAG 2.1 AA. Die Version 4.1.1 auf Basis von WCAG 2.2 wurde am 24. August 2026 angenommen und am 2. September 2026 veröffentlicht, löst die Konformitätsvermutung aber erst mit der Zitierung aus. Wer nach WCAG 2.2 AA baut, erfüllt den Webteil beider Fassungen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Welches Gesetz gilt für eine Vorarlberger Gemeinde?
Das Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. Nr. 17/2005, das mit der Novelle LGBl. Nr. 8/2019 die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt hat. Sein § 10a verlangt, dass Websites und Apps des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind, dass eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach der EU-Mustererklärung veröffentlicht wird und dass Nutzermeldungen zu Mängeln geprüft und beantwortet werden. Andere Bundesländer haben eigene Gesetze mit gleichem Inhalt. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wer kontrolliert die Barrierefreiheit von Websites?
In Österreich das Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich in Linz, als zentrale Marktüberwachungsbehörde. In Deutschland die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Beide werden auf Hinweise von Verbraucherinnen, Verbrauchern und Verbänden tätig und prüfen auch von sich aus: in Österreich mit Überprüfungen in angemessenem Umfang, Proben und Testkäufen (§ 22 Abs. 3 und § 23 BaFG), in Deutschland anhand von Stichproben ohne konkreten Anlass (§ 28 Abs. 2 BFSG). Ein Hinweis genügt, eine Klage ist dafür nicht nötig.
Wie erzwinge ich Alt-Texte in Statamic?
Über den Blueprint des Asset-Containers. Der Standard-Blueprint enthält laut Dokumentation bereits ein Alt-Text-Feld; mit einer Validierungsregel wie „required“ wird es zur Pflicht, und ein Bild lässt sich ohne Text nicht mehr speichern. Das Template gibt den Wert als alt-Attribut aus. Für dekorative Bilder legen Sie ein zusätzliches Feld an, etwa einen Schalter „dekorativ“, der ein leeres alt erzeugt, damit niemand aus Verlegenheit den Dateinamen einträgt.
Wie lange dauert ein Check mit der Liste?
Für eine typische Unternehmenswebsite rechnen Sie mit zwei bis vier Stunden, wenn Sie Startseite, eine Inhaltsseite, ein Formular und den Kauf- oder Buchungsweg prüfen. Automatische Werkzeuge liefern Kontraste, Alternativtexte und Labels in Minuten; die Tastatur- und Dialogpunkte brauchen Handarbeit. Ein vollständiges Audit nach WCAG-EM dauert deutlich länger, weil es eine repräsentative Stichprobe aller Seitentypen prüft.
Wie spreche ich das Thema beim Kunden an?
Mit drei Sätzen und ohne Drohkulisse: Seit 28. Juni 2025 gilt die Pflicht für Websites ohne Übergangsfrist, der Strafrahmen liegt in Österreich bei bis zu 80.000 € und in Deutschland bei bis zu 100.000 €, und eine Prüfung mit Bericht zeigt in wenigen Tagen, wo Ihr Kunde steht. Dann wechseln Sie zum Nutzen: mehr abgeschlossene Käufe, weniger Supportanfragen, sauberere Technik. Bieten Sie als ersten Schritt die Prüfung an, nicht den Umbau; so entscheidet der Kunde auf Grundlage von Fundstellen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wie viele Seiten werden geprüft?
So viele, dass jede Vorlage, jeder Prozess und jede Inhaltsart vertreten ist. WCAG-EM sieht eine strukturierte Stichprobe plus Zufallsseiten vor; das BFSG nennt für die Behörde eine ähnliche Liste: Startseite, Login, Kontakt, Hilfe, Rechtstexte, je eine Seite pro Dienst, die Seite mit der Information zur Barrierefreiheit, Seiten mit anderem Erscheinungsbild und mindestens ein Dokument je Dienst. Bei einem Onepager ist das schnell erledigt, bei einem Shop mit vielen Vorlagen entsprechend mehr. Der Bericht nennt die Stichprobe mit Begründung.
Zählt ein externes Terminbuchungstool?
Ja, wenn Patientinnen und Patienten über Ihre Website dorthin gelangen und dort buchen. Nach der Logik der Wirtschaftskammer entbinden externe Systeme nicht von der Verantwortung; Sie bleiben die Anbieterin der Dienstleistung. Ob daraus eine Pflicht wird, entscheidet weiter die Größe der Ordination. Fragen Sie den Anbieter in jedem Fall nach einem Nachweis der Barrierefreiheit und testen Sie die Buchung selbst mit der Tastatur. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kann ein Mitbewerber eine nicht barrierefreie Website abmahnen?
In Deutschland ja. Die IHK München weist darauf hin, dass Mitbewerber Verstöße gegen das BFSG wettbewerbsrechtlich abmahnen und Unterlassung sowie Schadensersatz verlangen können. In Österreich steht die Behörde im Vordergrund: Das Sozialministeriumservice verfolgt Verstöße im Verwaltungsstrafverfahren. Zivilrechtliche Ansprüche von Mitbewerbern nach dem Wettbewerbsrecht sind damit aber nicht ausgeschlossen; ob sie im Einzelfall bestehen, klären Sie mit einer Rechtsberatung. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Bekomme ich ein Zertifikat?
Ein amtliches Zertifikat gibt es weder nach BaFG noch nach BFSG; beide Gesetze verlangen vom Unternehmen eine eigene Information über die Konformität, kein Siegel. Was Sie von uns bekommen, ist ein Prüfbericht mit Datum, Umfang, Methode, Stichprobe und Befunden je Kriterium. Er ist die Grundlage für diese Information und der Nachweis, dass geprüft wurde. Ein Siegel eines Anbieters ersetzt das nicht. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kann ich wegen des BFSG von Mitbewerbern abgemahnt werden?
Ja, in Deutschland ist das möglich. Das BFSG selbst regelt Abmahnungen nicht, aber die IHK München weist darauf hin, dass Mitbewerber Verstöße im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung verfolgen können; dann drohen Unterlassung und Schadensersatz. Das macht das Risiko weniger berechenbar als in Österreich, weil es nicht davon abhängt, welche Fälle die Behörde zuerst aufgreift. Der beste Schutz ist eine dokumentierte Prüfung, sichtbare Behebung der Mängel und eine vollständige Information nach Anlage 3. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Brauche ich eine Zertifizierung nach dem BaFG?
Nein. Für Dienstleistungen wie Websites und Shops sieht das BaFG keine Zertifizierung und kein Prüfsiegel vor; die CE-Kennzeichnung gilt nur für Produkte. Sie müssen selbst dafür sorgen, dass die Anforderungen erfüllt sind, und das in der Information über die Konformität nach § 14 Abs. 2 erklären. Ein unabhängiger Prüfbericht ist trotzdem sinnvoll: Er zeigt Ihnen die offenen Punkte und belegt gegenüber der Behörde, dass Sie nachweisbar daran arbeiten. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wofür gilt die Frist 2040?
Nur für Selbstbedienungsterminals, etwa Geld-, Ticket- oder Check-in-Automaten, die vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig in Betrieb waren. In Österreich dürfen sie bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer laufen, höchstens 20 Jahre nach Ingebrauchnahme und längstens bis 28. Juni 2040 (§ 37 Abs. 3 BaFG). Deutschland begrenzt auf 15 Jahre ab Ingebrauchnahme ohne festes Enddatum (§ 38 Abs. 2 BFSG). Mit Websites hat die Zahl nichts zu tun. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gibt es eine deutsche Fassung der WCAG?
Das W3C führt eine eigene Seite mit autorisierten und inoffiziellen Übersetzungen der WCAG 2. Verbindlich ist das englische Original; Prüfberichte arbeiten deshalb mit den Nummern der Erfolgskriterien, die in jeder Sprache gleich sind. Zum Verstehen ist eine Übersetzung hilfreich, zum Nachweis zitieren Sie Nummer und Stufe.
Gilt das auch für den externen Zahlungsanbieter?
Für beide Seiten. Anlage 1 des BaFG verlangt, dass Zahlungsfunktionen und Zahlungsdienste wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Der Zahlungsdienst ist für seine eigene Oberfläche verantwortlich, Sie für die Einbindung in Ihren Shop: dass das Zahlungsfenster per Tastatur erreichbar ist, der Fokus hineinspringt und danach zurückkehrt und die Auswahl der Zahlungsart beschriftet ist. Die Wirtschaftskammer rät, Barrierefreiheit mit externen Anbietern vertraglich abzusichern. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gilt das auch für Wahlärzte?
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Kassen- und Wahlarzt, sondern fragt, ob eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher angeboten wird und wie groß das Unternehmen ist. Wahlarztordinationen sind meist Kleinstunternehmen und damit ausgenommen. Wer allerdings Termine online bucht und Privatleistungen online bezahlen lässt, liegt klar im elektronischen Geschäftsverkehr und sollte die Größe genau prüfen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gilt das BaFG für Ferienwohnungen?
Nach derselben Logik wie für Hotels: Entscheidend ist, ob Gäste auf Ihrer eigenen Website verbindlich buchen oder bezahlen können und ob Sie ein Kleinstunternehmen sind. Die meisten Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen liegen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz weit unter der Grenze und sind damit ausgenommen. Buchen Gäste über ein Portal, ist das Portal für seine Buchungsstrecke selbst verantwortlich. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gilt der European Accessibility Act auch für B2B?
Nein, der EAA und seine Umsetzungsgesetze knüpfen bei Dienstleistungen an Verbraucher an. Die Richtlinie gilt für Dienstleistungen, die für Verbraucher erbracht werden, und BaFG wie BFSG definieren den Verbraucher als natürliche Person, die nicht zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken kauft. Ein Shop, der nachweislich nur an Unternehmen verkauft, fällt also nicht darunter. Vorsicht bei gemischten Angeboten: Sobald auch Privatpersonen bestellen können, sind Sie im Anwendungsbereich. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kann ich die Liste für Kundenprojekte verwenden?
Ja, dafür ist sie gemacht. Drucken Sie sie als PDF, legen Sie sie zu jedem Projekt und haken Sie sie bei Design-Review, Entwicklung und Abnahme ab. Die Haken werden in Ihrem Browser gespeichert, es werden keine Daten übertragen. Wenn Sie die Liste in Ihrem eigenen Branding brauchen oder einen Prüfbericht für den Kunden, übernehmen wir das white-label.
Kann man Barrierefreiheit im Build prüfen?
Einen Teil davon, ja. Weil die Ausgabe im Projekt entsteht, lässt sie sich vor dem Livegang automatisiert auf Struktur, Labels, Alt-Attribute, Sprache und Kontraste prüfen; ein Build mit Befund geht dann nicht live. Das ersetzt nicht die manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader, denn nur ein kleiner Teil der Anforderungen ist automatisiert prüfbar. Es verhindert aber, dass bekannte Fehler überhaupt erst online gehen.
Macht ein Page-Builder die Seite unzugänglich?
Nicht zwangsläufig, aber er macht es leicht. Slider, Tabs, Akkordeons und Mega-Menüs sind die Stellen, an denen Tastatur und Screenreader am häufigsten scheitern; WebAIM zeigt, dass Seiten mit gängigen Karussell- und Lightbox-Bibliotheken deutlich mehr Fehler haben als der Schnitt. Ein Builder wie Bricks liefert Landmarken, Skip-Links und Fokus-Stile mit und erzeugt semantisches HTML, wenn man die Elemente entsprechend einsetzt. Entscheidend ist, welche Elemente Sie verwenden, wie Sie sie konfigurieren und ob jemand die Ausgabe prüft.
Reicht WCAG, oder brauche ich die Norm?
Für den Webteil reicht WCAG 2.2 AA, weil Kapitel 9 der Norm genau darauf verweist. Die Norm verlangt darüber hinaus, dass Barrierefreiheitsfunktionen aktivierbar bleiben, dass biometrische Verfahren nicht der einzige Weg sind und dass Dokumentation und Support zugänglich sind und über die Barrierefreiheitsmerkmale informieren. Diese Punkte sollten im Prüfbericht zusätzlich abgefragt werden. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Unser Kunde sitzt in der Schweiz. Gilt das Gesetz trotzdem?
Ja, sobald er Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU bedient. Das BaFG definiert den Dienstleistungserbringer über die Kundschaft in der EU, nicht über den Firmensitz. Ein Schweizer Shop mit Lieferung nach Österreich oder Deutschland unterliegt damit den Anforderungen des jeweiligen Ziellands. Die Schweiz selbst kennt für private Websites bisher nur das Diskriminierungsverbot des Behindertengleichstellungsgesetzes. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Warum ist die Sprachangabe im Code wichtig?
Weil der Screenreader danach die Aussprache wählt. Fehlt das lang-Attribut am html-Element, liest eine deutsche Seite mit englischer Stimme und wird unverständlich; auch Browser-Übersetzung und Silbentrennung richten sich danach. Im Februar 2026 fehlte die Angabe noch auf 13,5 % der Startseiten, obwohl es ein einziges Attribut ist, in den meisten Baukästen eine Einstellung. Fremdsprachige Passagen innerhalb der Seite bekommen zusätzlich ein eigenes lang-Attribut.
Was ändert die BehiG-Revision für Websites?
Die Revision soll den Schutz vor Benachteiligungen auf private Dienstleistungen ausdehnen und Anbieter verpflichten, angemessene Vorkehrungen zu treffen; der Bundesrat nennt als Beispiel einen besseren Zugang zu Online-Diensten. Dazu kommen Erleichterungen bei der Beweislast und unentgeltliche Verfahren. Der Nationalrat hat die meisten dieser Massnahmen am 21. September 2026 in den Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative aufgenommen, der Ständerat berät ab 2027 weiter. Ein Inkrafttreten und konkrete Fristen stehen noch nicht fest. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was gehört in den Vertrag?
Die Zielnorm mit Fassung (WCAG 2.2 AA als Arbeitsziel, EN 301 549 als rechtlicher Maßstab), der Prüfumfang mit Seiten, Prozessen und Dokumenten, ein beschriebener Abnahmetest mit Tastatur und Screenreader, die Mitwirkungspflichten des Kunden für Alt-Texte, PDFs und Videos, die Benennung der Drittsysteme, die Information über die Konformität als Leistung sowie Pflege und Re-Test. Dazu die Vertraulichkeit, wenn ein Partner im Hintergrund umsetzt. Den Haftungsrahmen lassen Sie juristisch prüfen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Das, was ihr Umfang und ihr Zustand verlangen: Seitenzahl, Prozesse wie Checkout oder Buchung, Menge der Inhalte wie Alt-Texte und PDFs, Drittsysteme und Pflege. Eine neue Seite, bei der Barrierefreiheit von Anfang an mitgeplant ist, kostet dafür kaum mehr; ein Umbau im Nachhinein kostet je nach Bestand deutlich mehr. Konkrete Zahlen stehen bei uns auf der Startseite unter Pakete, als Fixpreis mit Zuschlag für Barrierefreiheit. Der erste Schritt ist immer eine Prüfung mit Bericht.
Was passiert, wenn ich über die Kleinstunternehmen-Grenze wachse?
Dann gilt das Gesetz für Ihre Website, und zwar ohne eigene Übergangsfrist. BaFG und BFSG kennen keine Schonfrist für Unternehmen, die aus der Ausnahme herauswachsen; die Übergangsregeln bis 2030 betreffen nur Altverträge und vorher eingesetzte Produkte. Die Wirtschaftskammer empfiehlt deshalb, einen Webshop von Anfang an barrierefrei zu bauen, weil die nachträgliche Änderung wahrscheinlich aufwendiger ist. Planen Sie die Umsetzung, sobald die zehnte Jahresarbeitseinheit oder die Geldgrenze absehbar ist. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was prüft die FFG?
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft ist nach § 5 WZG die zuständige Stelle für den Bund. Sie überwacht wiederkehrend, ob Websites und Apps des Bundes den Anforderungen entsprechen, und berichtet alle drei Jahre an die Europäische Kommission. Außerdem nimmt sie Beschwerden über eine elektronische Kontaktmöglichkeit entgegen, prüft sie unter Mitwirkung der betroffenen Stelle und spricht bei berechtigten Beschwerden Handlungsempfehlungen aus. Für Länder und Gemeinden sind die Stellen nach Landesrecht zuständig.
Was schreibe ich, wenn nicht alles barrierefrei ist?
Genau das. Die EU-Mustererklärung sieht die Stufe „teilweise vereinbar“ vor und verlangt eine Liste der nicht barrierefreien Inhalte mit Begründung: Unvereinbarkeit mit den Anforderungen, unverhältnismäßige Belastung oder außerhalb des Anwendungsbereichs. Nennen Sie jede Lücke konkret, etwa „Die Filter in der Produktliste sind per Tastatur nicht erreichbar“, und wenn möglich einen Zeitpunkt für die Behebung. Eine Erklärung, die vollständige Barrierefreiheit behauptet, obwohl Lücken bekannt sind, schadet mehr als sie nützt.
Wie viel Zeit habe ich nach einer Aufforderung der Behörde?
In Österreich bekommen Sie zuerst mindestens zehn Werktage, um zum Prüfergebnis Stellung zu nehmen (§ 28 Abs. 3 BaFG). Danach fordert die Behörde zu Korrekturmaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist auf, die sie je nach Art des Mangels festlegt. In Deutschland läuft es ähnlich: Aufforderung mit Frist, dann erneute Aufforderung unter Androhung der Untersagung, erst dann die Anordnung, die Dienstleistung einzustellen (§ 29 BFSG). Nutzen Sie die erste Frist für Unterlagen und einen Plan, nicht für Ausreden. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Müssen alte PDFs auf der Website umgebaut werden?
Dateien von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind vom Gesetz ausgenommen (§ 2 Abs. 3 Z 2 BaFG, § 1 Abs. 4 Nr. 2 BFSG), ebenso Videos von vor dem Stichtag und Archivinhalte, die seither nicht mehr aktualisiert werden. Sobald Sie ein PDF überarbeiten oder neu veröffentlichen, gilt die Ausnahme nach unserem Verständnis nicht mehr. Preislisten, Formulare und AGB, die Kunden zum Kauf brauchen, sollten Sie deshalb zuerst barrierefrei machen oder als HTML anbieten. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gibt es im BFSG eine Übergangsfrist für Websites?
Nein. Für Websites, Shops und Apps gilt das BFSG seit dem 28. Juni 2025 ohne Schonfrist. Die Übergangsregeln in § 38 betreffen etwas anderes: Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, dürfen bis längstens 27. Juni 2030 unverändert weiterlaufen, und Produkte, die schon vorher für eine Dienstleistung eingesetzt waren, dürfen bis dahin weiterverwendet werden. Selbstbedienungsterminals dürfen höchstens 15 Jahre nach Ingebrauchnahme weiterlaufen. Eine bestehende Website fällt unter keine dieser Ausnahmen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was bedeutet die EAA-Frist 2030?
Die Frist bis 28. Juni 2030 ist eine Übergangsregel für Produkte, nicht für Websites. Nach Art. 32 der Richtlinie dürfen Dienstleister bis dahin Produkte weiterverwenden, die sie schon vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig für ihre Dienstleistung eingesetzt haben, etwa Geräte oder Terminals. Österreich hat daraus den 28. Juni 2030 gemacht, Deutschland den 27. Juni 2030. Eine Website oder ein Shop ist kein solches Produkt und muss seit 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Wer sich auf 2030 verlässt, verlässt sich auf die falsche Frist. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das Hotel bucht über eine externe Buchungsstrecke. Ist es damit raus?
Nein. Die Wirtschaftskammer stellt für die Hotellerie klar, dass eine ausgelagerte Buchungsstrecke nicht von der Pflicht entbindet. Der Betrieb bleibt der Dienstleistungserbringer, auch wenn ein Dritter die Technik stellt. Prüfen Sie deshalb den Buchungsanbieter mit und lassen Sie sich die Barrierefreiheit vertraglich zusichern. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme auch in Deutschland?
Ja, mit identischen Grenzen. § 2 Nr. 17 BFSG definiert das Kleinstunternehmen wie das österreichische Gesetz mit weniger als zehn Personen und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, und § 3 Abs. 3 BFSG nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Auch in Deutschland bleiben Produkte verpflichtet. Ein Unterschied: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät deutsche Kleinstunternehmen nach § 15 BFSG kostenlos zur Anwendung des Gesetzes. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ist Nachrüsten teurer als neu bauen?
Oft ja, aber nicht immer. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hält fest, dass eine von Anfang an mitgedachte Barrierefreiheit einfacher und damit kostengünstiger umzusetzen ist, und die Wirtschaftskammer rechnet damit, dass eine nachträgliche Änderung eines Webshops wahrscheinlich aufwendiger ist als der sofortige barrierefreie Aufbau. Eine Seite mit sauberer Struktur lässt sich trotzdem günstig nachrüsten. Ob Umbau oder Neubau günstiger ist, zeigt die Prüfung: Sie listet, was fehlt, und daraus ergibt sich der Aufwand.
Können wir die Umsetzung unter eigenem Namen liefern?
Ja, genau so arbeiten wir. Prüfbericht, Protokoll und Umsetzung laufen unter Ihrer Marke, der Kunde hat nur mit Ihnen zu tun, und wer im Hintergrund gearbeitet hat, bleibt zwischen uns. Vereinbaren Sie die Vertraulichkeit schriftlich in beide Richtungen und halten Sie fest, dass Bericht und Protokoll an Sie gehen. Zum Fixpreis, damit Sie es weiterrechnen können.
Muss eine Gemeinde Leichte Sprache anbieten?
In Deutschland müssen öffentliche Stellen des Bundes nach § 4 BITV 2.0 auf der Startseite Erläuterungen zu Inhalt, Navigation und zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitstellen; die Landesgesetze für Kommunen enthalten ähnliche Vorgaben. In Österreich verlangen WZG und Landesgesetze das nicht ausdrücklich, die Norm verlangt aber verständliche Sprache. Wir empfehlen mindestens eine Seite in Leichter Sprache zu den häufigsten Amtswegen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Muss ich eigene Mängel selbst bei der Behörde melden?
Ja. Stellt ein Dienstleistungserbringer fest, dass seine Dienstleistung die Anforderungen nicht erfüllt, muss er Korrekturmaßnahmen ergreifen und unverzüglich das Sozialministeriumservice informieren (§ 14 Abs. 4 BaFG). Die Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass das Unterlassen dieser Meldung selbst ein Verwaltungsstrafverstoß ist. Nach unserem Verständnis ist die Meldung mit einem Behebungsplan der vom Gesetz vorgesehene Normalfall; wie weit das im Einzelfall trägt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
Zählt es, wenn die Überarbeitung schon in Arbeit ist?
Rechtlich schützt eine laufende Überarbeitung nicht vor einem Verfahren, praktisch hilft sie sehr. Die Behörde setzt vor einem Bescheid eine Frist zur Nachbesserung und berücksichtigt bei der Strafhöhe den Umfang des Verstoßes und ob er wiederholt vorkommt. Die Leitlinien des Sozialministeriums nennen für die Behörde zudem das Prinzip „Beraten vor Strafen“, vor allem bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen. Wer Prüfbericht, Zeitplan und bereits erledigte Punkte vorlegen kann, steht deutlich besser da als jemand, der noch nicht angefangen hat. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wann wird die Version 4.1.1 verbindlich?
Das steht noch nicht fest. Die Konformitätsvermutung knüpft an die Fundstelle im Amtsblatt der EU, und die Zitierung der V4.1.1 für den European Accessibility Act ist offen. Unabhängig davon müssen die nationalen Normungsinstitute die EN bis 31. Mai 2027 veröffentlichen oder anerkennen. Wer heute nach WCAG 2.2 AA baut, muss bei der Zitierung nichts nachrüsten. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was gilt für eine Primärversorgungseinheit?
Die Ärztekammer Steiermark nennt Primärversorgungseinheiten, Labors und Radiologie-Institute als Strukturen, bei denen die Umsatz- oder Personalgrenzen überschritten sein können; dann sind sie vom BaFG erfasst. Rechnen Sie die Beschäftigten in Jahresarbeitseinheiten nach den Leitlinien des Sozialministeriums und legen Sie Umsatz und Bilanzsumme daneben. Liegt die Einheit über der Grenze und bietet Online-Terminbuchung oder ein Patientenportal an, gehören Prüfung, Umsetzung und Information über die Konformität auf die Liste. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG und EN 301 549?
Die WCAG sind die Richtlinien des W3C für Webinhalte; die EN 301 549 ist die europäische Norm, die diese Richtlinien für Websites, Dokumente und Software übernimmt und um Anforderungen an Hardware, Echtzeitkommunikation und Support ergänzt. Gesetzlich verwiesen wird auf die Norm, weil nur harmonisierte Normen eine Konformitätsvermutung auslösen. Für die tägliche Arbeit an einer Website prüfen Sie gegen WCAG 2.2 AA und decken damit das Webkapitel der Norm ab. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was ist ein Access Statement?
Eine ehrliche, gut auffindbare Information für Gäste über die bauliche und digitale Barrierefreiheit Ihres Hauses: stufenloser Eingang, Aufzug, barrierefreie Zimmer, aber auch, was nicht geht, und wen man für individuelle Unterstützung anspricht. Die Wirtschaftskammer empfiehlt es im Leitfaden für die Hotellerie und liefert ein Beispiel zur Anpassung. Es ersetzt nicht die gesetzliche Information über die Konformität nach BaFG, die sich nur auf die digitale Dienstleistung bezieht, ergänzt sie aber gut.
Was ist mit dem Control Panel selbst?
Das Control Panel ist die Redaktionsoberfläche, in der Inhalte, Nutzer und Einstellungen verwaltet werden; es ist nicht die Website, die Verbraucher sehen. BaFG und BFSG betreffen die Dienstleistung gegenüber Verbrauchern, also das Frontend. Für die Redaktion selbst gilt dennoch: Wer im Team mit Hilfstechnologien arbeitet, braucht eine bedienbare Oberfläche; eine Konformitätsaussage zum Control Panel machen wir nicht, weil wir sie nicht selbst geprüft haben. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was kann ein automatischer Test nicht finden?
Alles, was eine Bewertung braucht: ob ein Alternativtext das Bild sinnvoll beschreibt, ob die Tastaturreihenfolge logisch ist, ob ein Dialog den Fokus zurückgibt, ob eine Fehlermeldung verständlich ist, ob Untertitel stimmen. WebAIM schreibt selbst, dass nicht alle Konformitätsfehler automatisch erkennbar sind. Automatische Tests sind gut für Kontraste, fehlende Labels und leere Links; der Rest braucht Tastatur, Screenreader und im Idealfall Menschen, die auf diese Hilfsmittel angewiesen sind.
Was passiert bei einer Beschwerde eines Kunden?
In Österreich kann sich die Kundin oder der Kunde an das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde wenden, in Deutschland an die Marktüberwachungsstelle der Länder. Die Behörde prüft, fordert Sie zur Stellungnahme und zur Nachbesserung innerhalb einer Frist auf und kann bei Untätigkeit Maßnahmen bis zur Einstellung des Angebots anordnen und Strafen verhängen. Wer dokumentiert hat, was er prüft und behebt, steht in diesem Verfahren deutlich besser da. Den Ablauf beschreibt der Artikel zur Marktüberwachung. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Welche Plugins sind kritisch?
Alles, womit Besucher interagieren: Formulare, Cookie-Banner, Shop und Checkout, Terminbuchung, Chat, Slider und Pop-ups. Diese Plugins bringen eigenes HTML und JavaScript mit, und jedes Update kann die Bedienbarkeit verändern. Prüfen Sie sie per Tastatur und Screenreader, bevor sie live gehen, halten Sie die Zahl klein und testen Sie nach Updates nach. Reine Backend-Plugins ohne Frontend-Ausgabe sind dagegen meist unkritisch.
Welcher technische Standard gilt in der Schweiz?
Für den Bund gilt der Standard eCH-0059 in Version 3.0, der sich auf die Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 stützt. Für private Websites schreibt das Schweizer Recht keinen Standard vor. Wer Kunden in der EU hat, orientiert sich an der EN 301 549, die ebenfalls auf WCAG 2.1 AA beruht. Praktisch heisst das: Bauen Sie nach WCAG 2.2 AA, dann erfüllen Sie eCH-0059, die geltende EN 301 549 und die kommende Fassung mit WCAG 2.2 in einem. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wer kontrolliert die Einhaltung des BaFG?
Das Sozialministeriumservice, konkret die Landesstelle Oberösterreich in Linz, ist als zentrale Marktüberwachungsbehörde für ganz Österreich zuständig (§ 21 BaFG). Sie wird tätig, wenn Verbraucher, der Verein für Konsumenteninformation, der Behindertenrat, die Arbeiterkammer oder die Wirtschaftskammer einen Hinweis geben, und muss dem Hinweisgeber binnen acht Wochen antworten (§ 35). Vor einer Strafe steht immer die Aufforderung zur Nachbesserung mit einer Frist zur Stellungnahme. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wie oft muss geprüft werden?
Das Gesetz nennt keinen Rhythmus, verlangt aber, dass die Anforderungen stets erfüllt bleiben und Änderungen berücksichtigt werden (§ 14 Abs. 3 BaFG, § 14 Abs. 3 BFSG). Praktisch heißt das: ein vollständiger Re-Test im Jahr und ein kurzer Check nach jedem Release mit neuen Vorlagen, Formularen oder Plugins. Wer das in den Wartungsvertrag schreibt, hat den Nachweis gleich mit dokumentiert. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wie oft muss ich die Erklärung aktualisieren?
BaFG und BFSG nennen keinen festen Rhythmus, verlangen aber, Änderungen am Angebot, an den Anforderungen und an den Normen angemessen zu berücksichtigen. Die Wirtschaftskammer empfiehlt, die Erklärung mindestens alle fünf Jahre zu evaluieren. Öffentliche Stellen in Deutschland müssen jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung aktualisieren. Wir empfehlen für alle denselben Takt: einmal im Jahr prüfen und nach jedem Relaunch oder Umbau der Kaufstrecke nachziehen, jeweils mit Datum.
Wie schreibe ich einen guten Alt-Text?
Beschreiben Sie den Zweck des Bildes an dieser Stelle, nicht jedes Detail. Ein bis zwei Sätze reichen, ohne „Bild von“ oder „Foto:“, denn das sagt der Screenreader ohnehin. Dekorative Bilder bekommen ein leeres alt-Attribut, damit sie übersprungen werden; verlinkte Bilder beschreiben das Linkziel, nicht das Motiv. Für komplexe Grafiken wie Diagramme gehört die Aussage als Text neben das Bild. Legen Sie das im CMS als Redaktionsregel fest, sonst füllt sich die Lücke nach dem Livegang wieder.
Welche Norm gilt für das BFSG: WCAG 2.1 oder 2.2?
Rechtlich maßgeblich ist die harmonisierte Norm EN 301 549, deren Fundstelle im Amtsblatt der EU steht (§ 4 BFSG). Das ist derzeit die Fassung V3.2.1 aus dem Jahr 2021, die auf WCAG 2.1 Stufe AA beruht. Die neue Fassung V4.1.1 mit WCAG 2.2 wurde im September 2026 veröffentlicht, ist aber noch nicht im Amtsblatt zitiert. Wir empfehlen, nach WCAG 2.2 AA zu bauen: Das erfüllt die aktuelle Fassung und nimmt die kommende vorweg, ohne dass Sie später nachrüsten müssen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was ist der Unterschied zwischen EAA und Webseitenrichtlinie 2016/2102?
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten; in Österreich setzt sie das Web-Zugänglichkeits-Gesetz für den Bund um, in Deutschland die BITV 2.0. Der European Accessibility Act 2019/882 richtet sich dagegen an private Unternehmen und erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter den elektronischen Geschäftsverkehr. Beide verweisen auf dieselbe Norm EN 301 549, unterscheiden sich aber in Adressaten, Pflichten zur Erklärung und Aufsicht. Eine Gemeinde mit Bürgerservice fällt unter die erste, ihr Online-Shop für Verbraucher kann zusätzlich unter die zweite fallen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gibt es ein amtliches Muster?
Für private Unternehmen nicht. Die Wirtschaftskammer veröffentlicht einen Formulierungsvorschlag, der ausdrücklich nur ein Beispiel ist und an den eigenen Webauftritt angepasst werden muss. Für öffentliche Stellen gibt es die verbindliche EU-Mustererklärung aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523. Ihre Struktur, Stand der Vereinbarkeit, nicht barrierefreie Inhalte, Erstellung, Feedback, Durchsetzung, eignet sich auch für Unternehmen, wenn Sie die Pflichtinhalte aus Anlage 3 ergänzen.
Gilt die Norm auch für Apps und PDFs?
Ja. Kapitel 10 der EN 301 549 wendet die WCAG-Kriterien auf Dokumente an, die nicht Teil einer Webseite sind, also etwa PDFs zum Download; Kapitel 11 gilt für Software einschließlich mobiler Apps und Web-Apps. Beide Kapitel sind in V4.1.1 an WCAG 2.2 angeglichen. Wer ein PDF nicht barrierefrei liefern kann, bietet den Inhalt als HTML-Seite an. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ist ein Kontaktformular schon elektronischer Geschäftsverkehr?
Nach unserem Verständnis nein. Eine Terminanfrage per Formular, die die Ordination erst bestätigt, schließt keinen Vertrag und ist keine Buchung. Anders ist es, wenn das Formular den Termin verbindlich reserviert, automatisch bestätigt oder eine Zahlung auslöst; dann sind Sie bei der Online-Terminbuchung, die die Ärztekammer als möglichen Anwendungsfall nennt. Bauen Sie das Formular in jedem Fall barrierefrei, mit Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kann der Bericht im Namen der Agentur ausgestellt werden?
Ja. Der Bericht trägt Ihr Logo und Ihre Ansprache, die Fundstellen und die Methode kommen von uns. Ihr Kunde sieht eine Agentur, die geprüft hat; wer die Arbeit gemacht hat, bleibt zwischen uns. Wenn Sie wollen, legen wir ein Angebot für die Behebung zum Fixpreis bei, ebenfalls in Ihrem Namen.
Kann ich die Kosten absetzen?
Aufwand für Prüfung und Umsetzung einer Website ist in der Regel Betriebsausgabe, wie andere Agenturleistungen auch. Ob etwas sofort abgesetzt oder über mehrere Jahre abgeschrieben wird und wie Förderungen steuerlich zu behandeln sind, hängt vom Einzelfall ab. Das klärt Ihre Steuerberatung; wir nennen dazu bewusst keine Zahlen. Keine Steuer- und keine Rechtsberatung.
Welche Pflichten hat ein Kleinstunternehmen, das Produkte herstellt oder verkauft?
Für Produkte im Geltungsbereich, etwa E-Book-Lesegeräte, Zahlungsterminals oder Computer, gelten die Anforderungen auch für Kleinstunternehmen in vollem Umfang: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, CE-Kennzeichnung und Informationspflichten. Erleichtert ist nur eines: Beruft sich ein Kleinstunternehmen auf eine grundlegende Veränderung oder eine unverhältnismäßige Belastung, muss es die Beurteilung nicht dokumentieren, sondern der Behörde auf Verlangen nur die maßgeblichen Fakten vorlegen (§ 17 Abs. 5 und § 18 Abs. 5 BaFG, § 16 Abs. 4 und § 17 Abs. 2 BFSG). Für eine Website ist das selten relevant, für Händler mit eigener Hardware schon. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Lohnt ein Umstieg von WordPress wegen Barrierefreiheit?
Allein deswegen selten. WordPress kann mit schlankem Theme, wenigen geprüften Plugins und einer geschulten Redaktion dasselbe Ergebnis erreichen. Ein Umstieg lohnt, wenn ohnehin ein Neubau ansteht, wenn das Projekt eigene Datenstrukturen, Mehrsprachigkeit oder Schnittstellen braucht oder wenn die Pflege nach Updates zum Dauerproblem geworden ist. Dann ist Barrierefreiheit ein Argument unter mehreren: Das HTML entsteht im Projekt, Updates verändern es nicht, und Pflichtfelder im Blueprint sichern die Redaktion ab.
Müssen Speisekarten als PDF barrierefrei sein?
Wenn das BaFG für Ihr Haus gilt, zählt die Wirtschaftskammer PDFs wie Preislisten, Broschüren und AGB ausdrücklich zu den Inhalten, die barrierefrei sein müssen; eine Speisekarte, die Gäste vor der Buchung lesen, gehört dazu. Ausgenommen sind nur Büro-Dateiformate wie PDFs, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden (§ 2 Abs. 3 Z 2 BaFG); eine neue oder überarbeitete Speisekarte fällt nicht darunter. Praktisch ist eine Speisekarte als HTML-Seite fast immer die bessere Lösung: leichter zu pflegen, auf dem Handy lesbar und ohne Nacharbeit barrierefrei. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Muss jedes Produktbild einen Alt-Text haben?
Jedes informative Bild ja, das ist das erste Erfolgskriterium der WCAG. Beim Produktbild beschreibt der Alternativtext, was man sehen muss, um zu entscheiden: Farbe, Schnitt, Material, Detail, nicht noch einmal den Produktnamen, der steht schon daneben. Zusätzliche Bilder einer Galerie bekommen jeweils eigene Texte, reine Dekoration ein leeres Alt-Attribut. Wenn Ihr Shop-System den Alternativtext beim Hochladen nicht abfragt, ist das die erste Stelle, die Sie ändern sollten.
Mein Schweizer Hotel hat viele Gäste aus Deutschland. Muss die Buchung barrierefrei sein?
Nach unserem Verständnis ja. Die Online-Buchung ist eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr, und wer sie Verbrauchern in der EU anbietet, gilt nach BaFG und BFSG als Dienstleistungserbringer, unabhängig davon, dass das Hotel in der Schweiz steht. Zuständig wäre bei deutschen Gästen die Marktüberwachung in Magdeburg. Ausgenommen sind Sie nur, wenn Sie als Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme gelten. Ob eine ausgelagerte Buchungsstrecke entlastet, verneint die österreichische Wirtschaftskammer für heimische Hotels; lassen Sie Ihren Fall prüfen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wann kommt WCAG 3?
Es gibt noch keinen Termin. WCAG 3, früher unter dem Arbeitstitel „Silver“, ist laut W3C ein früher Entwurf und noch keine Recommendation. Für Projekte heute ist WCAG 2.2 der Maßstab, und das wird nach unserer Einschätzung noch einige Jahre so bleiben, weil auch Gesetze und Normen erst auf 2.2 nachziehen.
Was ist mit alten PDFs und Videos auf meiner Website?
Aufgezeichnete Videos und Audios sowie Dateien aus Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, nimmt § 2 Abs. 3 BaFG ausdrücklich aus. Dasselbe gilt für Archivbereiche, deren Inhalte nach diesem Datum weder aktualisiert noch überarbeitet werden. Sobald Sie ein altes PDF aber ersetzen oder überarbeiten, gilt es als neu und muss barrierefrei sein. Für Dokumente, die Kunden zum Kauf oder zur Buchung brauchen, etwa Preislisten oder Buchungsbedingungen, lohnt sich die Umstellung ohnehin. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was passiert bei einer Beschwerde gegen eine Behördenwebsite?
Zuerst meldet die betroffene Person die Barriere über den Feedback-Kanal der Stelle; diese muss die Meldung prüfen und das Ergebnis samt Maßnahmen binnen zwei Monaten bekannt geben. Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, geht die Beschwerde an die Beschwerdestelle, für den Bund an die FFG, für Länder und Gemeinden an die Stelle nach Landesrecht. Die Beschwerdestelle prüft, spricht Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen vor; eine Geldstrafe sieht das WZG nicht vor. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was steht in einem Bescheid der Behörde?
Ein Bescheid verpflichtet in Österreich zu Korrekturmaßnahmen oder anderen verhältnismäßigen Maßnahmen, bis hin zur Information der Öffentlichkeit über die Nichteinhaltung oder zur Einstellung des Angebots (§ 28 Abs. 1 Z 2 BaFG). Er kommt erst, wenn Sie auf die vorherige Aufforderung nicht innerhalb der Frist reagiert haben. Daneben kann die Behörde eine Verwaltungsstrafe nach § 36 BaFG verhängen. Haben Sie den Mangel behoben, hebt die Behörde die Maßnahmen auf Antrag wieder auf (§ 30 BaFG). Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wie halte ich eine WordPress-Seite dauerhaft barrierefrei?
Mit Regeln und Rhythmus: Alt-Text-Pflicht und Überschriften-Logik in der Redaktion, ein kurzer Tastatur-Check von Menü, Formularen und Checkout nach jedem Update, ein vollständiger Re-Test im Jahr und eine Freigabe für neue Plugins. Das Gesetz verlangt, dass die Anforderungen stets erfüllt bleiben (§ 14 Abs. 3 BaFG, § 14 Abs. 3 BFSG); ein Wartungsvertrag mit diesen Punkten ist der einfachste Nachweis. Wir übernehmen diese Wartung auch für bestehende WordPress-Seiten, nach einer Prüfung und zum regulären Tarif plus 20 %, siehe Wartung auf der Startseite. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wie lange dauert eine Prüfung?
Das hängt vom Umfang ab, nicht von einer Pauschale. Ein Onepager mit Kontaktformular ist in wenigen Tagen geprüft, ein Shop mit Konto, Checkout und Gutscheinstrecke braucht eher Wochen, weil jeder Prozess per Tastatur und Screenreader durchlaufen wird. Die fünf Schritte der Prüfmethodik WCAG-EM geben den Ablauf vor; der Bericht folgt am Ende mit Fundstellen und Prioritäten. Planen Sie zusätzlich Zeit für Rückfragen zu Drittsystemen ein.
Wie oft sollte ich die Liste durchgehen?
Bei jeder Abnahme, nach jedem größeren Umbau und mindestens einmal im Jahr. Das BaFG verlangt Verfahren, die die Barrierefreiheit dauerhaft sicherstellen und Änderungen berücksichtigen (§ 14 Abs. 3). Die meisten Rückfälle entstehen im Alltag durch neue Inhalte: Bilder ohne Alternativtext, übersprungene Überschriftenebenen, neue PDFs. Eine kurze Redaktionsschulung spart hier mehr als jeder Jahrescheck. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wie viele Fehler sind noch in Ordnung?
Rechtlich gibt es keine Toleranzquote: WCAG-Konformität gilt je Seite und je Kriterium, ein einziger blockierender Fehler im Bestellweg reicht für eine Beschwerde. Praktisch zählt die Reihenfolge: Zuerst alles, was Kauf, Buchung oder Kontakt verhindert, dann Struktur, Kontraste und Bilder. Zur Einordnung: 20,5 % der Startseiten kamen im Februar 2026 mit höchstens fünf automatisch erkannten Fehlern aus. Ziel sollte null messbare Fehler sein, danach beginnt die manuelle Prüfung. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wir sind mitten im Relaunch. Zählt das als Übergangsfrist?
Nein, ein laufender Relaunch ist keine gesetzliche Frist; die bestehende Website muss schon jetzt barrierefrei sein. In der Praxis hilft er trotzdem: Die Behörde fordert zuerst zur Korrektur mit Frist auf, und ein dokumentierter Plan mit Datum zeigt, dass Sie an der Behebung arbeiten. Beheben Sie parallel die schnellen Fehler auf der alten Seite, etwa Kontraste, Alternativtexte und Formularbeschriftungen, und bauen Sie die neue von Anfang an nach WCAG 2.2 AA. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was ist der Unterschied zwischen BaFG und Behindertengleichstellungsgesetz?
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist ein Diskriminierungsverbot: Es gibt betroffenen Menschen Ansprüche, wenn sie durch Barrieren benachteiligt werden, und wird im Einzelfall über Schlichtung und Gericht durchgesetzt. Das BaFG dagegen schreibt konkrete technische Anforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen vor und wird von einer Behörde überwacht, die Verwaltungsstrafen verhängen kann. Die Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass das BGStG neben dem BaFG weiterhin zu beachten ist. Beide Gesetze gelten also nebeneinander. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was können Verbraucher nach dem BFSG tun, wenn ein Shop nicht barrierefrei ist?
Verbraucher haben zwei Wege. Sie können bei der Marktüberwachungsstelle der Länder in Magdeburg beantragen, dass ein Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet wird, wenn sie das Angebot wegen fehlender Barrierefreiheit nicht oder nur eingeschränkt nutzen können (§ 32 BFSG); anerkannte Behindertenverbände können einen solchen Antrag auch selbst stellen. Oder sie stellen einen Antrag bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (§ 34 BFSG), ein für sie kostenloses Verfahren, zu dem die Behörde hinzugezogen werden kann. Für Unternehmen heißt das: Beschwerden kommen nicht nur von der Behörde selbst. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ist ein Overlay-Tool verboten?
Nein, verboten ist es nicht, es erfüllt nur die Pflicht nicht. Nach der Einschätzung der deutschen Überwachungsstellen ist eine Website nur barrierefrei, wenn sie die Anforderungen auch ohne Overlay erfüllt; das Tool selbst muss zudem vollständig barrierefrei und abschaltbar sein. Niemand ist verpflichtet, ein Overlay anzubieten. Wer eines einsetzt, trägt die Verantwortung dafür, dass es Nutzende von Hilfstechnik nicht behindert. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kann ich gegen den Bescheid vorgehen?
Ja. Gegen Bescheide des Sozialministeriumservice steht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen (§ 31 BaFG). In Deutschland regelt § 33 BFSG nur die Rechtsbehelfe von Verbrauchern und Verbänden; für Unternehmen gelten die allgemeinen Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte nach der Verwaltungsgerichtsordnung. In beiden Fällen gilt: Wer parallel den Mangel behebt und das dokumentiert, steht besser da als wer nur streitet. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Muss die Erklärung selbst barrierefrei sein?
Ja. Das BaFG verlangt die Bereitstellung auch in einer für Menschen mit Behinderungen barrierefreien Form, das BFSG die Zugänglichmachung in barrierefreier Form, WZG und BITV ein barrierefrei zugängliches Format. Praktisch heißt das: eine HTML-Seite mit sauberer Überschriftenstruktur, ausreichenden Kontrasten und Tastaturbedienung, kein eingescanntes PDF und kein Text in einem Bild. Die Erklärung ist oft die erste Seite, die eine Prüferin öffnet; sie sollte das beste Beispiel Ihrer Website sein.
Muss ich die Kleinstunternehmen-Ausnahme irgendwo melden?
Nein, eine Meldung oder Registrierung sieht weder das BaFG noch das BFSG vor. Die Ausnahme gilt kraft Gesetzes, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen sie aber belegen können: Beruft sich ein Unternehmen auf die Ausnahme, hat es dem Sozialministeriumservice auf Verlangen alle notwendigen Unterlagen für eine Prüfung zur Verfügung zu stellen (§ 24 Abs. 2 BaFG). Halten Sie deshalb Jahresarbeitseinheiten, Umsatz, Bilanzsumme und das Datum Ihrer Einschätzung schriftlich fest. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Reicht es, wenn der Checkout barrierefrei ist?
Nein. Das Gesetz erfasst die gesamte Dienstleistung, also den Weg vom Suchen über Filter, Produktseite und Warenkorb bis zu Konto, Bestätigung und Retoure. Die Aktion Mensch hat genau so getestet, entlang einer vollständigen Kaufstrecke, und die meisten Shops scheiterten schon vor der Kasse an der Tastaturbedienung. Ein barrierefreier Checkout hinter einer unzugänglichen Produktsuche nützt niemandem. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was kostet eine Prüfung?
Das richtet sich nach dem Umfang: Zahl der Vorlagen, Zahl und Länge der Prozesse, Dokumente und Drittsysteme. Ein Onepager liegt am unteren Ende, ein Shop mit Konto und Checkout am oberen. Wir rechnen zum Fixpreis, damit Agenturen den Betrag weitergeben können; die Pakete und Zuschläge stehen auf der Startseite unter Pakete. Der schnellste Weg zu einem konkreten Angebot ist das Formular „Website prüfen lassen“.
Was tun, wenn der Kunde ein Overlay will?
Erklären Sie, was ein Overlay tut: Es legt ein Skript über die Seite, der Quelltext bleibt, wie er ist. Die deutschen Überwachungsstellen halten eine nachträgliche, nur per Software erzeugte Darstellung für nicht ausreichend und weisen darauf hin, dass eine nicht barrierefreie Seite durch ein Overlay nicht zwingend barrierefrei wird. Der Kunde kauft also ein Widget auf jeder Seite und behält das Risiko. Bieten Sie stattdessen die Prüfung mit Bericht an; die Argumente stehen im Artikel Overlay-Tools. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wir haben Gäste aus Deutschland. Gilt das BFSG?
Möglich. Das BFSG erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden (§ 1 Abs. 3 BFSG). Richtet sich Ihre Buchung erkennbar an den deutschen Markt, etwa mit Werbung, Preisen und Ansprache für deutsche Gäste, kann es nach unserem Verständnis neben dem BaFG eine Rolle spielen; wie weit die deutsche Marktüberwachung bei einem österreichischen Hotel reicht, ist nicht abschließend geklärt. Die technischen Anforderungen sind in beiden Ländern dieselben, weil beide dieselbe EU-Richtlinie umsetzen und auf die EN 301 549 verweisen; Unterschiede gibt es bei Behörde und Strafen. Für Grenzfälle lohnt eine kurze Rechtsberatung. Orientierung, keine Rechtsberatung.
WooCommerce barrierefrei: Was ist zu tun?
Den gesamten Kaufweg per Tastatur und Screenreader durchlaufen: Produktseite mit Varianten, Warenkorb, Konto, Adresse, Versand, Zahlung, Bestätigung. Typische Baustellen sind Variantenwähler ohne Beschriftung, Mengenfelder ohne Label, Fehlermeldungen nur in Rot, Zahlungs-iFrames ohne Fokusführung und Gutschein-Felder, die man nicht findet. Dazu kommen Theme-Überschreibungen der Shop-Vorlagen, die Struktur und Labels verändern. Nach jedem Update von Shop, Zahlungsanbieter und Theme wird der Kaufweg erneut getestet.
Schützt ein Overlay vor Strafe oder Abmahnung?
Nein. Die Behörde prüft die Website so, wie Nutzende sie vorfinden, und das Overlay ändert den Code dahinter nicht. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sagt ausdrücklich, dass ein Online-Shop seine Pflichten nach dem BFSG mit einem Overlay nicht erfüllen kann, und empfiehlt, keines einzusetzen. Dass auch das Versprechen des Anbieters kein Schutz ist, zeigt der Fall in den USA, in dem ein Anbieter 1 Mio. $ zahlen musste, weil er Konformität zusicherte, die sein Produkt nicht herstellte. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Darf ich ein Overlay als Zusatz behalten?
Ja, als Komfortfunktion, nicht als Ersatz. Die Überwachungsstellen halten Overlays für Kriterien der Stufe AAA für vorstellbar, etwa für 1.4.8 Visuelle Präsentation mit einstellbarem Zeilenabstand und Schriftgröße. Voraussetzung ist, dass die Seite ohne das Tool bereits barrierefrei ist, dass das Tool selbst barrierefrei und abschaltbar ist und dass es sich nicht mit Screenreadern oder Vergrößerungssoftware stört. Testen Sie die Website deshalb immer mit und ohne eingeschaltetes Overlay.
Was sagt die österreichische Behörde zu Overlays?
Nach unserer Recherche (Stand 28. Oktober 2026) hat das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde keine eigene Stellungnahme zu Overlay-Tools veröffentlicht. Die gesetzliche Anforderung ist aber dieselbe wie in Deutschland: Anlage 1 des BaFG verlangt, dass Websites selbst wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind. Die Einschätzung der deutschen Überwachungsstellen lässt sich deshalb sinngemäß übertragen, ist für Österreich aber keine behördliche Aussage. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Warum stören Overlays Screenreader-Nutzende?
Weil diese ihre Hilfstechnik bereits mitbringen und das Overlay dazwischenfunkt. Ein Screenreader-Nutzer hat Stimme, Tempo und Navigation in seiner Software eingestellt; ein Overlay greift mit eigenem Skript in Fokus, ARIA-Attribute und Darstellung ein, und die beiden Systeme können sich gegenseitig behindern. Dazu muss die Person das Tool erst finden und seine Bedienung lernen, bevor sie zum eigentlichen Ziel kommt. Die Überwachungsstellen nennen genau diese Wechselwirkungen als Grund, warum Overlays die Zugänglichkeit oft verschlechtern; in der WebAIM-Befragung bewerteten 72 % der Befragten mit Behinderungen Overlays als nicht oder wenig wirksam.
Müssen alte PDFs barrierefrei gemacht werden?
Nein, solange sie vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden und unverändert bleiben; § 2 Abs. 3 Z 2 BaFG nimmt solche Büro-Dateiformate aus. Sobald ein Dokument überarbeitet und neu hochgeladen wird, ist es ein neues Dokument und muss barrierefrei sein. Für Preislisten, AGB und alles, was zum Vertragsabschluss gehört, empfehlen wir, nicht auf die Ausnahme zu bauen, sondern die Inhalte als HTML-Seite neu anzulegen. Was noch offen ist, nennen Sie in der Information über die Konformität. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was ist PDF/UA?
PDF/UA ist die ISO-Norm für barrierefreie PDF-Dateien, ISO 14289. Teil 1 (PDF/UA-1) erschien 2012 und wurde 2014 überarbeitet, Teil 2 (PDF/UA-2) erschien 2024 und gilt für PDF 2.0. Die Norm legt fest, wie ein PDF getaggt sein muss, damit Überschriften, Listen, Tabellen, Alternativtexte, Lesereihenfolge und Sprache für Hilfstechnik lesbar sind. Farbe und Kontrast deckt sie ausdrücklich nicht ab; diese Anforderungen kommen über Kapitel 10 der EN 301 549 aus den WCAG dazu.
Reicht ein automatischer PDF-Check?
Nein, er ist der erste Schritt, nicht der letzte. Ein Prüfprogramm erkennt zuverlässig, ob Tags, Titel, Sprache und Lesezeichen vorhanden sind. Ob die Lesereihenfolge dem Sinn folgt, ob ein Alternativtext das Bild trifft und ob eine Tabelle logisch aufgebaut ist, muss ein Mensch beurteilen; das Matterhorn Protocol der PDF Association kennzeichnet diese Punkte eigens als manuell zu prüfen. Rechnen Sie je Dokument mit einer Viertelstunde bis Stunde für den manuellen Teil, bei komplexen Broschüren mehr.
PDF oder Webseite: Was ist besser?
In den meisten Fällen die Webseite. HTML passt sich an jede Bildschirmgröße an, lässt sich ohne seitliches Scrollen vergrößern, ist im CMS mit wenigen Klicks aktuell gehalten und erbt die Barrierefreiheit des Templates. Ein PDF braucht je Datei eigene Tags, Prüfung und Pflege und ist auf dem Telefon mühsam. PDF bleibt sinnvoll, wo Dokumentcharakter gefragt ist, etwa bei unterschriebenen Verträgen, Archivfassungen oder Drucksachen, und dann am besten zusätzlich zur Webseite.
Wie teuer ist ein barrierefreies PDF?
Das hängt fast nur von der Quelle ab. Ein Dokument aus einer sauberen Vorlage mit Formatvorlagen, echten Listen und beschrifteten Bildern ist nach dem Export in wenigen Minuten geprüft; ein gescanntes oder frei gelayoutetes Dokument mit Tabellen und Formularfeldern kostet je Seite ein Vielfaches. Am günstigsten ist es deshalb, die Vorlage einmal in Ordnung zu bringen und den Bestand zu reduzieren. Was wir dafür berechnen, hängt vom Umfang ab und steht in unseren Paketen; für einen Bestand machen wir nach der Sichtung ein Fixpreis-Angebot.
Welcher Kontrast ist Pflicht?
Mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift ab 18 pt oder 14 pt fett und 3:1 für Bedienelemente, Fokusrahmen und bedeutungstragende Grafiken. Das sind die Werte der Stufe AA der WCAG 2.2 (Erfolgskriterien 1.4.3 und 1.4.11), auf die sich BaFG und BFSG über die EN 301 549 beziehen. Die 7:1 der Stufe AAA sind freiwillig, aber ein guter Zielwert für Fließtext. Die Schwellen gelten ohne Rundung: 4,49:1 reicht nicht. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Darf ich meine Markenfarbe behalten?
Im Logo ja, im Text nur, wenn sie den Kontrast erreicht. Das W3C stellt klar, dass Text, dem aus Gründen der Corporate Identity der Kontrast fehlt, nicht ausgenommen ist; nur Logos und Wortmarken sind frei. In der Praxis lässt sich das fast immer lösen: eine dunklere Variante der Markenfarbe für Fließtext, die Originalfarbe für große Headlines ab 24 px, für Flächen und für Akzente ohne Text. Halten Sie die erlaubten und verbotenen Paare im Design-System fest, dann muss niemand bei jedem Layout neu diskutieren.
Wie berechnet sich das Kontrastverhältnis?
Aus der relativen Leuchtdichte der beiden Farben: (L1 + 0,05) / (L2 + 0,05), wobei L1 die hellere und L2 die dunklere Farbe ist. Die Leuchtdichte wird aus den sRGB-Werten berechnet, wobei Grün am stärksten zählt (71,52 %), Rot mit 21,26 % und Blau nur mit 7,22 %. Die Skala reicht von 1:1 (gleiche Farbe) bis 21:1 (Schwarz auf Weiß), der Farbton selbst spielt keine Rolle. Der Prüfer in diesem Artikel rechnet genau nach dieser Formel; das Ergebnis ist unabhängig davon, welche der beiden Farben Text und welche Hintergrund ist.
Zählt Platzhaltertext im Formular mit?
Ja. Das W3C nennt Platzhaltertext in der Erläuterung zu 1.4.3 ausdrücklich, ebenso Text, der bei Hover oder Fokus erscheint. Das hellgraue Browser-Standardgrau für Platzhalter unterschreitet 4,5:1 häufig und muss per CSS dunkler gesetzt werden. Unabhängig vom Kontrast ersetzt ein Platzhalter kein Label, weil er beim Tippen verschwindet; wie Formulare richtig beschriftet werden, steht im Artikel zu Formularen und Cookie-Bannern.
Reicht ein Platzhalter als Beschriftung?
Nein. Ein Platzhalter verschwindet, sobald man tippt, ist meist zu hell für 4,5:1 und wird von Hilfstechnik nicht einheitlich als Name des Feldes übernommen. WCAG verlangt Beschriftungen oder Anweisungen, wenn Eingaben erwartet werden (3.3.2), und eine im Code verknüpfte Beziehung zwischen Label und Feld (1.3.1). Die sichere Lösung ist ein sichtbares Label, das stehen bleibt; der Platzhalter darf zusätzlich ein Beispiel zeigen.
Sind Captchas erlaubt?
Nur mit Alternative oder Hilfe. Nach 3.3.8 der WCAG 2.2 (Stufe AA) darf kein Schritt der Anmeldung einen kognitiven Funktionstest wie ein Rätsel, eine Merkaufgabe oder Abtippen verlangen, außer es gibt einen anderen Weg ohne Test, einen Mechanismus wie Passwort-Manager und Einfügen, oder der Test besteht im Erkennen von Objekten oder eigenen Inhalten. Bilderrätsel gelten damit auf AA als Objekterkennung, fallen auf AAA (3.3.9) aber durch. Besser sind unsichtbare Felder, Zeitprüfung oder ein Bestätigungslink per E-Mail; Seiten mit Bilderrätsel-Diensten hatten in der WebAIM Million 2026 im Schnitt 7,7 Fehler mehr. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wie müssen Fehlermeldungen aussehen?
Als Text, am Feld, mit Korrekturhinweis. WCAG verlangt, dass ein Fehler erkannt und in Textform beschrieben wird (3.3.1) und dass Vorschläge zur Korrektur gemacht werden, wenn sie bekannt sind (3.3.3). Eine rote Umrandung allein genügt nicht, weil sie nur über Farbe informiert. Technisch heißt das: Meldung per aria-describedby mit dem Feld verknüpft, Fokus auf den ersten Fehler oder auf eine Übersicht mit Sprunglinks, und die Meldung bleibt stehen, bis der Fehler behoben ist.
Was bedeutet „keine Doppeleingabe“?
Dass niemand im selben Vorgang dasselbe zweimal eintippen muss. Erfolgskriterium 3.3.7 Redundante Eingabe (Stufe A, neu in WCAG 2.2) verlangt, dass zuvor eingegebene Informationen automatisch ausgefüllt oder zur Auswahl angeboten werden, etwa die Lieferadresse als Rechnungsadresse per Häkchen oder die E-Mail-Adresse aus Schritt eins in Schritt drei. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Wiederholung wesentlich ist, der Sicherheit dient, etwa die Passwortbestätigung, oder die frühere Angabe nicht mehr gilt.
Kann ein Figma-Entwurf schon barrierefrei sein?
Zu einem großen Teil ja. Kontraste, Klickflächen, Fokuszustände, Fehlermeldungen und die Gliederung lassen sich im Entwurf festlegen und prüfen. Der Rest, etwa Tastaturbedienung und Screenreader-Ausgabe, entsteht im Code.
Müssen Klickflächen wirklich 44 Pixel groß sein?
Für WCAG 2.2 auf Stufe AA reichen 24 × 24 CSS-Pixel oder genug Abstand zum nächsten Ziel. 44 Pixel sind die strengere Stufe AAA und auf dem Telefon angenehmer. Wir planen deshalb meist größer als das Minimum.
Unsere Markenfarbe hat zu wenig Kontrast. Was nun?
Die Farbe bleibt für Flächen, Akzente und große Schrift, für Text und Bedienelemente kommt eine dunklere oder hellere Variante dazu. So bleibt das Corporate Design erkennbar und die Website lesbar.
Reicht eine einmalige Prüfung beim Livegang?
Für den Start ja, auf Dauer nicht. Das BaFG verlangt Verfahren, damit die Anforderungen dauerhaft eingehalten werden. Neue Inhalte, Funktionen und Updates können neue Barrieren bringen, deshalb empfehlen wir einen Check einmal im Jahr. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was kostet der jährliche Barrierefreiheits-Check?
Das hängt von Umfang und Zustand der Website ab. Nach dem ersten Check kennen wir die Seite, die Folgejahre sind deshalb meist deutlich weniger Aufwand. Den Preis nennen wir vorab als Fixpreis.
Muss die Barrierefreiheitserklärung jedes Jahr neu geschrieben werden?
Nicht neu, aber aktuell gehalten. Ändert sich etwas an der Website oder am Stand der Barrierefreiheit, gehört das in die Erklärung, mit Datum. Beim jährlichen Check aktualisieren wir sie gleich mit.
Wartung & Betrieb
Übernehmen Sie auch WordPress-Seiten, die nicht von Ihnen sind?
Ja, immer nach einer Prüfung. Wir sehen uns Versionen, Plugins, Theme-Änderungen und die wichtigsten Funktionen an und sagen Ihnen, in welchem Zustand die Seite ist und was vorab bereinigt werden sollte. Danach läuft die Seite zum regulären Wartungstarif plus 20 %, white-label wie jede andere.
Warum kostet die Wartung einer fremden Seite mehr?
Weil jedes Update auf einer fremden Seite mehr Prüfaufwand bedeutet. Wir kennen den Code nicht von Anfang an, oft sind mehr Plugins im Einsatz, und Anpassungen anderer Entwickler können bei Updates Nebenwirkungen haben. Der Zuschlag von 20 % deckt das ab, die Leistungen sind dieselben.
Sind Plugin-Lizenzen in der Wartung enthalten?
Die Lizenzen für unsere Basis-Werkzeuge sind in der Wartung enthalten, ohne Wartung bis zum Launch; auf Wunsch bauen wir auch Lizenzen Ihres Kunden oder Ihrer Agentur ein.
Was passiert, wenn ein Update etwas kaputt macht?
Dann rollen wir zurück. Vor Updates sichern wir in der Regel, danach vergleichen wir die wichtigsten Seiten mit dem Zustand davor. Fällt eine Abweichung auf, stellen wir den alten Stand wieder her und suchen die Ursache, bevor wir das Update erneut einspielen.
Laufen WordPress-Updates nicht ohnehin automatisch?
Nur zum Teil. WordPress spielt Core-Updates auf den meisten Seiten und Übersetzungen von sich aus ein, Plugins und Themes aber nur in Sonderfällen oder wenn das eigens eingeschaltet ist. Vor allem prüft niemand, ob die Seite danach noch funktioniert. Genau das ist der Teil, den die Wartung übernimmt.
Merkt unser Kunde, dass Sie die Wartung machen?
Nein, wenn Sie das nicht wollen. Mails kommen auf Wunsch von einer Adresse auf Ihrer Domain, ebenso ein Bericht in Ihrem Branding, wenn Sie ihn dazubuchen, monatlich, halbjährlich oder jährlich. Direkten Kontakt zu Ihrem Kunden gibt es nur, wenn Sie das wünschen.
Hosting & Eigentum
Wo wird die Website gehostet?
Beim Hoster Ihres Kunden oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl. Wenn noch keiner da ist, wählen wir Hoster und Tarif aus und buchen ihn auf Wunsch direkt, auf Namen und Rechnung Ihres Kunden. Die Einrichtung übernehmen wir in jedem Fall. Für eigene Projekte nutzen wir Hostinger und empfehlen ihn, wenn er passt. Über den Link bekommt Ihr Kunde 20 % Rabatt auf den ersten Kauf (Werbehinweis: Empfehlungslink, bei einer Buchung erhalten wir eine Vergütung). Es gibt kein Lock-in: Vertrag, Code und Inhalte gehören Ihrem Kunden.
Welchen Hoster braucht eine Statamic-Website?
Als Faustregel: Wo eine aktuelle WordPress-Website läuft, läuft auch Statamic. Wichtig ist nur eine aktuelle PHP-Version, für Statamic 6 ab 8.3; die lässt sich bei den meisten Hostern im Kundenmenü umstellen. Eine Datenbank ist für die Inhalte nicht nötig. Von Vorteil sind Server in Europa, am besten in der EU: kürzere Wege für Besucher aus dem DACH-Raum und einfacher beim Datenschutz. Wir hosten nicht selbst: Die Website läuft beim Hoster, den Ihr Kunde schon hat oder wünscht. Auf Wunsch wählen wir Hoster und Tarif aus und buchen ihn auf Namen und Rechnung Ihres Kunden; die Einrichtung gehört so oder so zu unserem Job.
Sicherheit & Datenschutz
Betrifft der Cyber Resilience Act die Websites unserer Kunden?
In der Regel nicht. Websites, die keine Funktion eines vernetzten Produkts unterstützen, nimmt die Verordnung ausdrücklich aus. Anders ist es, wenn eine Website oder App ein Gerät des Kunden steuert. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wir verkaufen ein eigenes WordPress-Plugin. Was müssen wir tun?
Dann sind Sie Hersteller im Sinne des CRA. Seit 11. September 2026 müssen Sie aktiv ausgenutzte Schwachstellen melden, ab 11. Dezember 2027 gelten alle Pflichten: sichere Entwicklung, Schwachstellenbehandlung, Updates in der Regel für mindestens fünf Jahre, Konformitätserklärung und CE-Zeichen. Lassen Sie die Einordnung rechtlich prüfen.
Was bedeutet der CRA für die Plugins, die wir einsetzen?
Die Pflichten liegen beim Hersteller des Plugins, nicht bei Ihnen. Für den Betrieb ist das eher eine gute Nachricht, weil kommerzielle Hersteller künftig Sicherheitsupdates liefern müssen. In der Wartung achten wir darauf, nur gepflegte Plugins einzusetzen.
Performance
Lohnt sich mehr Tempo auch für Websites ohne Shop?
Ja. In der Studie von Deloitte für Google sank die Absprungrate auf Seiten, die Anfragen sammeln sollen, um 8,3 %, als die mobile Ladezeit um eine Zehntelsekunde kürzer wurde. Für Hotels, Kanzleien oder Handwerksbetriebe zählt genau das: Wer bleibt, fragt eher an.
Bringt eine schnelle Website automatisch bessere Plätze bei Google?
Nein, nicht automatisch. Google nutzt die Core Web Vitals in seinen Ranking-Systemen, zeigt aber immer zuerst den relevantesten Inhalt. Tempo hilft vor allem dort, wo es viele ähnlich gute Seiten gibt. Wir liefern die schnelle technische Basis, eine SEO-Beratung bieten wir bewusst nicht an.
Ab wann ist eine Website schnell genug?
Wenn alle drei Core Web Vitals bei mindestens 75 % der Seitenaufrufe im grünen Bereich liegen: der größte Inhalt nach höchstens 2,5 Sekunden, eine Reaktion auf Eingaben nach höchstens 200 Millisekunden und kaum verrutschendes Layout. Smartphone und Desktop werden getrennt bewertet.
Reicht ein Lighthouse-Wert von 90?
Für den Laborwert ja: Lighthouse zeigt 90 bis 100 als gut an. Der Wert ist aber eine gewichtete Summe aus Labormessungen und schwankt zwischen zwei Durchläufen. Wichtiger sind die drei Core Web Vitals bei echten Besuchern. Eine Seite mit 92 Punkten und grünen Felddaten ist besser als eine mit 100 im Labor und roten Werten im Alltag.
Wo sieht unser Kunde die echten Werte seiner Website?
In der Google Search Console im Bericht zu den Core Web Vitals und in PageSpeed Insights, dort im oberen Teil mit den Daten echter Nutzer. Beides gibt es erst, wenn die Seite genug Besucher hat. Bei neuen oder kleinen Seiten bleibt zunächst die Labormessung.
Warum ist die Website am Handy langsamer als am Desktop?
Ein Telefon hat weniger Rechenleistung und oft ein langsameres Netz. JavaScript braucht dort deutlich länger, und große Bilder dauern länger zum Laden. Deshalb bewertet Google Smartphone und Desktop getrennt, und deshalb messen wir zuerst auf dem Smartphone-Profil.
Wird eine Website durch Astro automatisch schneller?
Meistens, weil Astro ohne Interaktion kein JavaScript mitschickt und die Seiten fertig auf dem Server liegen. Automatisch ist es aber nicht: Riesige Bilder, viele Schriftschnitte oder fremde Skripte bremsen auch eine Astro-Seite. Die Regeln für Bilder, Schriften und Skripte gelten genauso.
Können wir Astro auch mit WordPress als Redaktionssystem nutzen?
Ja. WordPress liefert die Inhalte über seine Schnittstelle, Astro baut daraus die Seiten. Dann entfällt allerdings der Seitenbau mit Bricks, und Plugins, die vorne etwas anzeigen, etwa Formular- oder Slider-Plugins, wirken nicht mehr. Das lohnt sich vor allem, wenn die Redaktion WordPress kennt und das Frontend besonders schnell sein soll.
Was passiert, wenn ein Build fehlschlägt?
Dann bleibt die bisherige Version online, und es wird nichts Halbfertiges veröffentlicht. In unserem Aufbau prüft der Build jeden Inhalt gegen feste Regeln und nennt bei einem Fehler Abschnitt und Feld. Wir bekommen die Meldung und kümmern uns darum.
Welches Bildformat ist das richtige?
Für Fotos AVIF oder WebP, beide sind deutlich kleiner als JPEG und werden von allen aktuellen Browsern unterstützt. Für Logos und Symbole SVG, weil es in jeder Größe scharf bleibt. Die Redaktion muss sich darum nicht kümmern: Sie lädt das Bild hoch, die passenden Formate und Größen erzeugen wir automatisch.
Dürfen wir Google Fonts direkt von Google laden?
Wir raten davon ab. Beim direkten Laden geht die IP-Adresse der Besucher an Google, und das Landgericht München hat dafür 2022 Schadenersatz zugesprochen. Wir binden Schriften deshalb lokal vom eigenen Server ein. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wie viele Tracking- und Marketing-Skripte verträgt eine Website?
So wenige wie möglich. Jedes Skript kostet Ladezeit und kann die Bedienung bremsen. Wir sammeln am Anfang, welche Dienste wirklich nötig sind, laden sie verzögert und erst nach der Einwilligung im Cookie-Banner. Das hilft dem Tempo und dem Datenschutz.
Warum ist die Website trotz gutem Hoster langsam?
Meist liegt es nicht am Server, sondern an der Seite selbst: große Bilder, viele Plugins oder fremde Skripte. Die Antwortzeit des Servers zeigt, wo das Problem sitzt. Liegt sie bei 0,8 Sekunden oder darunter, ist der Hoster in der Regel nicht die Ursache.
Braucht die Website ein CDN?
Für Besucher aus Österreich, Deutschland und der Schweiz und einen Server in Europa meist nicht. Ein CDN lohnt sich bei internationalem Publikum oder vielen großen Medien. Dann achten wir darauf, wo der Anbieter die Daten verarbeitet, damit der Datenschutz einfach bleibt.
Wer bezahlt das Hosting, wenn ihr es für unseren Kunden bucht?
Ihr Kunde, direkt beim Hoster. Wir buchen den Tarif auf seinen Namen und seine Rechnung, Vertrag und Zugang liegen bei ihm. Die Einrichtung vom Server über das SSL-Zertifikat bis zum Livegang gehört zu unserem Job.
Was passiert, wenn ein Update die Website langsamer macht?
In der Wartung vergleichen wir nach Updates mit dem Zustand davor, so fällt eine Verschlechterung in der Regel auf. Dann suchen wir die Ursache und beheben sie, oder wir gehen auf den Stand vor dem Update zurück, bis eine Lösung da ist.
Dürfen wir trotzdem neue Skripte und Plugins einbauen lassen?
Natürlich. Wir sagen vorher, was ein neues Skript oder Plugin das Tempo voraussichtlich kostet, und schlagen leichtere Wege vor, wenn es welche gibt. Die Entscheidung treffen Sie und Ihr Kunde.
Was ist ein Performance-Budget?
Eine Obergrenze für Werte, die das Tempo bestimmen, etwa wie viele Kilobyte Bilder eine Seite haben darf oder nach wie vielen Sekunden der größte Inhalt sichtbar sein muss. Wir legen sie beim Livegang je Seitentyp fest und vergleichen später dagegen.
Dazu haben wir noch keine Antwort. Fragen Sie uns direkt, was öfter gefragt wird, kommt hierher.